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Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die Mehrheit der grünen Fraktion unterstützt das Konzept der Ausbeutebesteuerung. Es geht uns dabei zum einen um den Schutz der Hochstammbäume. Zum anderen verspricht dieses Steuersystem inländischen Brennereien eine bessere Zukunft. Diese Anbau- und Produktionsform hat ihren Preis, der nicht mit billigen Importen konkurrenzieren kann.

Hochstammbäume sind wichtig für die Ökologie und für das Landschaftsbild. Ihre Zahl geht seit Jahren zurück und droht weiter zurückzugehen. Einer der Hauptgründe ist, dass diese Früchte nicht wirtschaftlich verwertet werden können. Dem arbeitet die Ausbeutebesteuerung wirksam entgegen. In der Version der WAK-NR würden Beerenobst, Kern- und Steinobst privilegiert. Das macht vor allem die Früchte von Hochstammbäumen wieder attraktiver und dient der Erhaltung dieser Arten.

Gleichzeitig denken wir immer auch an die Gesundheitspolitik. Es wäre ein falsches Signal, alle Spirituosen vom Steuerprivileg profitieren zu lassen. Mit dem Alkoholhandelsgesetz wollen wir in der Prävention weiterkommen. Das bedeutet, dass die beiden Erlasse immer zusammen gedacht werden müssen. Das Spirituosensteuergesetz soll nicht die gesundheitspolitischen Ziele torpedieren.

In der Kommission wurde gesagt, es gehe, wenn nicht Obst gemeint sei, nur um geringe Mengen. Das ist heute richtig. Als Gesetzgeber müssen wir aber auch in die Zukunft schauen. Mit der Version des Ständerates würde die Steuer bei optimaler Ausbeute fast auf die Hälfte reduziert. Das wäre eine komplett andere Situation als heute. Wir Grünen sind daran interessiert, die Destillation namentlich im Bereich des Hochstammobstes konkurrenzfähiger zu machen. Kein Interesse haben wir dagegen daran, mit der Gesetzgebung Türen in ganz andere Bereiche - in Richtung Billigschnäpse - zu öffnen.

Die Beschränkung auf das Obst gewährleistet, dass nicht das Brennen von Lebensmitteln wie Getreide und Kartoffeln gefördert wird. Würden solche profitable Möglichkeiten angeboten, würden sie auch genutzt. Das widerspräche einem würdigen Umgang mit Nahrungsmitteln. Angesichts der globalen Ernährungssituation wäre da eine steuerliche Förderung eine unerträgliche Provokation.

Wir Grünen wollen die Ausbeutebesteuerung auf einheimisches Obst beschränken. Leider hat es die Kommission verpasst, eine entsprechende Bremse einzubauen. Mit unserem Antrag wollen wir das Steuerprivileg nur für in der Schweiz produzierte Früchte gewähren. So ist es auch in Deutschland, wo keine stärkehaltigen Rohstoffe und keine ausländischen Früchte erfasst sind.

Wir bitten Sie, dem entsprechenden Einzelantrag zuzustimmen. Dies führt auch dazu, dass Sie in einem wichtigen Punkt der Argumentation von Bundesrätin Widmer-Schlumpf folgen.

Einzuräumen ist, dass die Ausbeutebesteuerung zu einer Verminderung des Steuerertrags führt. Gewisse Gegner verwenden aber falsche Zahlen. Sie wurden vorhin im Grossen und Ganzen richtiggestellt, ich verzichte darauf, sie zu wiederholen. Ich möchte nur sagen: Wenn es darum ginge, die ganze Brennerei, inklusive des Imports von Branntweinen, zu privilegieren, dann würde die Ausbeutebesteuerung, wie sie von der Kommission konzipiert wurde, keinen Sinn mehr machen. Ich kann Ihnen sagen, dass sie dann auch von unserer Fraktion nicht unterstützt würde.

Noch ein Wort zur Ausgestaltung der Steuer: Jetzt ist vorgesehen, einen Teil der Überausbeute steuerfrei zu machen. Das führt zu einem teilweise degressiven Verlauf der Steuer. Wir teilen die Auffassung, dass das der Bundesverfassung widerspricht. Wir halten deshalb dafür, den entsprechenden Passus in Artikel 17a zu streichen. Ein entsprechender Antrag ist eingereicht worden.

Zusammengefasst: Im Sinne dieser Erwägungen unterstützen wir Grünen das Konzept der Mehrheit der Kommission und bitten Sie, den von uns eingereichten Einzelanträgen zu folgen.

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