Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-03-19
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19
Wortprotokoll
Mit der Motion 11.3945 aus dem Nationalrat, eingereicht von Herrn Tschümperlin, wird verlangt, in der Schweizerischen Strafprozessordnung für Opfer von Straftaten eine Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide zu schaffen, wenn Wiederholungs- und Ausführungsgefahr Gründe für die Untersuchungshaft sind. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie jedoch am 23. September 2013 mit 141 zu 35 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen; dies mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Sie tut dies aus folgenden Gründen:
Der Schutz von Opfern im Strafverfahren ist der Kommission ein wichtiges Anliegen. Sie hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Den von der Motion aufgezeigten Weg erachtet sie aber als nicht geeignet. Die Strafverfolgung und die Bestrafung des Täters bzw. der Täterin sind klar Sache des Staates; dies gewährleistet die Rechtssicherheit. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, Beweise zu erheben und Massnahmen zu ergreifen, um das Verfahren sicherzustellen. Dazu gehört auch die Anordnung der Untersuchungshaft, die ausschliesslich öffentlichen Interessen und nur mittelbar dem Schutz des Opfers dient. Opfer und Privatpersonen haben keine Möglichkeit, die Anordnung von Zwangsmassnahmen zu erwirken, sie können sich aber am Verfahren beteiligen. Die Übertragung eines Teils der Schutzpflichten auf das Opfer selbst würde diesen Grundsätzen zuwiderlaufen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.