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Goll Christine · Nationalrat · 2000-03-06

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Da selbst das Postulat aus Ihrer Mitte bekämpft wird, muss ich hier das Wort ergreifen.

Was wollen wir mit unserer ursprünglich eingereichten Motion? Wir schlagen vor, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer insofern zu ändern, dass Sozialabzüge direkt vom Steuerbetrag vorgenommen werden können und nicht vom Einkommen, wie das im heutigen System der Fall ist.

Weshalb dieser Vorschlag? Es geht uns insbesondere um die Steuergerechtigkeit. Steuergerechtigkeit beinhaltet die Entlastung der unteren und mittleren Einkommen. In unserem heutigen Steuersystem ist es ja so, dass vom bisherigen System der Sozialabzüge vor allem die höheren Einkommenskategorien profitieren. Ich greife einen Teil der Antwort des Bundesrates auf, und zwar Ziffer 3 seiner Stellungnahme zur Motion; der Bundesrat schreibt hier: "Bei einem stark progressiv verlaufenden Tarif wie bei der direkten Bundessteuer hätte ein Sozialabzug vom Steuerbetrag zur Folge, dass der eine und gleiche Sozialabzug in unteren und mittleren Einkommensbereichen die Steuerbelastung im Vergleich zu den höheren Einkommensbereichen überproportional mildern würde." Dem möchte ich entgegenhalten. Ein gerechtes Steuersystem orientiert sich auch am Prinzip des solidarischen Ausgleichs. Dieser Ausgleich beinhaltet, dass es zumutbar ist, dass höhere Einkommenskategorien ihren finanziellen Kapazitäten entsprechend zum Wohl des Gemeinwesens beitragen. Zu diesem sozialen Ausgleich gehört es auch, was nichts anderes als vernünftig ist, dass der untere Mittelstand entlastet wird. Gerecht ist vor allem, dass insbesondere eine Entlastung der untersten Einkommenskategorien stattfinden kann.

Dies möchte ich vor allem deshalb betonen, weil unser Steuersystem bis heute keine Steuerbefreiung des Existenzminimums kennt. Die Folgen davon sind, dass immer mehr Leute in Sozialhilfeabhängigkeit geraten, gerade auch wegen der Steuerschulden; dass vor allem der Schuldenberg im Bereich der Steuerausfälle wächst. Sie können das aus Ihrer Erfahrung sicher leicht bestätigen, Herr Bundesrat.

Im Moment ist es so, dass verschiedene Steuerprojekte auf der Schiene sind. Der Bundesrat erwähnt in der Antwort auf die Motion auch die Frage der Familienbesteuerung. Mittlerweile ist es bereits so, dass die Expertenkommission, die hier vom Bundesrat erwähnt wird und der er nicht vorgreifen wollte, ihre Modelle publiziert hat. Das erste Modell beinhaltet das Vollsplitting, das zweite Modell die Individualbesteuerung und das dritte Modell eine Mischform, das so genannte Familiensplitting.

In der Zwischenzeit hat dieser Rat auch einer Parlamentarischen Initiative Vallender (98.448, "Zivilstandsunabhängige Besteuerung") Folge gegeben, die das so genannte Vollsplitting einführen will. Wir haben diesen Vorstoss aus bekannten Gründen bekämpft: einerseits, weil er eben gerade nicht den unteren und mittleren Schichten entgegenkommt, andererseits auch, weil mit Steuerausfällen von über 600 Millionen Franken zu rechnen wäre.

Herr Bundesrat Villiger, Sie haben uns in den Kommissionsberatungen zu Geschäften rund um die Familienbesteuerung letzthin gesagt, dass die Vernehmlassung zu dieser Familienbesteuerungsfrage noch in diesem Jahr eröffnet werden soll. Unter dem Aspekt dieser neuen Modelle der Familienbesteuerung haben Sie sich in Ihrer Antwort auf die Motion auch bereit erklärt, diese zumindest als Postulat entgegenzunehmen. Wir können uns Ihrem Antrag, Herr Bundesrat, anschliessen. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang trotzdem noch zwei konkrete Fragen an Sie loswerden, auch angesichts der aktuellen Entwicklung. Der Bericht der Expertenkommission liegt ja jetzt auf dem Tisch:

1. Können Sie uns hier im Ratsplenum sagen, ob der Fahrplan in Bezug auf die Eröffnung der Vernehmlassung eingehalten werden kann? Wann ist mit der Eröffnung dieser Vernehmlassung zu rechnen?

2. Ist der Bundesrat verbindlich bereit, unseren Vorstoss - in der abgeschwächten Form des Postulates - im Rahmen dieses Vorentwurfes zu prüfen?

Herrn Bührer, der gesagt hat, dass unser Vorstoss mit unserem Steuersystem nicht kompatibel sei, möchte ich nur noch eines entgegenhalten: Unser Steuersystem wird durch die verschiedenen Projekte, die ich aufgezählt habe, revidiert. Insofern ist unser Vorstoss mit den politischen Projekten im Bereich der Steuerpolitik sicher kompatibel.

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