preparatory:AB 166409
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-12-21
Wortprotokoll
Das internationale Umfeld ist von grossen Unsicherheiten gekennzeichnet. Die EZB hat am Montag alarmierende Worte gebraucht. Nach ihrer Einschätzung ist die Finanzstabilität im Euroraum sehr stark gefährdet, die Probleme haben sich zu einer systemischen Krise ausgeweitet. Es gibt etwa drei Gründe dafür, nämlich erstens die ungelöste Staatsschuldenkrise in der Eurozone, zweitens die grosse Anspannung am Interbankenmarkt und drittens eine sich verschlechternde Konjunktur.
Ein paar Worte zur Staatsschuldenkrise in der Eurozone: Am 9. Dezember haben sich die Eurostaaten auf Regeln für einen fiskalischen Pakt geeinigt, mit welchem sich die Länder langfristig zu einem Abbau der Schuldenquote verpflichten. Das ist ein wichtiger erster Schritt zu einem glaubwürdigen Schuldenabbau, ja. Allerdings ist die ursprüngliche Euphorie schnell verflogen. Immerhin konnte Spanien relativ problemlos Geld beschaffen, und das zu erträglichen Zinsen. Die Lösung der Probleme Italiens wird entscheidend sein. Dabei geht es nicht nur um die Finanzierung der Schulden, sondern auch um die Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und damit von Wachstum - Italien habe ich als ein gewichtiges Beispiel innerhalb der Europäischen Union genannt. Ein Scheitern hätte gravierende Konsequenzen. Eine grosse Finanz- und Bankenkrise wäre in diesem Fall nicht auszuschliessen. Und es wurde mehrfach gesagt: Wir sind Teil der europäischen Problematik und könnten uns solchen Entwicklungen natürlich nicht entziehen.
Die Situation ist kritisch. Was kommt, weiss niemand, zum Teil wissen wir nicht einmal genau, was wirklich im Moment ist. Die OECD hat für die Eurozone angekündigt, dass sie vermutlich bereits im vierten Quartal in einer milden Rezession sein wird. Eine milde Rezession bedeutet, dass sich das Wachstum im vierten Quartal bei minus 1,0 Prozent bewegen wird. Allerdings wird für die gleiche Eurozone durch die gleiche OECD 2012 ein Wachstum von plus 0,2 Prozent angekündigt.
Ein Wort zu den USA: Die Aussichten scheinen dort besser zu sein. Für 2012 rechnen die Vereinigten Staaten wiederum mit einem Wachstum von 1,8 Prozent. Allerdings muss man bei den USA immer den Verschuldungsstand mit in die Überlegungen einbeziehen, und dieser Verschuldungsstand belastet natürlich den Aufschwung erheblich.
In den Schwellenländern ist trotz Abkühlung mit relativ robustem Wachstum zu rechnen. Ich hatte meinerseits vor ein paar Tagen Gelegenheit, mich mit dem chinesischen Wirtschaftsminister zu treffen. Es werden nicht mehr 8 Prozent sein, die eigentlich erwartet würden und nötig wären, es wird etwas weniger sein. Das wird die Weltkonjunktur auch beeinflussen. Beim chinesischen Wirtschaftsminister ist auch aufgefallen, dass er von den Herausforderungen rund um eine ansteigende Inflation gesprochen hat.
Ein Ausblick bleibt, alles in allem, extrem schwierig. Die OECD schliesst nicht aus, dass negative Szenarien wahrscheinlicher werden können.
Damit zur Schweiz: Die Konjunkturabschwächung ist im Gang, es handelt sich um eine Abkühlung. Von einer Krise zu sprechen wäre falsch. Gemäss der Einschätzung des Seco wuchs das reale BIP im dritten Quartal immer noch um 0,2 Prozent. Allerdings ist vor allem die Binnenkonjunktur stark unterwegs, und Binnenkonjunktur heisst Konsum einerseits und Bau andererseits. Demgegenüber führen der starke Franken und die zunehmend schwächere Weltkonjunktur zu rückläufigen Exporten und sinkenden Ausrüstungsinvestitionen. Diese sind auch ganz entscheidend für die Zukunft unserer hiesigen Industrie und Volkswirtschaft. Die Prognose des Seco vom 13. Dezember lautet: Wir sind 2012 in einer Konjunkturdelle mit einem BIP-Wachstum von [PAGE 2214] 0,5 Prozent. Es ist nicht auszuschliessen, dass wir uns auf Quartale mit Stagnation einstellen müssen, und da sind die ersten beiden Quartale des nächsten Jahres sicherlich die gefährdetsten. Aber ein Abgleiten der Schweiz in eine eigentliche Rezession erscheint zurzeit immer noch als unwahrscheinlich, sofern es nicht zu einer drastischen Verschlechterung im internationalen Umfeld kommt.
