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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-18

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich mit 15 zu 6 Stimmen klar für dieses Ausbeutebesteuerungssystem ausgesprochen. Die Diskussion ging dann weiter, und man hat sich darauf fokussiert, dass die Produktegruppe Beeren-, Kern- und Steinobst bevorzugt werden soll.

Die Minderheit II (Baader Caspar) will keine Differenz zum Ständerat schaffen und sagt, diese Gruppe von Produkten sei relativ klein, man sollte da beim einfacheren System bleiben und das so beurteilen wie der Ständerat. Man hätte dann ein System, das man nicht unterteilt.

Der Einzelantrag Schelbert zu Artikel 17a Absatz 1 besagt: Wir wollen die Schweizer Früchte und damit die Inlandproduktion bevorzugen, und zwar auch Beeren-, Kern- und Steinobst, denn wir haben in diesem System hohe Erntekosten. Heute bleiben diese Früchte zum Teil liegen, weil sich die Ernte nicht auszahlt. Es ist verwerflich, dass wir heute in der Schweiz eine solche Situation haben. Das öffentliche Interesse daran, eine Bevorzugung der Inlandproduktion einzuführen - das ist jetzt auch wieder so eine Interpretation, aber Sie, Frau Bundesrätin, interpretieren auch -, liegt in den Bereichen Landschaftsschutz und Biodiversität. Diese wollen wir fördern; das wurde in der Kommission immer wieder betont, von allen Seiten, auch von grüner Seite oder vonseiten der Sozialdemokraten. Hochstamm-Obstbäume, wertvolle Rebanlagen sollen gefördert werden.

Zur Frage von Kollege Caspar Baader, zur Unterscheidung von Niederstamm- und Hochstamm-Obstanlagen: Das können wir hier nicht regeln, das müsste spezifisch ausgewiesen werden; es müsste über das Marketing ausgelobt werden, dass die Produkte von solchen speziellen Anlagen stammen oder aus solchen speziellen Früchten hergestellt werden.

Zum Einzelantrag Schelbert zu Artikel 17a Absatz 3: Diesen Antrag haben wir in der Kommission überhaupt nicht diskutiert. Der Punkt ist einfach, dass vor allem die Wirkung in Bezug auf das Ziel der Qualitätsförderung nicht so gross wäre; es würde die steuerliche Wirkung reduzieren. Ich bin der Meinung, dass Sie die Auswirkungen dieses Antrages selbst einschätzen können.

Zum Einzelantrag Müller Walter: Herr Müller will die Weiterverarbeitung des Alkohols zu Schweizer Spezialitäten fördern, indem dort eine Steuerermässigung von 30 Prozent gewährt wird, um die Wettbewerbsfähigkeit dieser spezifischen Produkte, zum Teil sind es AOC-Produkte, zu fördern.

Ich glaube, Sie sind jetzt abstimmungsreif, und ich beende deshalb mein Votum.