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Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich gebe hier auch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates einer Bank, die nicht systemrelevant ist, sondern in der Kategorie 5 beheimatet ist.

Die Eigenmittelvorschriften sind für die Banken von grundlegender Bedeutung. Es ist deshalb unerlässlich, dass sie für alle Banken vom Gesetz- oder Verordnunggeber erlassen werden. Das ist heute aber nur für die zwei systemrelevanten Banken zutreffend. Für die übrigen 300 Banken, von Raiffeisen und ZKB bis hinunter zu den kleinsten Landbanken, erlässt die Finma, also die Aufsichtsbehörde, Rundschreiben. So ist das üblich. Dass derart gewichtige generell-abstrakte Eigenmittelvorschriften von der Aufsichtsbehörde anstatt vom Gesetzgeber erlassen werden, ist problematisch und schafft Rechtsunsicherheit.

Die Motion verlangt deshalb zu Recht, dass die Eigenmittelanforderungen aller Banken vom Bundesrat auf Verordnungsstufe geregelt werden. Konkret geht es darum, Artikel 45 Absatz 1 der Eigenmittelverordnung zu streichen, welcher vorsieht, dass die Finma Vorgaben zu den zusätzlichen Eigenmitteln macht. Streicht man diesen Absatz, verbleibt die entsprechende Kompetenz beim Bundesrat.

Die Eigenmittelanforderungen an die gesetzlichen Bankkategorien müssen deren Grösse, deren Risikoexposition und deren Geschäftsmodell entsprechen. Konkret haben wir heute folgendes Bild: Die Kapitalquote für die systemrelevanten Banken beträgt maximal 19 Prozent. Die darin enthaltene progressive Komponente von 6 Prozent, die allein aufgrund der Systemrelevanz gehalten werden muss, kann von den Grossbanken jedoch reduziert werden. Mit entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen ist ein Rabatt von bis zu 5 Prozent möglich, womit die minimale Eigenkapitalquote einer systemrelevanten Bank bei 14 Prozent liegt.

Demgegenüber legt die Aufsichtsbehörde, also die Finma, für die höchste Kategorie der übrigen Banken, also die Kategorie 2, bei der Kapitalquote eine Obergrenze von 14,4 Prozent fest. Das heisst, die Eigenkapitalquoten für nichtsystemrelevante Banken können höher sein als die für systemrelevante Banken. Ob das wirklich im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich kann mir das nicht vorstellen, nachdem wir so lange über "too big to fail" diskutiert und um Lösungen gerungen haben.

Ich meine, systemrelevante und nichtsystemrelevante Banken sollten durch eine Differenz von 2 bis 3 Prozentpunkten getrennt sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Streichung des Hinweises auf die maximalen Eigenmittelanforderungen von 13 Prozent für nichtsystemrelevante Banken ist nicht wesentlich. Die Inlandbanken wollen damit auch nicht sagen, dass eine Eigenkapitalquote von 13 Prozent für nichtsystemrelevante Banken vorgesehen werden solle. Das würde ja den Wettbewerb ebenfalls verzerren. Es braucht aber einen "gap", einen klaren Abstand. Dafür braucht es eine Zahl. In diesem Sinne darf nicht einfach die heute im Finma-Rundschreiben enthaltene Tabelle mit den Kapitalquoten in die Eigenmittelverordnung kopiert werden. Es braucht vielmehr eine konzise Gesamtsicht. Ich gehe davon aus, dass dies auch das Verständnis von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist; ich bitte sie, dies zu bestätigen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Motion zuzustimmen.