Was den Arbeitsmarkt angeht: Das Beschäftigungswachstum wird zum Stillstand kommen, ich habe das gesagt. Die Arbeitslosigkeit dürfte 2012 auf durchschnittlich 3,6 Prozent steigen. Es ist nicht auszuschliessen, dass wir am Ende des kommenden Jahres mit einer Arbeitslosigkeit von knapp 4 Prozent rechnen müssen. Entscheidend ist also, wie lange die Binnenwirtschaft noch stützen kann. Wichtig ist, dass der Bund und die Kantone die automatischen Stabilisatoren wirken lassen; ich rede von der Schuldenbremse, und ich rede von der Arbeitslosenversicherung. Entscheidend ist, dass der Bund nicht durch drastische Sparmassnahmen die Konjunktur zum Erliegen bringt. Wie lange es dauert, bis der Exportmarkt wieder Wachstum erlaubt, wird entscheidend sein. Es wird natürlich entscheidend sein, wie sich das internationale Umfeld entwickelt.
Kurz, wir stehen vor einer schwierigen Wirtschaftslage mit hoher Unsicherheit. Die Schweiz befindet sich aber im internationalen Vergleich in einer beneidenswerten Ausgangslage. Wir haben tiefe Staatsschulden, wir haben das grosse Vertrauen der Anleger, was zu tiefen Zinsen führt. Wir haben - und das sei auch wieder einmal erwähnt - in den vergangenen 12 Monaten 40 000 Arbeitsplätze geschaffen. Ich habe öffentlich von Risiko gesprochen, von schwachem Wachstum bis hin zu Rezession, und wenn es dann ganz schlecht käme, würden 40 000 Arbeitsplätze abgebaut. Ich will bei dieser Gelegenheit hier und heute daran erinnern, dass in diesem Jahr 40 000 Arbeitsplätze geschaffen worden sind.
Es wurde von Ihnen jetzt mehrfach erwähnt: Die Nationalbank hat am 6. September 2011 einen historischen Entscheid getroffen. Die Festlegung der Untergrenze des Wechselkurses war zwingend notwendig. Es ist so, dass der Franken nach wie vor massiv überbewertet ist. Die Kaufkraftparität zum Euro liegt aus unserer Sicht zwischen Fr. 1.35 und 1.40. Es ist zu wünschen, dass sich der Kurs, lieber früher als später, in diese Richtung entwickeln kann. Die Nationalbank hat den Franken stabilisiert, aber sie hat ihn nicht normalisiert.
Das Frankenpaket 2011, das Sie in der Herbstsession diskutiert und beschlossen haben, war auch aus heutiger Sicht ein richtiger Entscheid. Es ist ebenfalls ein richtiger und wichtiger Entscheid gewesen, jetzt für diese Session kein zweites Paket vorzulegen.
Die ständige Lagebeurteilung wird gemacht. Wir machen eine solche künftig im Vorfeld jeder Session. Sollte es zu Verwerfungen auf den Finanzmärkten kommen, dann würden wir früh im Jahr 2012 über die Konsequenzen befinden und Ihnen allenfalls im Hinblick auf die Frühjahrssession Vorschläge unterbreiten, wie man die Konjunkturprobleme, die damit zusammenhängen würden, angehen wollte. Es gibt Erfahrungen aus den Jahren 2008 und 2009. Damals wurden innerhalb von sieben Monaten in drei Stufen Konjunkturpakete lanciert. Wir haben also auch die Zeitverhältnisse unter Kontrolle, wir sind vorbereitet. Wenn es nötig ist, werden wir in der Frühjahrsession mit einem Konjunkturstützungspaket vor den Rat treten.
