Baader Caspar · Nationalrat · 2013-09-18
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18
Wortprotokoll
Beim Antrag meiner Minderheit II geht es um die Frage, welche Spirituosen vom tieferen Steuersatz der Ausbeutebesteuerung profitieren können sollen. Die Minderheit II beantragt Ihnen, bei der ständerätlichen Fassung zu bleiben, das heisst, die Minderheit II will keine Differenz zum Ständerat schaffen. Der Ersatz des Begriffs "Distillation" durch "Destillation" ist rein redaktioneller Natur, auch wenn das auf der Fahne speziell hervorgehoben ist; "Distillation" ist der französische Begriff und "Destillation" der deutsche. Inhaltlich entspricht der Antrag der Minderheit II absolut der Fassung des Ständerates.
Die Lösung der Minderheit II und des Ständerates ist im Gegensatz zur Fassung der Mehrheit produkteneutral. Unseres Erachtens soll auch der inländische Brand von Enzian, Absinth, Whisky usw., also aller Spezialitäten, die nicht unter die Kategorie der Spirituosen aus Beeren-, Kern- und Steinobst fallen, von der steuerlichen Privilegierung profitieren können. Diese Produkte sind mengenmässig völlig unbedeutend, aber es handelt sich um von vielen Konsumenten geschätzte Spezialitäten. Es geht der Minderheit II um die Gleichbehandlung aller Rohstoffe. Wir wollen keine Diskriminierung einzelner Rohstoffe, sofern sie in der Schweiz gebrannt worden sind, sonst verstossen wir gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Insofern ist die Minderheit II auch klar anderer Auffassung als Professor René Matteotti in seinem Kurzgutachten, welches durch die Eidgenössische Alkoholverwaltung noch rasch während der Gesetzesberatung der WAK-NR bestellt bzw. in Auftrag gegeben wurde, um ihren Standpunkt zu untermauern. Das passierte also nicht direkt nach der Beratung im Ständerat, als klar war, dass dieser die Ausbeutebesteuerung unterstützt, sondern mitten in den Beratungen der WAK-NR. Nur schon dieses Vorgehen ist für mich sehr sonderbar.
Eines steht fest: Die ständerätliche Fassung von Artikel 17a verletzt die Bundesverfassung weniger als die Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission mit ihrer Diskriminierung gewisser Rohstoffe, das heisst mit der Beschränkung der Privilegierung bei der Besteuerung gewisser Spirituosenkategorien. Mit der Fassung der Mehrheit der WAK-NR wird zusätzlich zur Problematik mit der WTO - deren wir uns durchaus bewusst sind, die wir aber angesichts der mengenmässig viel bedeutenderen Beeinträchtigung durch unsere Nachbarstaaten Deutschland und Österreich hinnehmen - im Inland das verfassungsmässige Gleichbehandlungsgebot krass verletzt.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen.