Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-19
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-19
Wortprotokoll
Ich will staatliche Eingriffe in den Markt wenn immer möglich verhindern oder, wie mit dieser Motion, unterbinden. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige zu ändern, um eine Gebührenreduktion zu erlauben, wenn Antragsteller den Prozess der Ausweiserstellung erleichtern. Unter eine Erleichterung soll unter anderem ausdrücklich das Einreichen des Antrages mit einer professionell erstellten Fotografie verstanden werden.
Worum geht es, und wo orte ich ein Problem? Infolge der Einführung von biometrischen Pässen durch den Bund im Jahr 2010 haben verschiedene Kantone von der Kompetenz Gebrauch gemacht, nur noch eigens von den Passämtern erstellte Ausweisbilder zuzulassen. Somit geht für den Fachhandel ein wichtiger Teil des Umsatzes verloren, und auch ihre Kundenfrequenz wird somit rückläufig. Man höre und staune: Das neue Antragsverfahren für Identitätskarten bei den Gemeinden (Navig) sieht vor, dass zukünftig Ausweisbilder auch von den Gemeinden erstellt werden können. Das heisst, die Gemeinden erhalten den Auftrag, sich als Fotografen zu betätigen. Diese Anpassungen in der Ausweisverordnung verschärfen die Situation für den Fotofachhandel sowie für die Fotoindustrie massiv. Es ist nicht Aufgabe des Staates, das Gewerbe aus dem Markt zu verdrängen.
Im Ausweisgesetz wird klar festgehalten, dass der Bundesrat Bestimmungen erlässt betreffend die Art und Weise, wie Wohnsitzgemeinden Anträge für Identitätskarten entgegennehmen. Die Fotografie bildet einen Bestandteil dieses Antrages. Der Wortlaut des Gesetzes ist klar und unmissverständlich. Er kann nur so verstanden werden, dass die Gemeinden die Fotografie entgegennehmen, und nicht so, dass sie diese selbst erstellen. Wohin geht und führt das ansonsten? Wenn es nämlich so weitergeht, wird künftig die öffentliche Hand Lastwagen, Baumaschinen, Bagger, Teermaschinen usw. kaufen und den Tiefbau und den Strassenbau selber ausführen. Das geht doch nicht! Wir müssen hier sofort Einhalt gebieten. Die öffentliche Hand hat keineswegs die Privatwirtschaft zu konkurrenzieren.
Die Lösung, die ich nun mit dieser Motion vorschlage, ist einfach. Sie will die Position der Bürgerinnen und Bürger stärken und ihnen die Wahlfreiheit - zumindest die Wahlfreiheit - zurückgeben. Jede Einzelne und jeder Einzelne soll selber entscheiden dürfen, ob das Foto in der Amtsstube, wenn die Apparate schon da sind, oder in einem professionellen Fotogeschäft gemacht wird. Wenn die Bürgerin das Foto im Fotogeschäft machen lässt und es mitbringt, so hat man einen Teil der Gebühren zu erlassen. Schliesslich hat sie ja für das professionelle Foto bezahlt. Klar ist auch, dass unabhängig vom Erstellungsort in jedem Fall die von den Behörden gestellten Anforderungen an das Ausweisbild erfüllt sein müssen. Der Fotofach- und der Fotokabinenhandel garantieren längst die Erfüllung dieser Anforderungen; es ist aber mehr als fraglich, ob Gemeindemitarbeiter dazu in der Lage sind.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass es den Staat etwa gleich viel koste, unabhängig davon, ob der Bürger oder die Bürgerin das Foto selber mitbringen würden oder nicht. Es kostet ihn nur dann gleich viel, wenn man die Kostenrechnung in diese Richtung manipuliert oder eben sich zurechtlegt, wie es heute ist. Tatsache ist doch, dass die Gesuchsteller dem Staat Arbeit abnehmen und daher auch nicht gezwungen werden dürfen, die für sie nicht notwendige Infrastruktur mitzufinanzieren.
Es gehört also zum Service public und auch zum Gebot der staatlichen Ausgabeneffizienz, wenn den Antragstellern, die eine eigene, professionell erstellte Fotografie mitbringen, eine Gebührenreduktion gewährt wird. Diese Antragsteller haben einen Beitrag zur Kostensenkung geleistet. Das rechtfertigt die Herabsetzung der Gebühr. Es war die bewusste Absicht des Gesetzgebers, zumindest von uns, Aspekte des Service public in der praktischen Umsetzung des Gesetzes zu berücksichtigen. Ebenso gehört zu dieser Absicht, dass bestimmte Verhalten und Situationen belohnt werden. Deshalb erwähnt der Artikel 9 des Ausweisgesetzes ausdrücklich die Familienfreundlichkeit.
Diese Motion will also nichts anderes, als den Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Ich werde die Vermutung nicht los, dass die staatlichen Stellen bei der Anschaffung ihrer Fotoausrüstungen zu grosszügig waren. Seit der Schaffung des Gesetzes war es klar, dass mit diesen Geräten nur biometrische Pässe gemacht werden sollen. Jetzt redet der Bundesrat schon von allen Bildern. Damit ist der gesetzliche Auftrag eindeutig überstrapaziert. Es ist gefährlich, wenn der Staat die Grenzen seiner vom Parlament gesetzten Gesetze eigenmächtig überschreitet und überall die Wirtschaft aus dem Markt drängt. Ich habe es schon gesagt: heute die Fotobranche, und was morgen? Mit der Schaffung von Monopolen greift der Staat massiv in die freie Wirtschaft ein und gefährdet die Existenz betroffener Branchen. Ein solcher Eingriff hat für jede davon betroffene Branche fatale Folgen.
Zu meiner Motion kann ich nur noch sagen: Fotografie gehört nicht zu den Staatsaufgaben. Arbeitsplätze werden gefährdet, für die Steuerzahler entstehen Mehrkosten. Die Wahlfreiheit der Bürger wird eingeschränkt. Vor allem fehlt die gesetzliche Grundlage. Es ist ein nicht akzeptabler Verwaltungsakt geworden. In diesem Sinne kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen!
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Erstens greift hier der Staat direkt in den Markt ein, und zweitens fehlt für diesen Eingriff die gesetzliche Grundlage.