Schmid Martin · Ständerat · 2013-03-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Wie schon von meinen Vorrednern dargelegt wurde, wird das heutige Alkoholgesetz durch zwei Gesetze, das Spirituosensteuer- und das Alkoholhandelsgesetz ersetzt.
Ich persönlich bin für Eintreten auf diese Thematik.
Ich spreche mich für das neue Spirituosensteuergesetz aus, das aus meiner Sicht einen echten Fortschritt darstellt. Wann haben wir letztmals beschlossen, eine Behörde aufzuheben? Ich denke, dass dieser Punkt wirklich erwähnt werden muss. Der einzige kritische Punkt stellt die von Kollege Baumann zur Diskussion gestellte Ausbeutebesteuerung dar, was gerade von Kollege Baumann dargelegt wurde.
In Bezug auf das Alkoholhandelsgesetz fällt meine Beurteilung kritischer aus. Ich habe mir bei dieser Vorlage folgende vier Fragen gestellt und möchte Sie bitten, sich dann auch bei der Detailberatung an diesen Fragen zu orientieren:
1. Haben wir in der Schweiz einen alkoholpolitischen Notstand? Brauchen wir in diesem Sinne rigorose Massnahmen und dämpfen wir mit den getroffenen Massnahmen den Alkoholkonsum?
2. Lassen sich die Bestimmungen, die wir hier beschliessen, und zwar auf Bundesebene und nicht auf Kantons- und Gemeindeebene, in der Praxis dann auch vollziehen, oder sind es Verbote, die zwar beschlossen werden, aber nachher nicht umgesetzt werden können?
3. Sind die Regulierungen, Regelungen und Verbote, die wir treffen und erlassen, zielgerichtet? Treffen sie gerade diejenigen, bei denen tatsächlich Handlungsbedarf besteht oder treffen sie alle?
4. Der Ständerat muss sich zudem immer folgende Frage stellen: Ist die Regulierungsebene, nämlich die Bundesebene, die richtige, oder sind hier nicht vielmehr die Kantone und Gemeinden gefordert?
Ohne jetzt im Detail auf alle Fragen einzugehen, das können wir in der Detailberatung tun, erlaube ich mir doch festzustellen, dass in der Schweiz der erfreuliche Trend auszumachen ist - das gilt zumindest, wenn man es aus einer gesundheitspolitischen Sicht beurteilt -, dass der Gesamtkonsum reinen Alkohols in den letzten hundert Jahren, aber auch in den letzten zwanzig Jahren sehr stark gesunken ist. Ich gebe aber offen zu, dass wir - bei sehr wenigen Leuten - Probleme haben, weswegen jetzt in der Öffentlichkeit Massnahmen gefordert werden bzw. die Diskussion lanciert wurde.
In Bezug auf viele Regelungen bin ich der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Verbote übers Ziel hinausschiessen. Sie untergraben letztlich - und da gebe ich offen zu, dass das vermutlich eine Frage des Weltbildes ist, das man hat - die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, aber [PAGE 267] auch der Jugendlichen, welche wir letztlich hier ja massregeln und mit diesen Verboten ins Visier nehmen wollen.
Ich persönlich erinnere mich gerne an meine Jugend zurück. Ich war höchstwahrscheinlich kein besserer Jugendlicher, als es eben viele Jugendliche auch heute sind. Jugendliche brauchen Freiheiten, Jugendliche müssen sich im Erwachsenenleben zurechtfinden, und selbst Jugendliche, denen manchmal die Eltern kein Potenzial zugesprochen haben, haben sich bestens entwickelt. Das ist auch eine Realität.
Ich meine auch, dass wir die Frage des Nachtverkaufsverbots im Detailhandel und dann die Happy-Hour-Verbote noch im Detail daraufhin untersuchen müssen, ob sie diesen Kriterien letztlich entsprechen, und dass wir Mass halten müssen mit diesen Regulierungen. Die Geschichte der Prohibition hat ja gezeigt, dass es, sofern eine Gesellschaft das will, trotz den getroffenen Regulierungen immer wieder Wege gibt, um zu Alkohol bzw. zu anderen Suchtstoffen zu kommen.
Ich bitte Sie deshalb, bei der Neuregelung der Alkoholgesetzgebung im Detail Mass zu halten und sich im Zweifel immer für diejenigen Lösungen zu entscheiden, welche von den Gemeinden und den Kantonen beschlossen und auch durchgesetzt werden können, und auf Bundesregelungen, die einheitlich von Splügen bis Genf gelten, zu verzichten.
Mit diesen Worten bin ich für Eintreten auf die Vorlage.
Ein Wermutstropfen bleibt aus meiner Sicht, das haben wir in der Kommission auch diskutiert: Wenn man von Eigenverantwortung spricht und dann auf die Einlieferungen von Jugendlichen in die Notfallstationen der Spitäler hinweist - das wird dann sicher noch jemand machen -, dann stört mich persönlich, dass wir immer noch keine Lösung haben, die vorsieht, dass die Kosten, die mit diesen Einlieferungen entstehen, auch direkt von den Verursachern getragen werden müssen. Es sind entsprechende Vorstösse hängig. Das freut mich, und ich hoffe, dass die betreffenden Kommissionen diesbezüglich eben auch eine Lösung finden können, damit diesem Anliegen eben letztlich auch zum Durchbruch verholfen werden kann.