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Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-03-06

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Man soll vielleicht mit dem Loben beginnen. Herr Bundesrat Villiger, ich bin froh, dass Sie diese Motion als Postulat entgegennehmen wollen. Ich hoffe, dass Sie das in dem Sinne tun, wie das Frau Goll vorher erklärt hat, dass Sie diese Idee tatsächlich auch in Ihre neuen Steuerprojekte einbeziehen wollen.

Nun zu Ihrer Antwort: Ich bin mit einigen Aussagen nicht so ganz klargekommen. Entweder verstehe ich sie nicht, oder dann bin ich halt anderer Ansicht. Sie haben in Ziffer 5 der Antwort eine Tabelle erstellt, wo dargelegt wird, dass der heutige Kinderabzug von 5100 Franken nachher auf etwa 250 Franken gesenkt werden müsste. Mich würde interessieren, aufgrund welcher Modelle Sie das berechnet haben. Die Antwort brauchen Sie mir nicht jetzt zu geben, aber vielleicht im Zusammenhang mit dem ganzen Paket, über das wir sprechen wollen.

Trotzdem finde ich diese Tabelle sehr eindrücklich, wenn man die Zahlen anschaut. Wenn man von Steuergerechtigkeit spricht und davon ausgeht, was wir in unserer Gesellschaft meines Erachtens machen sollen, geht es doch gerade darum, die Leute mit den kleinen Einkommen zu entlasten. Was ist denn daran so schlecht? Diese Tabelle zeigt doch, dass gerade diejenigen, die nicht so viel verdienen, von den Kinderabzügen profitieren sollen. Obwohl ich ihr nicht ganz traue, ist diese Tabelle meines Erachtens gerade das Beweisstück dafür, dass die Idee richtig ist.

In Ziffer 4 der Antwort behaupten Sie, dass diese Form von Steuerabzug Artikel 4 der Bundesverfassung widerspreche. Das sehe ich überhaupt nicht so. Wenn dort steht, dass wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden soll, steht da in keiner Weise, ob ein Abzug beim Gesamtbetrag vorgenommen werden muss, den man an Steuern zahlen muss, oder beim Betrag, der für die Besteuerung zugrunde gelegt wird. In beiden Fällen wird doch gerade der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Wo da der Widerspruch zur Bundesverfassung bestehen soll, leuchtet mir überhaupt nicht ein.

Noch schlimmer wird es dann im letzten Teil von Ziffer 4 der Antwort. Daraus lese ich nämlich, dass Kinder von Leuten mit hohem Einkommen offenbar "teurer" sind als Kinder von Leuten mit kleinerem Einkommen. Denn nur so können Sie sagen, es sei gerecht, dass diejenigen mit grossem Einkommen durch den Abzug, weil sie in der höheren Progression sind, absolut gesehen weniger Steuern bezahlen müssen als jene, die weiter unten eingestuft sind. Für mich heisst das ganz klar: Familien, die weniger verdienen, haben offenbar auch "billigere" Kinder. Anders kann ich das nicht interpretieren.

In diesem Sinne scheint mir die ganze Antwort in Ziffer 4 die Tatsachen auf den Kopf zu stellen.

Ich denke, wir haben hier wirklich noch Überlegungsbedarf. Ich möchte Sie bitten, die Überlegungen nicht heute abzubrechen, indem Sie Herrn Bührer Recht geben, sondern gemeinsam zu überlegen, ob es nicht doch eine ganz kluge Idee ist, die Frau Hafner Ursula hier unterbreitet hat.

Stimmen Sie dieser Motion wenigstens in der Form des Postulates zu.