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Allemann Evi · Nationalrat · 2009-04-30

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-04-30

Wortprotokoll

Diese Motion habe ich von Frau Vreni Müller-Hemmi übernommen. Sie wollte mit ihrer Forderung Lieferanten und Dienstleistungserbringer im EDV-Bereich darauf verpflichten, soziale und ökologische Standards einzuhalten.

Der Bundesrat behauptet in seiner Antwort, dass der Electronic Industry Code of Conduct (EICC) bei den Hilfswerken umstritten sei und er teilweise hinter den IAO-Kernübereinkommen zurückbleibe. Die Grundlage für diese Behauptung bildet ein etwas unsauber formuliertes Hintergrundpapier von "Brot für alle", in dem tatsächlich argumentiert wird, dass der EICC verbesserungsfähig sei. Es ist aber böswillig, wenn der Bundesrat dies dann in seiner Antwort in einen Antrag auf Ablehnung umgemünzt hat. Es ist schlicht falsch, wenn es heisst, dass der EICC substanziell hinter den IAO-Kernübereinkommen zurückbleibe. Im EICC sind das Verbot der Zwangsarbeit, das Verbot der Kinderarbeit, ein Diskriminierungsverbot und das Vereinigungsrecht enthalten. Das ist auch der Hauptinhalt der IAO-Kernübereinkommen, die aber noch etwas deutlicher das Recht auf kollektive Verhandlungsführung regeln.

In manchen Bereichen geht der EICC aber auch deutlich über die IAO-Kernübereinkommen hinaus, indem er etwa auch das ganze Regelwerk der IAO über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz integriert, das keinen Teil des menschenrechtlichen Minimalstandards bildet, der in den IAO-Kernübereinkommen geregelt ist. Hinzu kommt im EICC zudem ein grosser Teil zur Ökologie.

Verbesserungsfähig ist sicher das Verifikationssystem, also die ganze Überprüfung der Einhaltung des Kodex. Deshalb haben wir im Motionstext denn auch formuliert: "Die Einhaltung ist durch akkreditierte Auditfirmen zu überprüfen." Um deutlich zu machen, dass wir keine Nivellierung nach unten wollen, sondern primär die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards über die ganze Produktionskette hinweg anstreben, heisst es in der Motion, dass diese Standards "mindestens" jenen der EICC entsprechen müssten. Die Antwort des Bundesrates ist meines Erachtens in diesem Punkt sachlich schlicht unhaltbar.

Gleichzeitig bekräftigt der Bundesrat in der Antwort seine Absicht, dem Aspekt der sozialen und ökologischen Anforderungen bei Beschaffungen in der laufenden Revision zum Beschaffungsrecht Rechnung zu tragen. Das kommt im Vorentwurf, der Ende letzten Jahres in der Vernehmlassung war, leider noch viel zu wenig zur Geltung. Die öffentliche Hand übt mit dem Beschaffungswesen eine bedeutende Nachfragemacht aus. Diese verpflichtet zur Wahrnehmung einer grossen gesellschaftlichen Verantwortung. Leider wird die soziale und ökologische Nachhaltigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens auf allen Staatsebenen im Vorentwurf teilweise sogar etwas abgeschwächt statt gestärkt. Dies ist für SP nicht annehmbar, und wir werden bei der Beratung dieser Totalrevision entsprechende Anträge stellen.

Die SP-Fraktion hat auf der Liste, die wir heute durchgehen, noch einen zweiten Vorstoss, der genau in das gleiche Themenfeld hineingeht, nämlich die Motion Leutenegger Oberholzer 07.3910, die die Vernetzung von Bund, Kantonen und Gemeinden verbessern will, wenn es um das Festlegen und Umsetzen von nachhaltigen Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen geht. Ich werde deshalb auch kurz noch dazu etwas sagen, um ein bisschen Zeit zu gewinnen; dann müssen wir nicht zweimal das Wort ergreifen.

Nur Normen, die in der ganzen Schweiz und auf allen Staatsebenen anwendbar sind, können wirksam dafür sorgen, dass der Wettbewerb auf dem Beschaffungsmarkt über Qualität, Effizienz und Leistung organisiert wird und nicht über Sozial- oder Ökodumping. Dabei kann die öffentliche Hand mit ihrem grossen Beschaffungsvolumen eine bedeutende Hebelwirkung erzielen und auch eine wichtige Vorbildfunktion erfüllen. Das öffentliche Beschaffungswesen bringt ein beachtliches Gestaltungspotenzial zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung mit sich. Sinnvollerweise werden die Kriterien, nach denen die öffentliche Vergabe nachhaltig ausgestaltet wird, einheitlich festgelegt, sodass überall in der Schweiz die gleichen Nachhaltigkeitskriterien gelten. Eine Vernetzung des öffentlichen Beschaffungswesens aller Ebenen drängt sich auf. Ziel muss es sein, das Beschaffungswesen schweizweit nachhaltig zu gestalten und an überprüfbaren sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien auszurichten.

Ich bitte Sie deshalb, beide Motionen anzunehmen.