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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Es stehen hier zwei Fragen zur Diskussion. Die eine ist die, ob sich jemand, der sich einbürgern lassen will und ein Einbürgerungsgesuch stellt, in Wort und Schrift verständigen können muss oder ob es nur um die gesprochene Sprache geht. Wie bereits erwähnt wurde, hat der Bundesrat zwar nicht selber vorgeschlagen, dass auch schriftliche Sprachkenntnisse gefordert werden, er kann es aber unterstützen. Ich glaube, man darf mit Fug und Recht sagen, dass zur Ausübung der politischen Rechte gewisse minimale schriftliche Sprachkenntnisse vorhanden sein müssen. Natürlich stellt sich dann die Frage, ob man die Sprache gut oder weniger gut können muss. Wir haben uns in der Kommission so geäussert, dass ohnehin in einer Verordnung festgelegt werden muss, wie die Kenntnisse sein müssen. Man kann sich durchaus vorstellen, dass die mündlichen Kenntnisse etwas weiter gehen als die schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Herr Ständerat Niederberger hat es soeben erwähnt: Wir haben noch Absatz 2, der vom Nationalrat eingefügt wurde, wonach gewichtigen persönlichen Umständen Rechnung getragen werden kann. Ich glaube, auf dieser Basis ist es vertretbar, dass man Kenntnisse in Wort und Schrift in einer unserer Landessprachen verlangt, wenn sich jemand einbürgern lassen will.

Die zweite Frage ist die, ob diese Kenntnisse gut sein müssen oder ob man das Wort "gut" weglässt. Ich denke, es war ein guter Kompromiss Ihrer Kommission, das Wort "gut" wegzulassen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass einfach Kenntnisse in Wort und Schrift in einer Landessprache vorhanden sein müssen, mit dem Hinweis, dass das in der Verordnung geregelt wird. Damit bringt man zum Ausdruck, dass es minimale Kenntnisse sind, vor allem was das Schriftliche anbelangt.

Ich möchte Sie noch an etwas anderes erinnern. Es geht hier auch um die Kohärenz verschiedener Gesetze. Ihr Rat hat in der letzten Session das Ausländer- und Integrationsgesetz beraten, und Sie haben dort festgelegt - ich bin eigentlich sehr erfreut darüber -: Wer eine Niederlassungsbewilligung will, muss sich gut in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen können. Sie haben das Wort "gut" also bereits selber so verabschiedet. Jetzt ist es zwar ein bisschen fragwürdig, wenn man sagt, für die Einbürgerung sei das "gut" nicht mehr erforderlich, aber das ist ein Kompromiss zwischen dem, was Ihr Rat ursprünglich wollte, und dem, was der Nationalrat möchte, nämlich dass man Kenntnisse in Wort und Schrift verlangt. Dass man jetzt das "gut" weglässt, ist ein klassischer Kompromiss.

In diesem Sinn empfehle ich Ihnen, Ihrer Kommission zu folgen und den Einzelantrag Imoberdorf abzulehnen.