Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-10
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu allen Vorrednern und zur Vorrednerin bewerte ich die Vorlage deutlich kritischer, um es gerade vorneweg zu sagen. Der Bundesrat will mit diesem Überwachungsgesetz nach seinen eigenen Worten "nicht mehr, sondern besser" überwachen können, so sagt er es in der Botschaft. Es geht ihm also nach seinen eigenen Worten um Qualität und nicht um Quantität. Das finde ich an und für sich gut. Das ist aber deswegen seltsam, weil in der gesamten Botschaft keine einzige Aussage zur Qualität des bisherigen Überwachungsregimes in Strafsachen enthalten ist - keine einzige.
Wir wissen zwar, wie oft wegen welcher Straftaten überwacht worden ist, aber wir haben keine Ahnung, wie oft solche Überwachungen überhaupt zu Strafverfahren und Verurteilungen geführt haben und welche dieser Verfahren und Verurteilungen überhaupt die ursprünglichen Delikte betrafen und nicht etwa Zufallsfunde waren; das sind jetzt nur zwei Beispiele. Wir finden zu all diesen qualitativen Aspekten der Überwachung keine Aussagen in der Botschaft - keine einzige. Das heisst: Es ist völlig unklar, wie wirksam diese Überwachung ist. Ich habe nichts gegen Überwachung bei kriminellen Straftaten, aber dann möchte ich etwas über die Wirksamkeit wissen. Entweder wird sie nicht erhoben, oder es steht irgendwo anders. Das ist für mich die absolut zentrale Frage. In diesem heiklen Bereich von Bürgerrechten und Datenspeicherungen auf Vorrat finde ich das sehr befremdlich. Noch befremdlicher aber finde ich unter diesen Vorzeichen, dass der Anwendungsbereich des bisherigen Überwachungsgesetzes ausgedehnt werden soll - und zwar nicht in erster Linie qualitativ, sondern von der Menge und vom Geltungsbereich her. Darauf werde ich im Zusammenhang mit meinen Anträgen zurückkommen.
Ich bin mir bewusst, dass hier von Strafverfolgung die Rede ist. Es geht um die überwachungstechnische Verfolgung von Straftätern im gesetzlich geordneten Rahmen eines Rechtsstaates; dagegen habe ich nichts. Wir sollten das aber nicht als Killerargument gegen die Wahrung der Bürgerrechte einsetzen. Im Katalog der entsprechenden Straftaten, bei denen überwacht werden darf, sind nicht nur unbestrittene Schwerststraftaten enthalten, z. B. Verbrechen gegen die [PAGE 107] Menschlichkeit, Mord oder Kindsmissbrauch, sondern es ist auch der einfache Diebstahl ab einer gewissen Schwere dabei - dies im Gegensatz zum illegalen Waffenhandel, den wir erst heute hinzufügen werden.
Diese Gratwanderung zwischen Bürgerrecht und Strafverfolgung ist darum heikel, weil die Datenspeicherung auf Vorrat im Bereich der Grundrechte liegt. Das ist in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat die allerwichtigste Komponente, die es zu beachten gilt. Denn mit allen Daten, die nicht der verdächtigen Nadel im Heuhaufen entsprechen - diese sucht man ja, die verdächtige Nadel im grossen Datenheuhaufen -, sind potenziell Bürgergrundrechte tangiert. Wir reden hier immerhin von flächendeckenden Sammlungen von Daten, bei denen keine Verdachtsmomente bestehen. Das ist nach der Snowden-Aufklärung umso befremdlicher, weil grosse Datensammlungen dazu verführen, dass man sie missbraucht. Wir müssen uns also die Frage gefallen lassen, was wir wie lange sammeln lassen wollen und wie lange diese Daten aufbewahrt werden sollen.
Noch ein Wort zum Staatstrojaner: Das ist ja die Spionagesoftware, die auf Smartphones und Computern benutzt werden soll. Ich finde bemerkenswert, was die Botschaft zu den Trojanern festhält: "Aus Sicht der kontaktierten Fachleute aus dem wissenschaftlichen Bereich ist es jedoch nicht möglich, Govware" - das ist diese Spionagesoftware - "zu entwickeln und in Betrieb zu halten, die unter allen Umständen korrekt funktioniert, d. h. keinen Einfluss auf andere Programme oder Funktionen hat ... Es könnten beliebige System- und Nutzerdaten ohne Wissen des Inhabers kopiert, verändert, gelöscht oder hinzugefügt werden. Diese Hintertür führe zudem zu einer Schwachstelle im Computersystem, welche auch von Dritten ausgenützt werden könne." Sie finden dieses Zitat auf Seite 2775 der Botschaft.
Das ist eine sehr ehrliche Aussage des Bundesrates, aber eine sehr happige. Jetzt müssen Sie das einmal auf sich wirken lassen und überlegen, was es heisst. In deutschen Medien konnte man in den letzten Wochen lesen, dass Deutschland seit Jahren keine Staatstrojaner mehr einsetzt, weil der deutsche Staat nicht in der Lage war, sie so zu gestalten, dass sie mit dem Grundgesetz konform waren. Deshalb stelle ich zwei Fragen an Sie, Frau Bundesrätin. Die erste Frage: Ist der Bundesrat wirklich überzeugt, dass er Govware ohne Grundrechtsverletzung einsetzen kann? Das würde ja heissen, dass er bessere Programme habe als der deutsche Staat. Die zweite Frage: Wer programmiert diese Govware - staatliche Stellen oder private Firmen? Bei privaten Firmen müsste man sich dann fragen: Ist garantiert, dass sie nicht auch wieder eine verdeckte Überwachung in der Überwachung haben? Das ist für mich eine wichtige Frage; wir sind uns heute ja alles gewohnt.
Ich bin nicht Mitglied der zuständigen Kommission, aber ich habe mir die Mühe genommen, sämtliche Protokolle durchzusehen, weil mir dieses Thema sehr wichtig ist. Zusammen mit der Fahne macht das etwa ein Kilogramm Papier. Aufgrund dieser Unterlagen habe ich den einen oder anderen Antrag deponiert, damit wir bei einigen Punkten zusätzliche Klarheit schaffen und für mehr Transparenz sorgen können. In diesem heiklen Bereich zwischen flächendeckenden Datensammlungen, Bürgerrechten und berechtigten Interessen der Strafverfolgung müssen wir für vernünftige Regeln und vor allem für kontrollierte Transparenz sorgen.
Meine Zustimmung zu diesem Gesetz bedingt, dass die Überwachungszeit nicht ausgeweitet wird, sondern bei 6 Monaten bleibt, dass es keine Kostenübernahme gibt - da bin ich ganz auf der Linie Schmid -, denn sonst wird flott überwacht, und dass gewisse Anträge von mir, es müssen nicht alle sein, übernommen werden, denn sie schaffen wirklich eine gewisse Klarheit und Abgrenzung. Dann bin ich bereit, der Änderung zuzustimmen.