Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-04-30
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30
Wortprotokoll
Das Anliegen von Herrn Nationalrat Fehr ist an sich verständlich. Gerade in Grenzregionen müssen wir immer wieder dafür sorgen, dass die Wirtschaft nicht unter Hindernissen leidet; das gilt ja teilweise auch für die Unterschiede zwischen Nachbarländern und der Schweiz bei der Mehrwertsteuer. Hier aber wird das Problem immer grösser, je länger man es sich vor Augen führt. Es gibt nämlich verschiedene Gründe, weshalb der Antrag in der Umsetzung Schwierigkeiten bereiten kann.
Erstens haben wir in der Vorlage auf den Ausnahmeartikel verzichtet, um damit Klarheit und eine Gleichbehandlung aller Landesteile zu erzielen, denn in anderen Landesteilen ist die Situation wieder etwas anders.
Zweitens ist die NSA, die Nationalstrassenabgabe, eine Pauschalabgabe, und bei einer Pauschalabgabe sollte es möglichst wenig Ausnahmen geben. Jede Abweichung von einer allgemeinen Regel ist eben auch ein Same für rechtsungleiche Behandlung und weckt damit automatisch den Wunsch nach weiteren Erleichterungen für Orte in anderen Regionen, die sich nicht in sogenannt befreiten Grenzregionen befinden, aber trotzdem in Grenznähe liegen usw.
Drittens würden ja dann inländische Autofahrer in den befreiten Grenzregionen und ausländische Pendler, die täglich die Autobahnstrecke in die Grenzregionen benutzen, von einer solchen Regelung auch profitieren, aber das wollen wir eben nicht. Wir sind der Meinung, dass sie ihren [PAGE 758] Beitrag zur Finanzierung unserer Nationalstrassen leisten sollen.
Viertens stellen wir uns vor, dass die Kontrolle an der Grenze umständlich wird. Die Kontrollorgane können dem Fahrzeugführer, der die Schweiz verlässt, eben weder nachweisen, dass er jetzt nur gerade auf den Nationalstrassen erster und zweiter Klasse in den sogenannt befreiten Grenzregionen noch dass er in der übrigen Schweiz gefahren ist; das kann man nicht nachweisen.
Fünftens müsste dann konsequenterweise beim Verlassen einer sogenannt befreiten Grenzregion der Vignettenverkauf ermöglicht werden, und das würde natürlich wieder zu Mehraufwand führen. Letztlich geht es auch darum, dass man dann auf den Nationalstrassen signalisieren müsste: Hier verlassen Sie jetzt eine befreite Grenzregion, und damit tritt die Situation mit der Pauschale ein.
Ganz zum Schluss ist festzuhalten, dass wir einen Rückgang der Einnahmen in Kauf nehmen müssten - der allerdings, wie Herr Fehr sagt, wahrscheinlich nicht stark ins Gewicht fallen würde. Die komplizierte Handhabung solcher Ausnahmen und die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, haben uns aber dazu bewogen, keine solche Ausnahmeregelung ins Gesetz zu schreiben - weshalb ich Sie bitte, den Antrag Fehr Hans-Jürg abzulehnen.