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AB 16550

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-28

Wortprotokoll

Es ist natürlich nicht die Meinung, dass sich der Kanton aus der Finanzierung der Leistungen, die er bis heute für die berufliche Weiterbildung erbracht hat, zurückziehen soll. Der Stein des Anstosses bei dem, was hier postuliert ist, ist natürlich der Begriff "bedarfsgerecht". Der Bedarf ist unbeschränkt. Der Bund und der Kanton bezahlen vermutlich etwa ein Prozent der Weiterbildung in der Schweiz. Wir können das nicht weiterziehen bis zur Bedarfsgerechtheit; hingegen können wir das punktuell sicher auch über den Bund mitfinanzieren.

Ich sehe jetzt, dass es unglücklich ist, wenn wir Artikel 35 aus diesem Gesetz herausstreichen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Weiterbildung uferlos weitergetrieben wird, z. B. in verschiedenen neuen Berufen. Da ist das nicht zu finanzieren. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Meinung besteht, dass die Weiterbildung, dort wo sie für die Berufsbildung notwendig ist, für die jungen Leute, natürlich im bestehenden Rahmen gemacht wird.

Damit ziehe ich den Antrag zurück.