Ich habe vorhin den Vorwurf gehört, dass der Bundesrat zu wenig tue, um die Desindustrialisierung zu verhindern. Ich kämpfe für die Industrie in diesem Land, sie trägt etwa zu 23 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei; diese Ziffer ist für mich Wegmarke und Zielsetzung. Es ist alles zu tun, damit wir in diesem Land die Industrie erhalten können, damit wir die industriellen Arbeitsplätze erhalten können. Die ganze Politik muss sich darauf ausrichten.
Ich komme zu den Vorstössen, zuerst zu den Arbeitsmarktmassnahmen: Die Lage auf dem Arbeitsmarkt wird genau beobachtet. Die flankierenden Massnahmen und auch die Massnahmen zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung kennen Sie, und ich habe es eben gesagt: Die Zielsetzung lautet, dass wir die Arbeitsplätze hier im Land erhalten wollen. Sieben Jahre an Erfahrungen im Vollzug mit den flankierenden Massnahmen haben gezeigt, dass diese einen weitgehend wirksamen Schutz der in- und ausländischen Arbeitnehmer vor Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen gewährleisten. Ich habe diesen Sommer zusammen mit den Sozialpartnern eine Lagebeurteilung der flankierenden Massnahmen vorgenommen. Wir haben festgestellt, dass es im Gesetz Lücken gibt. Am 23. September hat der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesvorlage geht davon aus, die Gesetzeslücken zu schliessen. Es muss die Scheinselbstständigkeit bekämpft werden, und es muss die Nichteinhaltung der Mindestlöhne bei Normal- und Gesamtarbeitsverträgen eingehalten werden. Dieses Programm ist unterwegs, wir sind daran. Die Lücken müssen geschlossen werden, und ich sage einmal mehr: Ich will Ordnung im Stall.
Der Bundesrat hat auch vom Bericht der Geschäftsprüfungskommission Kenntnis genommen. Dieser Bericht wird ausgewertet; die Auswertung dauert bis Ende Januar. Dann werden wir unsererseits auf diese sehr kritischen Feststellungen im GPK-Bericht Antwort geben. Den Arbeitsmarkt im Grenzgebiet lässt der Bundesrat schon immer genau beobachten. Am 26. Mai haben wir den siebten Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU publiziert. Wir wissen also, wie sich der grenznahe Arbeitsmarkt entwickelt. Ich habe schon wiederholt gesagt, dass ich über die Ergebnisse erstaunt war und dass ich vor allem erstaunt war, dass Missstände nicht sofort berichtigt werden konnten, nachdem sie aufgedeckt wurden - und das bei den schweizerischen Unternehmen sogar weniger als bei den internationalen.
Zur Arbeitslosenversicherung: Die Stärkung der Arbeitslosenversicherung im Frankenpaket war sinnvoll. Herr Nationalrat Maire und Frau Nationalrätin Leutenegger Oberholzer, die 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung hat der Bundesrat festgelegt. Das gilt ab dem 1. Januar 2012. Was wichtiger ist, was den Unternehmen noch mehr entgegenkommt, ist, dass wir die Karenzfrist auf einen einzigen Tag reduziert haben. Es hat im Moment nicht sehr viele Unternehmen, die von der Kurzarbeitsentschädigung Gebrauch machen müssen, davon profitieren. Es gibt also sehr viele Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2012 während 18 Monaten diese Entschädigung beanspruchen können. Wenn es dann wirklich dramatisch würde und man im Laufe des Jahres 2012 sehen würde, dass 18 Monate nicht reichen, dann würden wir das rechtzeitig auf 24 Monate ausbauen können. Was die Vergangenheit anbetrifft: Es waren nur sehr wenige Unternehmen, die wirklich von den 24 Monaten Gebrauch machen mussten. Die meisten waren innerhalb von 18 Monaten wieder zurück im Wachstum und hatten damit wieder gesicherte Arbeitsplätze.
Zum Stichwort Berufsbildung: Herr Nationalrat Müri schlägt in seinem Postulat 11.4007 vor, dass man Massnahmen prüfe, wie leistungsstarke Schulabgängerinnen und Schulabgänger für die Berufsbildung gewonnen werden könnten. Wir nehmen Ihr Postulat an, Herr Müri. Es ist absolut wichtig, dass wir die beruflichen Ausbildungen nicht gegen die akademischen ausspielen. Die Industrie in diesem Land lebt zukünftig ganz massgeblich von beruflich bestens gebildetem Nachwuchs. Ihr Postulat findet also unsere vorbehaltlose Unterstützung.
