Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10
Wortprotokoll
Es wurde gesagt: Heute gibt es kantonale Wohnsitzfristen zwischen zwei und zwölf Jahren, und man war sich einig, dass das so nicht geht. Je nachdem, in welchem Kanton man wohnt, ist die Wohnsitzfrist eine ganz andere. Die Unterschiede sind zu gross, man möchte hier eine Harmonisierung.
Ich darf Ihnen sagen, dass das, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt, in der Vernehmlassung auf breite Akzeptanz gestossen ist: Zwanzig Kantone haben eine definierte Obergrenze unterstützt. Die Frage ist jetzt, was man vorschreiben will. Mit dem Beschluss des Nationalrates sagt man nicht nur, wie lange die Mindestaufenthaltsdauer des Kantons maximal sein darf, sondern man setzt auch noch eine Untergrenze. Kein Kanton hat jedoch verlangt, dass der Bund vorschreibt, wie lange die Mindestaufenthaltsdauer sein muss, die Kantone sind eigentlich der Meinung, dass sie das selber herausfinden können. Wenn sie nun der Meinung sind, zwei Jahre würden genügen, um festzustellen, ob jemand integriert ist und ob die Voraussetzungen erfüllt sind, dann frage ich mich schon, ob das Parlament ihnen wirklich sagen muss, zwei Jahre seien nicht genug, sie könnten das gar nicht beurteilen, es müssten mindestens drei Jahre sein. Hier stellt sich schon die Frage, ob man den Kantonen auch noch die Mindestaufenthaltsdauer vorschreiben soll, obwohl sie das gar nicht gefordert haben. Hingegen haben es die Kantone breit unterstützt, dass man eine maximale Mindestaufenthaltsdauer festlegt. Da schlagen wir Ihnen drei Jahre vor, was wie gesagt breite Unterstützung gefunden hat. Ich sage Ihnen einfach, wie es in der Vernehmlassung getönt hat. Von daher frage ich mich, ob Sie wirklich gegen die Kantone legiferieren wollen.
Etwas möchte ich zuhanden des Amtlichen Bulletins allerdings noch hinzufügen, weil die Formulierung des Nationalrates etwas unklar ist - wir haben es in der Kommission aber, glaube ich, geklärt -: Eine "Mindestaufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren" bedeutet, dass die Mindestaufenthaltsdauer mindestens drei und maximal fünf Jahre beträgt. Das müsste vielleicht noch geklärt werden, aber ich glaube, inhaltlich gibt es da keine Differenzen mehr.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit bzw. Ihr ursprünglicher Entscheid ist aus Sicht des Bundesrates die bessere Lösung. Ich bitte Sie deshalb, bei Ihrem ursprünglichen Entscheid zu bleiben und den Bundesrat zu unterstützen.