Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich kann mich eigentlich den Ausführungen der Kollegen Baumann und Schmid anschliessen. Ich habe mich nicht gegen Eintreten auf diese Vorlagen gestellt, obwohl sie einige heikle Punkte beinhalten. Es hat auch sehr, sehr positive Ansätze, auch das soll hier beim Eintreten betont werden. So wird doch die Gesetzgebung massgeblich vereinfacht. Es soll auf drei Bundesmonopole verzichtet werden: Alcosuisse, das mit dem Ethanolimport beauftragte Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, soll privatisiert werden - diese Schritte sind ja von langer Hand eingeleitet worden. Auch der Verzicht auf 41 von 43 Bewilligungen ist zweifellos zu begrüssen. Ebenso zu begrüssen ist, dass die Steuerpflicht konsequent an die Herstellung und an den Import der Spirituosen geknüpft wird; dadurch kann die Zahl der Steuerpflichtigen von heute 48 000 auf rund 3000 reduziert werden, ohne dass dabei die Steuersicherung infrage gestellt würde. Das sind sicher die positiven Punkte.
Die heikleren Punkte finden sich für mich dort, wo es um Besteuerungen geht - Kollege Baumann hat die Verwertungssteuer angesprochen. Es kann nicht sein, dass am Schluss die Inlandproduktion benachteiligt wird. Ein basellandschaftlicher Biobauer und Produzent von gebrannten Wassern hat mir ans Herz gelegt, dass wir nicht überschiessen, denn sonst könne er die entsprechenden Obstsorten - Birnen und Kirschen von Hochstammbäumen - künftig nicht mehr marktgerecht produzieren. Obwohl ich kein Kirschkonsument bin, muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass ich es ausserordentlich bedauern würde, wenn stattdessen billiger Wodka, Fusel, von dem man nicht einmal genau weiss, was überhaupt drin ist, über Billigstlinien importiert würde. Darum bin ich eben auch für ein gewisses Masshalten bei dieser ganzen Übung.
Heikle Punkte gibt es vor allem dann auch im Alkoholhandelsgesetz, also in der zweiten Vorlage, wo eben die Verhältnismässigkeit, wie das Kollege Schmid zu Recht angesprochen hat, wirklich etwas abhandengekommen ist. Ich mache es - und damit weise ich auf meinen Antrag hin, den ich dann im Detail begründen werde - am Beispiel der Testkäufe fest. Es sollen ja neu diese Testkäufe flächendeckend und ohne jegliche Voraussetzung bewilligt werden. Heute muss ich sagen, dass sich das Bundesgericht eigentlich sehr, sehr kritisch zu diesen Testkäufen geäussert hat. Es liegt ein Urteil vom 10. Januar 2012 vor, wonach das Bundesgericht Testkäufe als unzulässige verdeckte Ermittlungen taxiert. Solche dürften wenn schon nur bei schweren Verbrechen, auf Verdacht hin und mit richterlicher Genehmigung zugelassen werden. Nachher wird noch aufgeführt, wo das überall gemacht werden kann, und das ist namentlich bei Mord, Erpressung, Entführung und Geiselnahme der Fall. Dort kann verdeckt ermittelt werden. Und hier wollen wir nun in der Alkoholgesetzgebung eigentlich ein ähnliches Instrument staatlichen Organisationen - das ginge ja noch -, vor allem aber auch privaten Organisationen in die Hand geben. Das müssen wir uns also schon gut überlegen. Das scheint mir ein massiver Eingriff zu sein.
Wer ist das Ziel dieses Eingriffs? Es sind die Verkäuferinnen, Verkäufer oder die Serviceangestellten, die von einem Jugendlichen getäuscht und sozusagen zu einer Straftat verleitet werden. Wenn das Verkaufspersonal, möglicherweise unter enormem Druck, unter Stress, einen Fehler macht, dann wird es kriminalisiert, obwohl die eigentliche Wurzel des Problems gemäss den Begründungen die Jugendlichen sind, die wir vor ihrem Unglück bewahren wollen, sollen und eigentlich auch müssen. Wenn sie aber ins Spital eingeliefert werden, werden sie dort behandelt, und die Allgemeinheit zahlt schön brav die Kosten. Die Jugendlichen haben weder administrative noch strafrechtliche Folgen in irgendeiner Richtung zu befürchten. Auch die Eltern werden, so, wie ich informiert bin, nicht belangt, obwohl sie in voller Verantwortung stehen. Da müsste man meiner Meinung nach viel stärker durchgreifen. Für mich ist es inadäquat, in dieser ganzen Kette letztlich nur auf die Verkaufsangestellten und das Servicepersonal loszugehen; genau das tun Sie mit den Testkäufen gemäss Artikel 13. Es braucht keinen Anfangsverdacht, es braucht rein gar nichts, das scheint mir im Ganzen ein Irrläufer und völlig unverhältnismässig zu sein.
Wenn bei einem Restaurant wenigstens ein begründeter Anfangsverdacht bestünde, dann könnte man einmal einen Testkauf machen. Es kann doch nicht Ihr Ernst sein, einfach Jugendliche sozusagen nach Stasi-Manier auf die Leute loszulassen, um möglichst viele Verkaufsangestellte zu kriminalisieren. Ich werde an der betreffenden Stelle dann noch ein paar Begründungen bringen. Mir scheint eine vertiefte Reflexion über Artikel 13 in diesem Rat dringend vonnöten zu sein.