Lexipedia

Stöckli Hans · Nationalrat · 2009-04-30

Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-30

Wortprotokoll

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 20. November letzten Jahres die parlamentarische Initiative "Kein Missbrauch des Gastrechtes" geprüft. Diese verlangt, dass eine einheitliche Regelung über die Ausweisung von schwer straffälligen Ausländerinnen und Ausländern in den Artikeln 62 und 63 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer geschaffen werde.

Die Initiative verlangt konkret, dass die Bewilligung widerrufen werden muss, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer wegen einer von 20 detailliert aufgelisteten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Diese Liste finden Sie in den Akten. Lediglich bei Sexualdelikten und bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wird zudem noch eine Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten verlangt. Sonst verlangt man bei einer Verurteilung nur den automatischen Widerruf der Bewilligung.

Mit der vorliegenden Initiative will die FDP-Liberale Fraktion deutlich machen, dass sie nicht länger gewillt ist, einfach hinzunehmen, dass einerseits die Anzahl der Gewaltdelikte zunimmt und andererseits ein überproportionaler Anteil der schweren Delikte von Ausländern und Ausländerinnen mit legalem Aufenthalt in der Schweiz verübt wird, wie dies auch aus der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik ablesbar ist.

Die SPK beantragt trotzdem, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 15 zu 9 Stimmen. Das Nein-Lager, die Mehrheit, setzt sich aus zwei verschiedenen Gruppen zusammen.

Auf der rechten Seite ist die SVP, welche diese parlamentarische Initiative ablehnt, weil sie zu wenig weit gehe. Insbesondere macht diese Seite geltend, dass dem bestehenden Handlungsbedarf nicht nur mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer begegnet werden soll, sondern dass dazu eine Änderung der Bundesverfassung nötig sei. Dementsprechend habe die SVP die Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer", die sogenannte Ausschaffungs-Initiative, mit über 210 000 Unterschriften eingereicht.

Zudem, sagt diese Seite, gehe diese Initiative von einem Automatismus aus, beschränke aber die Widerrufspflicht nicht auf schwere Delikte gegen Leib und Leben und die Staatssicherheit, sondern beziehe sich eben auch auf Einbruchsdelikte und den missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe.

Anlässlich der Sitzung der SPK hat die Vorsteherin des für die Behandlung der Initiative zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, in Aussicht gestellt, dass der Bundesrat die Initiative zwar für gültig erklären werde, dass aber gleichzeitig ein Gegenvorschlag erarbeitet werde, der nicht von einem Automatismus ausgehe und in dem als Widerrufsgrund die Höhe des Strafmasses herangezogen werde.

Bekanntlich hatte der Bundesrat am 14. Januar 2009 das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet, welches bis zum 15. April dauerte. Der indirekte Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf, ohne die nach Bundesverfassung und Völkerrecht bestehenden Grundrechte zu verletzen. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden, wenn die Betroffenen zu Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sind. Er will die Widerrufsgründe präzisieren und [PAGE 777] gleichzeitig den Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigen. Der Bundesrat sieht vor, den indirekten Gegenvorschlag dem Erstrat bis zum 15. August 2009 zu unterbreiten. Demnach würde ein Folgegeben gegenüber der parlamentarischen Initiative den Prozess der Legiferierung verzögern.

Die linke Seite der Mehrheit anerkennt zwar einen gewissen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, lehnt aber die parlamentarische Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Rechtsstaat stehe. So listet die parlamentarische Initiative einen abschliessenden Katalog von Straftatbeständen auf, nach denen ein Widerruf zwingend zu erfolgen hätte, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Dieser Katalog hat nach Ansicht der Mehrheit der Kommission einen willkürlichen Anstrich und blendet insbesondere alle Vermögensdelikte aus. Zudem verlangt die parlamentarische Initiative einen automatischen Widerruf ohne Rücksichtnahme auf die Einzelfallgerechtigkeit und auf die Verhältnismässigkeit. Mit Ausnahme der Widerhandlung gegen das Sexualstrafrecht und das Betäubungsmittelgesetz nimmt die parlamentarische Initiative auch keine Rücksicht auf die Höhe der Strafe. Ungeachtet des Verschuldens verlangt die parlamentarische Initiative den Widerruf von Bewilligungen. Diese unserem Rechtssystem widersprechende Forderung kann gemäss Mehrheit der Kommission nicht unterstützt werden.

Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil ein positiver Vorprüfungsentscheid eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit und auch für den Bundesrat hätte - in der Zwischenzeit ist aber bekannt geworden, dass es einen indirekten Gegenvorschlag geben wird. Dieser sei jedoch mit der Nennung von Straftaten zu ergänzen. Zudem sei noch nicht sichergestellt, dass der Bundesrat tatsächlich einen indirekten Gegenvorschlag erarbeiten werde.

Die parlamentarische Initiative würde es unter diesen Umständen dem Parlament ermöglichen, die Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages zur Ausschaffungs-Initiative selbst an die Hand zu nehmen.

Die Mehrheit allerdings beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Stöckli Hans · Nationalrat · 2009-04-30 | Lexipedia | Lexipedia