Stadler Markus · Ständerat · 2014-03-10
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Die vorliegende Gesetzesrevision soll, wie wir gehört haben, vor allem sicherstellen, dass die notwendigen Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs möglich sind bzw. durch die Verwendung neuer Technologien, etwa die Verschlüsselung, nicht verhindert werden können. Die Notwendigkeit von Überwachungen besteht, wenn ein dringender Verdacht auf Begehung einer schweren Straftat besteht.
Hinter dem Anliegen stehen die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden, die sich entsprechend für die Änderung und Umsetzung des Gesetzentwurfes aussprechen. Dieses Engagement im Interesse der Kriminalitätsbekämpfung ist aus dem Blickwinkel der Strafverfolgung verständlich. Allerdings gilt es, auch die mögliche Schwere des Eingriffs in die Daten- und Persönlichkeitsrechte der künftigen Betroffenen zu berücksichtigen. Weshalb? Es kann sich bei den Betroffenen auch um unschuldige überwachte Personen handeln, deren Unschuld erst im Nachhinein festgestellt wird.
Die beabsichtigten Überwachungsmethoden, gerade der Staatstrojaner - in der Botschaft Govware genannt -, ermöglichen es technisch, dass Datenarten und Personen erfasst werden, die eigentlich nach dem Sinne des Gesetzes oder in der Intention der Behörde nicht gemeint sind bzw. nicht gemeint sein dürfen. Bei den angesprochenen Datenkategorien kann es sich beispielsweise auch um solche handeln, die nicht aus der Datenübertragung stammen. Bei der Überwachungstätigkeit werden Zufallsfunde entstehen, zum Beispiel bei Leuten, die dauernd im gleichen Mehrfamilienhaus oder zufällig im gleichen Hotel wohnen oder sich gerade in der Nähe der gemeinten Person befinden. Neben eigentlichen Zufallsfunden im Sinne des Gesetzes wird es aber auch Einblicke in Daten von Personen geben, die aus irgendwelchen, auch privaten Gründen von Interesse sein könnten.
Eine Aufbewahrungspflicht für verdachtsunabhängige Daten, wenn auch nur Randdaten, ist an sich nicht unproblematisch. Der Bundesrat will diese Pflicht bei den Anbietern von Post- und Fernmeldediensten wesentlich ausweiten, was eigentlich den Nachweis von heute eindeutig zu kurzen Fristen verlangen würde. Die Kommission stellt mit ihrer Mehrheit, zu der ich zähle, bei den Postdiensten den Antrag, diese Frist zu kürzen. Ein Minderheitsantrag, den ich mittrage, will auch die beantragte Frist bei den Fernmeldediensten kürzen.
Behörden bestehen nicht aus Robotern, sondern aus Menschen, die unwillentlich Fehler machen oder die unlautere Absichten haben können. Missbrauch von Daten ist also denkbar. Es ist auch denkbar, dass durch den staatlichen Eingriff Private Zugang zu Daten anderer Privater erhalten, was die Türe für Missbrauch zusätzlich öffnet.
Eine Überwachung kann zwar nicht allein von der zuständigen Behörde entschieden werden, sondern braucht die Genehmigung eines Zwangsmassnahmengerichtes. Damit lastet aber viel auf dieser Instanz und selbstverständlich auch auf jener des Staatsanwaltes. Im Falle eines Begehrens der Staatsanwaltschaft, das unter Zeitdruck eingereicht wird, wird es für das Zwangsmassnahmengericht nicht einfach sein, dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Person gebührendes Gewicht zu geben; einmal abgesehen davon, dass im Zweifelsfall eine Bewilligung einfacher zu begründen sein wird als eine Ablehnung des Gesuchs. Man darf sich auch fragen, ob ein Zwangsmassnahmenrichter ohne Weiteres in der Lage sein wird, nicht nur die juristischen Fragen einer Überwachungsmassnahme, sondern eben auch die technischen Möglichkeiten der einzusetzenden Geräte und Software, die ja in ständiger Entwicklung sein werden, genügend zu verstehen und die Auswirkungen auf eine Überwachungsmassnahme zu überblicken.
Auch bei der Notsuche und bei der Fahndung nach verurteilten Personen können Datenarten und Daten über Personen anfallen, die nicht im eigentlichen Sinne des Gesetzes sind. Auch hier, nicht nur bei der Überwachung zugunsten der [PAGE 104] Kriminalitätsbekämpfung, stellt sich im Vollzug die Frage, ob diese Daten zeitgerecht und umfassend und ohne vorausgehenden Fehlgebrauch gelöscht werden. Dass Wissen Macht ist und dass gerade das Wissen um die geheimeren Gedanken und Taten des Menschen andere Menschen besonders stark interessieren könnte, muss nicht besonders betont werden.
Der Vollzug des beantragten Gesetzes setzt bei den involvierten Behörden und Diensten Menschen voraus, die bei der Überwachungstätigkeit punkto juristisch-technischen Wissens und Könnens sowie Integrität total auf der Höhe sind. Wird dem immer so sein? Es geht bei dieser Gesetzesvorlage also nicht bloss um Verbrechensbekämpfung, sondern auch um den Schutz unserer Grundrechte. Absolute Sicherheit wird es nicht geben - bei keinem Überwachungssystem. Umso mehr darf man, überspitzt gesagt, auch keine absolute Überwachung anvisieren. Es kommt dazu, dass die schweizerische Gesetzgebung ihren Zugriff auf inländische Anbieter beschränken muss.
Die Elemente "dringender Verdacht", "besondere Schwere der Tat" und "rechtsstaatliche Garantien" sind zwar gut, aber sie machen noch nicht das ganze Eingriffssystem aus, das beabsichtigt ist und notabene rechtlich oder eben auch missbräuchlich möglich sein wird. Wenn es bei Friedrich II. und besonders bei Voltaire schon vor 250 Jahren geheissen hat: "Die Gedanken sind frei", sollte es künftig nicht heissen: "Die Gedanken sind frei zugänglich."
Nachdem ich aufgrund der Diskussionen in der Kommission davon ausgehen kann, dass heute die Themen Verbrechensbekämpfung und deren Finanzierung genügend Beachtung finden werden, habe ich mich auf den Aspekt des Grundrechtsschutzes konzentriert. Die Absichten, die hinter der Vorlage stehen, sind verständlich. Schliesslich darf der Staat nicht vor der Kriminalität kapitulieren. Deshalb habe ich mich dem Eintretensentscheid in der Kommission angeschlossen. Aber das Gebot der Verhältnismässigkeit und, im Vollzug, des zurückhaltenden Umgangs mit den privaten Daten muss entsprechend hoch gewichtet werden. Gerade die Pflicht zur langen Datenaufbewahrung und der Einsatz von Staatstrojanern erfordern in unserem Saal einen sehr kritischen Blick. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion und aufgrund des Antrages der Kommission kann ich der Vorlage noch nicht zustimmen. Ich habe mich deshalb in der Kommission der Stimme enthalten. Es erstaunt mich daher nicht sonderlich, dass nun im Plenum noch verschiedene Einzelanträge gestellt worden sind.