Lexipedia

Baader Caspar · Nationalrat · 2013-09-18

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-18

Wortprotokoll

Unsere Fraktion steht hinter dem vom Ständerat als Alternative eingeführten Modell der Ausbeutebesteuerung. Sie lehnt die Anträge der Minderheit Maier Thomas, die zurück zur bundesrätlichen Fassung will, allesamt ab.

Die Lage der Schweizer Brenner ist desolat: Der Anteil der Inlandspirituosen am Gesamtverbrauch ist auf 17 Prozent zurückgegangen, in den Achtzigerjahren waren es noch 80 Prozent; der Kommissionssprecher, Herr Walter, hat es bereits erwähnt. Das ist für die Branche ein massiver Schwund. Zudem hat die Branche im Bereich der Besteuerung markante Nachteile gegenüber dem Ausland einstecken müssen: 1996 sind die Handelsschranken für ausländische Spirituosen aufgehoben worden, und 1999 ist ein Einheitssteuersatz von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols eingeführt worden, im Vergleich mit unseren Nachbarländern notabene der höchste Satz, und zwar mit Abstand, liegt er doch fast 10 Franken über dem Satz von Frankreich. Als Folge dieser Massnahmen sind die Preise ausländischer gegenüber Inlandspirituosen bis zu 50 Prozent tiefer. Das ist die Ausgangslage für unser Brennereigewerbe.

Mit dem Modell der Ausbeutebesteuerung erhalten die inländischen Brenner wieder eine Überlebensperspektive. Dieses Modell bevorzugt die Inlandproduktion zu einem gewissen Teil, indem die Branche bei guter Ausbeute von einem tieferen Durchschnittssteuersatz profitieren kann. Dem Einwand, dieses Modell sei nicht WTO-konform, ist entgegenzuhalten, dass viel grössere Player wie Deutschland und Österreich, das haben wir auch schon einige Male gehört, ein ähnliches, vielleicht etwas restriktiveres Modell zur Förderung der Inlandproduktion kennen.

Wenn Sie den Markt anschauen, sehen Sie, dass es, was die Mengen anbelangt, für Deutschland folgendermassen aussieht: In Deutschland sind es 30 000 Abfindungsbrenner, die rund 250 000 Hektoliter steuerbegünstigt produzieren. In der Schweiz sind es noch 2900 Brennanlagen, die 15 000 Hektoliter produzieren. Sie sehen, auch für die WTO ist die Bedeutung von Deutschland, auch wenn dessen System etwas restriktiver ist, eine ganz andere als diejenige unserer kleinen Schweiz.

Die Ausbeutebesteuerung, wie sie vom Ständerat beschlossen wurde, bezieht sich auf die gesamte Schweizer Produktion und ist produkteneutral. Damit folgt sie dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Rohstoffe. Daher schafft die Fassung der Mehrheit bei Artikel 17a, welche auf Druck des Eidgenössischen Finanzdepartementes in letzter Minute eingefügt worden ist, mit der Beschränkung der privilegierten Besteuerung auf Destillate von Beeren-, Kern- und Steinobst eine neue Ungleichbehandlung. Noch schlimmer ist der Einzelantrag Schelbert, welcher die Ausbeutebesteuerung ganz auf den Brand von inländischem Obst und inländischen Beeren beschränken möchte. Natürlich - ich spreche auch zu unseren Bauern - scheint das auf den ersten Blick sympathisch zu sein. Aber hier geht es nicht um ein Schutzgesetz für die Landwirtschaft, sondern es geht darum, unserem inländischen Brennereigewerbe eine Zukunft zu geben. Es ist natürlich ganz klar, dass eine solche Regelung, welche Importrohstoffe im Vergleich zu inländischen Rohstoffen diskriminiert, noch mehr in Widerspruch zur WTO steht. Wenn man eine solche Diskriminierung machen will, darf man sie nicht über ein inländisches Steuergesetz machen, sondern muss sie ehrlicherweise über Zolltarife machen.

Es gibt noch den Einzelantrag Müller Walter. Die SVP-Fraktion wird ihn unterstützen, weil wir einsehen, dass bei der Ausbeutebesteuerung Produkte wie Appenzeller Alpenbitter einen gewissen Wettbewerbsnachteil erleiden. Sie sind kein Destillat, das in der Schweiz hergestellt worden ist, sondern beruhen auf der Mazeration; das ist eine andere Fabrikationsart, Herr Pelli. Deshalb fällt dieses Produkt auch nicht unter den Antrag der Minderheit II, und deshalb unterstützen wir den Antrag Müller Walter.

In diesem Sinne bitte ich Sie: Bleiben Sie bei der Ausbeutebesteuerung, unterstützen Sie die Minderheit II und den Antrag Müller Walter.