Zum Stichwort Innovation: Wir sind gemäss dem Innovation Union Scoreboard die Europameister. Die schweizerischen Innovationsleistungen weisen ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Wir wollen auf dem ersten Platz der Innovationsskala bleiben. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Unternehmen haben zwischen 2000 und 2008 um 50 Prozent zugenommen. Einen leichten Rückstand weist die Schweiz in der Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung zwischen KMU und Forschungsinstitutionen auf. Dort hat das Programm der KTI innerhalb [PAGE 2215] des Massnahmenpakets, welches wir im Herbst beschlossen haben, angesetzt.
Ich muss Ihnen sagen, ich verfolge diese Aktion mit grösstem Interesse. 1020 Gesuche wurden inzwischen gestellt, 560 Millionen Franken sind anbegehrt. Wir verfügen über 100 Millionen, und die 100 Millionen haben wir jetzt Ende Jahr zugeteilt. Wir haben sie unter Berücksichtigung sehr hoher Qualitätsstandards zugeteilt. Interessant ist für Sie auch noch der Umstand, dass sich die Eigenleistung der Unternehmen, die dieses Geld zugesprochen bekommen, bei 51 Prozent einstellt. Die Firmen sind also überzeugt von ihren Projekten. Deshalb leisten sie einen Beitrag; sogar etwas mehr als in normalen Verhältnissen. Das muss eine gute Ansage sein; die Innovation ist wichtig und wird jetzt über dieses Programm sehr gut gefördert.
Der Masterplan Cleantech ist ein wichtiger Bereich der Innovationspolitik. Damit soll die Position der Schweiz im Zukunftsmarkt Cleantech gestärkt werden. Frau Nationalrätin Flückiger, ich kann Ihnen versichern, dass im Rahmen des Masterplans keine Fördergelder gesprochen werden, sondern dass es darum geht, die Kräfte zu bündeln und Synergien zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik freizulegen. Der Aufbau der Exportplattform Cleantech Switzerland wurde vor ein paar Jahren im Rahmen des konjunkturellen Stabilisierungsprogramms finanziell unterstützt. Es handelte sich damals um eine ausserordentliche, um eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung. Die Exportplattform wurde bewusst so konzipiert, dass bestehende Plattformen wie der Energie-Cluster einbezogen wurden. Mit dem jetzigen Masterplan Cleantech sind zumindest auf Zusehen hin keine Fördermittel verbunden.
Zum Stichwort Fonds und Grenzregionen: Die sozialdemokratische Fraktion stellt mit ihrer Motion 11.3992 einen zeitlich befristeten Fonds zur einzelbetrieblichen Unterstützung von exportorientierten Unternehmen zur Diskussion. Wir haben diese Fondsidee durch und durch geprüft, mussten dann aber zur Einsicht kommen, dass die Abgrenzungsprobleme gewaltig würden. Wir könnten niemandem erklären, weshalb ein Schweizer Unternehmen, das im Moment etwas mehr geschüttelt wird, gestützt werden sollte, ein Nachbarunternehmen im gleichen Tätigkeitsgebiet aber nicht. Auch wenn man noch die Grenzregion ins Spiel bringt: Etwas näher an der Grenze würde man dann berücksichtigt und unterstützt, etwas weiter weg wäre das nicht mehr möglich. Da käme es zu Wettbewerbsverzerrungen, die wir einfach nicht akzeptieren können. Deshalb ist die Fondsidee leider nicht durchführbar.
Zur Stützung einzelner Branchen: Der Bundesrat und das Parlament haben mit dem ersten Massnahmenpaket hauptsächlich Massnahmen beschlossen, welche der gesamten Volkswirtschaft dienen und einzelnen Branchen nur in wenigen und wirklich gut begründeten Fällen entgegenkommen. Eine solche Branche ist der Tourismus; er hat für die Periode 2012-2015 222 Millionen Franken bekommen sowie 100 Millionen Franken zugunsten der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit als vorsorgliches und befristetes Darlehen.
