Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-06-02
Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02
Wortprotokoll
Vernehmlassungen haben in der direkten Demokratie eine wichtige Funktion, weil sie den frühzeitigen Einbezug aller relevanten politischen Kräfte und den frühzeitigen Austausch verschiedener Meinungen ermöglichen. Darum sind wir auch für Eintreten gewesen. Diese Mitsprache aller politischen Kräfte, aber auch von Unternehmen, Gewerbebetrieben und anderen Organisationen gibt die Basis für mehrheitsfähige Gesetze, für eine breite Akzeptanz unserer Rechtsordnung und damit auch für Rechtssicherheit. Diese wiederum erfordert aber eine Übersichtlichkeit der Rechtsordnung, die Klarheit der geltenden Bestimmungen und damit auch eine gewisse Zurückhaltung seitens des Gesetzgebers.
Wenn Sie jetzt Absatz 2 anschauen, dann sehen Sie, dass nicht mehr nur der Bundesrat oder eine parlamentarische Kommission ein Vernehmlassungsverfahren eröffnen können, vielmehr soll eine Vielzahl anderer Stellen ein Vernehmlassungsverfahren in Gang setzen und damit den Erlass gesetzlicher Bestimmungen planen können. Das ist genau das, was wir nicht wollen. Wir meinen, es sei seitens des Gesetzgebers sowieso grundsätzlich und überall eine viel grössere Zurückhaltung angebracht. Entsprechend wäre es auch richtig, die Bestimmungen bezüglich der Vernehmlassungsverfahren so zu lassen, wie sie sind. Das heisst, dass ein solches Verfahren vom Bundesrat oder von einer parlamentarischen Kommission eröffnet werden kann, nicht aber von jeder x-beliebigen Stelle, was weder der Rechtssicherheit noch der Mitsprache nützt. Eine Flut von Vernehmlassungen würde das Gegenteil bewirken.
Darum bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Joder zu unterstützen.