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Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-20

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20

Wortprotokoll

Meine Minderheit beantragt Ihnen, Absatz 2 Buchstabe b zu streichen. Die Minderheit steht für die Altersgrenzen 16 und 18, für Testkäufe und für weitere Kompetenzen der Kantone ein; sie hat sich dazu bekannt. In Buchstabe b, wonach in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol mehr gekauft werden kann, sieht die Minderheit aber eine Einschränkung für die über 18-Jährigen. Ich möchte die Sicht der Minderheit nicht weiter begründen, sondern lese Ihnen noch ein paar Sätze vor, die uns die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände geschrieben hat - sie hat am 11. März 2013 geschrieben, dass die Minderheit unterstützt werden soll -: "Das Verbot hilft den Jugendlichen nicht auf ihrem Weg, auch in Bezug auf Alkohol- und Rauscherfahrungen Teil der Erwachsenengesellschaft zu werden. Alkoholkonsum ist in der Phase der Jugend ein Mittel, um die eigenen Grenzen auszuloten und Erfahrungen zu sammeln. Das Nachtverkaufsverbot wird daher lediglich zur Umgehung führen: So lagern Jugendliche schon am Abend den Alkohol in Schliessfächern ... Und es bestraft die ganze Bevölkerung, die vom Verbot betroffen ist." Das haben uns die schweizerischen Jugendverbände geschrieben! Sie mögen jetzt selber interpretieren, inwieweit das eigentlich in den Bereich der Selbstverantwortung der Jugend oder in den Bereich der Regulierung durch die Erwachsenen, durch uns Politiker, fällt.