Herr Nationalrat Malama möchte mit seiner Motion 11.3981 die regionalen Einschränkungen aufheben. Jede regionale Einschränkung schafft, wie auch die Beschränkung auf die Grenzregionen, Abgrenzungsprobleme. Bei der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Konzentration auf Fremdenverkehrsgebiete sachlich gerechtfertigt ist. Der Tourismus hat in diesen Gebieten eine wesentlich grössere Bedeutung und unterliegt erheblich stärkeren saisonalen Schwankungen als in den Städten. Ich bitte Sie also, die Motion Malama abzulehnen.
Herr Nationalrat Favre in seiner Motion 11.3951 und Frau Nationalrätin Flückiger-Bäni mit ihrer Interpellation 11.3968 fordern eine zusätzliche Unterstützung für die Wein- respektive die Holzwirtschaft. Der Bundesrat lehnt die geforderten Aufstockungen bei der Absatzförderung für den Wein ab. Auch dort geht es wieder um eine Abgrenzungsfrage; es ist eine Frage der Gerechtigkeit. Würde man den Wein stützen - zu zwei Dritteln statt nur zu 50 Prozent - und würde man diesen Ansatz für die Gesamtlandwirtschaft anwenden, dann stünden 55 Millionen Franken pro Jahr oder 165 Millionen Franken für die Jahre 2012 bis 2014 zusätzlich zur Diskussion.
Frau Nationalrätin Flückiger-Bäni weist auf die schwierige Lage der holzverarbeitenden Industrie hin. Der Bundesrat ist dabei, für die Umsetzung der Waldpolitik 2020 die Rahmenbedingungen für die Waldwirtschaft zu prüfen. Im Fokus steht die Sicherstellung des Zugangs zu den Holzressourcen im Wald. Auch ist der Bundesrat bereit abzuklären, ob im öffentlichen Beschaffungswesen für Bundesbauten mindestens eine Projektvariante vorzulegen ist, die den nachwachsenden Rohstoff Holz berücksichtigt. Eine Aufhebung der LSVA für die Waldwirtschaft und die Rohholzverarbeiter lehnt der Bundesrat ab. Die Branche profitiert bereits heute von einer Begünstigung für Fahrzeuge, die ausschliesslich Rohholz transportieren; für diese beträgt die Abgabe bereits jetzt 75 Prozent des normalen Tarifs.
Zum Stichwort Wettbewerbspolitik, zu welcher es vier Motionen gibt: Ich teile die Ansicht der Nationalrätinnen Birrer-Heimo und Leutenegger Oberholzer, dass der Schweizer Markt als abgeschotteter Hochpreismarkt keinesfalls durch die ausländischen Hersteller "abgezockt" werden darf. Da die Schweiz aber jeden zweiten Franken durch den Export verdient, ist die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend. Wenn wir also diese Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen wollen, so müssen wir vergleichbare Preise bei den Vorprodukten erhalten. Der Bundesrat muss aber akzeptieren, dass es bei den einzusetzenden Mitteln Grenzen gibt. Er will den Wettbewerb stärken, jedoch nicht mittels einer umfassenden Preisregulierung. Der Bundesrat hat bereits rasch wirksame Massnahmen ergriffen. Er hat die Preisüberwachung und die Wettbewerbskommission gestärkt. Die Weko hat das Tempo erhöht: Am 26. Oktober wurden zehn zusätzliche Verfahren initiiert. Und am 15. Dezember - um das jüngste Beispiel hier zu nennen - wurde Nikon mit einer Busse von 12,5 Millionen Franken belegt, weil Nikon die Parallelimporte seiner Fotoprodukte in die Schweiz behinderte. Es ist also nicht so, dass nichts geht. Wir machen das Mögliche.
Der Bundesrat hat die Verschärfung des Kartellgesetzes beschlossen, um damit langfristig den Wettbewerb zu stärken. Es geht um klare Regeln. Es geht in Artikel 5 um das Verbot der harten horizontalen und vertikalen Absprachen. Es geht um eine Kontrolle der Unternehmenszusammenschlüsse; künftig kann bereits bei einer erheblichen Behinderung eingegriffen werden, nicht erst, wenn der Wettbewerb beseitigt ist. Weiter geht es in der vom Bundesrat vorgesehenen Revision um die Einführung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde und einer Gerichtsinstanz beim Bundesverwaltungsgericht.
