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Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-19

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Das ist eine Frage der Gewichtung. Ich habe nachgelesen, welche Delikte im Waffengesetz unter Artikel 33 Absatz 3 subsumiert werden. Die Kommission beschränkte sich darauf, dass zur Verfolgung nur der schweren Delikte, die vorsätzlich und gewerbsmässig begangen werden und für die eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe angedroht wird, Überwachungsmassnahmen möglich sein sollen. Letztlich ist es eine Frage der Einschätzung der Verhältnismässigkeit durch die Behörde, ob sie eine Überwachungsmassnahme anordnet.

Ohne dass das in der Kommission diskutiert werden konnte - ich hätte keine Mühe damit, wenn der gesamte Artikel 33 des Waffengesetzes darunter subsumiert würde. Im Anwendungsfall wird eh der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gelten. Es ist eine reine Frage der Gewichtung. So wird es kaum dazu kommen, dass schon ein fahrlässig begangenes Delikt eine Überwachungsmassnahme nach sich ziehen könnte.

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