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Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10

Wortprotokoll

Über den Weg einer parlamentarischen Initiative verlangte unser Ständeratskollege Paul Rechsteiner im Jahre 2011, damals noch Mitglied des Nationalrates, den Erlass eines Gesetzes zur Rehabilitierung sogenannt administrativ versorgter Menschen. Rehabilitiert werden sollen all jene Menschen, die bis zur Aufnahme der Bestimmungen über den fürsorgerischen Freiheitsentzug ins ZGB im Jahre 1981 von Verwaltungsbehörden zwangsweise, ohne Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde, in für sie oftmals ungeeignete Institutionen - vielfach Strafanstalten - eingewiesen wurden. Davon waren vor allem Jugendliche betroffen, denen Arbeitsscheu, ein lasterhafter Lebenswandel oder Liederlichkeit nachgesagt wurden. Anknüpfungspunkt für so rigide Massnahmen, die der Nach- oder Arbeitserziehung dienen sollten, war eine behauptete sozial auffällige, als störend empfundene Lebensweise.

Was können wir aus der heutigen Perspektive, mit dem Wissen von heute und den aktuellen gesellschaftlichen Wertvorstellungen, als Gesetzgeber für die Betroffenen überhaupt noch tun? Stellvertretend für die Politik und damit auch für den Gesetzgeber haben die Bundesrätinnen Widmer-Schlumpf und Sommaruga an Gedenkanlässen die Opfer einfühlsam um Verzeihung und damit um Entschuldigung für erlittenes Leid und Unrecht gebeten, das ihnen aus der Anwendung früheren Rechts widerfahren ist. Sie, Frau Bundesrätin Sommaruga, haben dabei die Betroffenheit von heute sehr treffend auf den Punkt gebracht, indem Sie ausführten: "Es geht hier also nicht nur um Opfer und Täter. Es geht um uns alle. Denn Wegschauen ist auch eine Handlung. Wer wegschaut und nicht wissen will, stellt sich blind. Und nichts ist gefährlicher für eine Gesellschaft als blinde Flecken. Eine Gesellschaft, die sich den unangenehmen Kapiteln ihrer Vergangenheit nicht stellt, läuft aber Gefahr, dieselben Fehler wieder zu machen - heute oder morgen. Das heisst: Wie reif eine Gesellschaft ist, zeigt sich daran, wie sie mit ihrer Vergangenheit umgeht. Deshalb soll dieser Tag auch ein Bekenntnis sein: ein Bekenntnis zum Hinschauen und ein Aufruf gegen das Verdrängen und Vergessen." Sie haben mit dieser Formulierung treffend zum Ausdruck gebracht, weshalb uns das alle und auch heute noch etwas angeht.

Wir sind uns aber alle einig: Mit dem heutigen Verständnis von Fürsorge und Begleitung gefährdeter Kinder und Jugendlicher sind diese die Persönlichkeitsrechte der Minderjährigen missachtenden Verfahren und Vollzugsformen von damals in keiner Art zu vereinbaren. Sie sind wohl nur mit den damaligen Moralvorstellungen erklärbar und wirken ansonsten nur höchst befremdlich. Anstatt Verständnis, menschliche Wärme und Beistand - so äusserte sich der Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz anlässlich des Gedenkanlasses in Hindelbank - erfuhren die damaligen Schutzbedürftigen unter diesem Regime Zurückweisung, Isolation und Bestrafung für nichtbegangenes Unrecht. Sie hatten nebst der ohnehin schwer zu tragenden persönlichen Bürde schwierigster Lebensumstände die Isolation in einem straforientierten Umfeld und die damit verbundene Stigmatisierung auszuhalten - für sich allein schon eine unerträgliche Erfahrung.

Der Gesetzgeber hat denn zwischenzeitlich auch Abhilfe geschaffen und entsprechend unseren modernen Vorstellungen die gesetzlichen Grundlagen auf verschiedenen Ebenen angepasst. Administrative Versorgungen sind seit spätestens 1981 nicht mehr möglich. Der Schutz und die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen wurden mit dem Inkrafttreten des neuen Kindesrechts im Jahre 1978 umfassend geregelt. Der Rechtsschutz der Betroffenen wurde kontinuierlich ausgebaut. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind auf überstaatlicher Ebene in der von der Schweiz ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention sowie auf Verfassungs- und Gesetzesstufe verankert und garantiert. Die Anhörung der Betroffenen geniesst heute formalrechtlich einen hohen Stellenwert. Mit dem erst jüngst erfolgten Inkrafttreten des neuen Erwachsenen- und Kindesschutzrechts werden zudem neu auch interdisziplinäre Fachbehörden für die Entscheidungen im Kindes- ebenso wie im Erwachsenenschutzrecht zuständig sein.

Das alles ändert indessen bei den verschiedenen Betroffenen nichts am im Rahmen der damaligen Ordnung und in Ausübung - sagen wir es einmal so - verirrter Moralvorstellungen verursachten Leid. Worte können diese Verletzungen [PAGE 98] nicht heilen. Sie können aber der moralischen Rehabilitation all jener dienen, die sich mit dem Makel einer von Fürsorgebehörden im Namen und mit der Legitimation staatlicher Autorität begangenen Stigmatisierung im Leben zurechtfinden mussten.

Zu begrüssen ist deshalb der von Frau Bundesrätin Sommaruga eingerichtete runde Tisch, an dem sich Vertreter der betroffenen Menschen und der Behörden sowie weitere Kreise einbringen können. Dieser runde Tisch sucht Wege, um dieses düstere Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte politisch und wissenschaftlich aufzuarbeiten. Unter der umsichtigen Leitung unseres früheren Kollegen alt Ständerat Hansruedi Stadler resultierten ja daraus mit dem Aufbau von Anlaufstellen für Betroffene auf kantonaler Ebene, mit Empfehlungen für den Zugang zu Archiven und die Aufbewahrung von Akten sowie mit finanzieller Soforthilfe auch erste schnelle Ergebnisse.

Einen weiteren Ansatz, begangene Ungerechtigkeiten in Erinnerung zu rufen, bietet das vorliegend zu beratende Gesetz zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen. Diese Vorlage will dies im Wesentlichen mit drei Stossrichtungen erreichen: erstens mit der Anerkennung des Unrechts, zweitens mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung, drittens mit dem uneingeschränkten Zugang zu den Akten für die Betroffenen und der Regelung der Archivierung.

In der Vorlage wird eine finanzielle Entschädigung nicht geregelt; das heisst aber nicht, dass keine finanziellen Fragen im Raum stehen. Mit der Frage, wie, unter welchen Voraussetzungen und durch wen geholfen werden soll, befasst sich aktuell der runde Tisch.

Ein Wort noch zum Geltungsbereich dieses Gesetzes: Wir sollten uns bewusst sein, dass der Kreis administrativ Versorgter lediglich einen Teil all jener abdeckt, die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen waren und die alle Rehabilitierung verdienten. Ich spreche die Eingriffe in die Reproduktionsrechte, also Zwangskastrationen, Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen, an, aber auch Zwangsadoptionen und Fremdplatzierungen. Die Wiedergutmachung zugunsten der administrativ Versorgten kann demnach nur der Anfang sein. Weitere Schritte zur Aufarbeitung dieses Kapitels der Sozialgeschichte für andere von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffene werden folgen müssen.