Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-03-20
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich komme aus einem Kanton, der Pilotversuche gemacht und das nachher institutionalisiert hat. Wir hatten in den Jahren 2008 bis 2010 ein Pilotprojekt. Das Ziel war die Sensibilisierung der Akteure, die Entwicklung einer alkoholpolitischen Haltung. Wir wollten nicht einfach bestrafen, wir wollten auf dieses Problem richtig aufmerksam machen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsidentin der Kommission zur Verteilung des Alkoholzehntels im Kanton Aargau. Wir haben diese Projekte mit Geldern aus dem Alkoholzehntel finanziert. Wir haben drei Testkaufphasen durchgeführt. Wir haben den Verkaufsstellen schriftlich angekündigt, dass wir in den nächsten zwei Wochen Testkäufe durchführen würden. Wir haben ihnen dann die Resultate mitgeteilt. Bei jeder Kontaktaufnahme haben wir ihnen ein Angebot zur Beratung und Schulung gemacht. Nur nach dreimaligem festgestelltem Fehlverhalten wurden die Leute verzeigt.
Daraus hat sich dann eine systematisierte Testkaufaktion in den Gemeinden unseres Kantons entwickelt. Zuständig dafür sind die Gemeinden. Der Kanton engagiert sich nur bei Anlässen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung und mit mindestens 1000 Personen. Es werden keine Anlässe besucht, bei denen das Mindestalter 18 Jahre ist - das wäre ja sonst für die Katz.
Es gibt eine Informationspflicht. Wir stellen den Veranstaltern Polizeipräsenz zur Verfügung und stellen so auch sicher, dass mit den Jugendlichen vom Blauen Kreuz, die bei uns diese Testkäufe machen, alles ordnungsgemäss abläuft. Aber sobald die Polizei dabei ist, müssen fehlbare Alkoholverkäufer angezeigt werden. Wir machen das im Aargau ohne gesetzliche Basis mit dem Blauen Kreuz, dem Departement Gesundheit und Soziales und den Aargauer Gemeindepolizeien. Weshalb machen das Kanton und Gemeinden ohne gesetzliche Basis? Ganz einfach, weil es eine Notwendigkeit ist, Herr Germann. Es geht nicht darum, fehlbare Verkäuferinnen zu bestrafen. Es geht allein darum, dass man den Jugendschutz auch ernst nimmt. Wenn man festlegt, dass man Jugendlichen erst ab einem gewissen Alter Alkohol verkaufen darf, dann ist es doch klar, dass man das durchsetzen muss. Das ist in unseren Gemeinden völlig akzeptiert.
Deshalb bitte ich Sie, diesen Artikel 13 stehenzulassen. Er ist sicher noch verbesserungsfähig, aber wir haben auch noch einen Zweitrat. Lassen Sie den Artikel stehen.