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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2009-04-30

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2009-04-30

Wortprotokoll

Seit 14 Jahren gilt in der Schweiz der Preis von 40 Franken für ein ganzes Jahr Autobahnbenützung. Das ist wenig, sehr wenig, vor allem wenn man jeden Tag die Nationalstrasse benutzt: Fährt man nur an Arbeitstagen, sind es gerade 50 Rappen täglich pro Kilometer; also im Promillebereich. Das ist also günstiger als günstig - eine Bezeichnung dafür habe ich nicht gefunden.

Die Gegner meines Minderheitsantrages werden sagen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Treibstoffabgabe bereits alles bezahlen. Tatsache ist, dass der motorisierte Verkehr jährlich ungedeckte Kosten im Gesundheits- und im Umweltbereich in der Höhe von 8 Milliarden Franken verursacht; Kosten, welche die Allgemeinheit bezahlt. Schauen wir über die Landesgrenze hinaus. In vielen anderen Ländern bezahlt man leistungsabhängige Gebühren. Jede Benutzung der Autobahn wird in Rechnung gestellt. Die Einführung der E-Vignette, welche die Kostenwahrheit ermöglicht hätte, wurde leider von der Mehrheit des Rates abgelehnt. Trotzdem darf man die Praxis der anderen Länder und die Kostenwahrheit nicht ausser Acht lassen. Österreich kann man mit der Schweiz punkto Grösse und Infrastruktur vergleichen. Dort kostet aber eine Vignette jährlich 120 Franken; zudem kann man eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken erwerben, wenn man zum Beispiel nur ferienhalber auf den österreichischen Strassen verkehrt. Dies ist gerechter als unsere heutige Regelung und unkompliziert.

Ich beantrage Ihnen darum, einen Schritt in Richtung Verursacherprinzip und Kostenwahrheit zu gehen. Es ist nicht einzusehen, warum eine einmalige Autobahnbenutzung gleich viel kosten soll wie eine tägliche. Schliesslich kosten eine Tages- oder eine Monatskarte bei den Verkehrsbetrieben auch nicht gleich viel wie ein Jahresabonnement.

Die anderen zwei Anträge muss man im Zusammenhang mit der Erhöhung und Differenzierung der Vignetten sehen. Es ist ein Gesamtkonzept. Der Antrag der Minderheit zu Artikel 8 macht nur Sinn, wenn Monatsvignetten eingeführt werden. Der Antrag der Minderheit zu Artikel 10, welcher den Reinertrag der Abgabe zur Hälfte für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs vorsieht, ist auch im Zusammenhang mit den höheren Einnahmen durch die höhere Abgabe für die Vignette zu sehen. Wir wollen auf keinen Fall Mehreinnahmen für den Ausbau des Nationalstrassennetzes, der das Ungleichgewicht zwischen Strasse und Schiene noch vergrössern würde.