Die Motion Leutenegger Oberholzer 11.4004 lehnt der Bundesrat aber ab; sie will ein generelles Verbot wettbewerbsbehindernder Abreden aller Art. Ich erinnere daran, dass Kooperationen im Forschungs- und Entwicklungsbereich volkswirtschaftlich sehr wohl interessant sein können, deshalb kann ein solches generelles Verbot nicht akzeptiert werden. Wir haben bei Artikel 5 des Kartellgesetzes zu den harten Absprachen einen Ausweg zu finden und den Wettbewerb zu fördern, sodass dieses Land in Zukunft mit Blick auf die Kosten attraktiver ist.
Frau Birrer-Heimo verlangt mit ihrer Motion 11.3984, dass die Hersteller im Ausland dazu gezwungen werden können, Bestellungen aus der Schweiz zu den im Ausland geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen zu liefern. Wenn ich Ihnen ein Beispiel nennen darf, Frau Birrer-Heimo: Die italienischen Olivenölproduzenten müssten dann von der Schweiz gebüsst werden, wenn sie einem Kunden in der Schweiz einen höheren Preis verrechnen als einem lokalen Kunden. Das sind Eingriffe, die faktisch nicht durchsetzbar sind und die vor allem auch dem internationalen Wettbewerbsrecht widersprechen. Auch dieser Weg ist leider nicht begehbar.
Der Bundesrat lehnt auch die Motion Birrer-Heimo 11.3985 ab, die bei der Kartellgesetzrevision zu einer Stärkung der Rechte der Konsumentenorganisationen führen soll. Es macht keinen Sinn, den Konsumentenorganisationen [PAGE 2216] den gesetzlichen Anspruch einzuräumen, Vorabklärungen durchzuführen. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Wir wollen, dass die Kriterien für die Prioritätensetzung weiterhin in unserer Hand sind, also in jener der Wettbewerbskommission. Ausserdem werden Kartellrechtsverletzungen bei Weitem nicht nur von Endkunden, sondern auch von Mitkonkurrenten oder Unternehmen geltend gemacht. So gesehen wäre eine Privilegierung der Konsumentenorganisationen eine weitere Marktverzerrung.
Dann zur Motion Birrer-Heimo 11.3986, "Wirkungsvolle Massnahme gegen überteuerte Importprodukte", die den Tätigkeitsbereich des Preisüberwachers ausdehnen will: Der Preisüberwacher sollte dann eingreifen können, wenn in die Schweiz importierte Markenprodukte erheblich überteuert angeboten werden. Darauf, was bei uns im Land vom Ausland her verlangt wird, haben wir einfach keinen Einfluss. Der Ausweg ist nur, dass der Markt spielt, dass die Konsumenten entscheiden. Ich bitte Sie also, auch diese Motion abzulehnen.
Dann zum Stichwort Pensionskasse: Die SP-Fraktion fragt in ihrer Interpellation 11.3775 nach den Auswirkungen der Überbewertung des Frankens und der Entwicklung an den Finanzmärkten auf die Pensionskassen. Das ist eine sehr wichtige Frage, und der Bundesrat hat die wichtigen Punkte in seiner schriftlichen Antwort sehr detailliert hervorgehoben.
Dem Bundesrat ist eine ausreichende und nachhaltig finanzierte Vorsorge wichtig. Eine gut funktionierende Wirtschaft, die Arbeitsplätze bereitstellt, ist für die Sicherung der Vorsorgewerke der ersten und der zweiten Säule zentral. Es ist jedoch auch wichtig, die Realitäten wahrzunehmen. Bei den Pensionskassen sind dies vor allem die gestiegene Lebenserwartung und die gesunkenen Anlagerenditen. Eine andauernde Tiefzinsphase und zwei Finanzmarktkrisen haben die Vorsorgeeinrichtungen massiv geschwächt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt, dass per Ende November 2011 rund ein Drittel der Kassen, die keine Staatsgarantie haben, in Unterdeckung sind. Der kapitalgewichtete Deckungsgrad dieser Kassen liegt zu diesem Zeitpunkt bei rund 100 Prozent, und die Unterdeckungssumme beläuft sich auf rund 15 Milliarden Franken. Von den Kassen mit Staatsgarantie sind rund drei Viertel in Unterdeckung bei einem kapitalgewichteten Deckungsgrad von rund 80 Prozent und einer Unterdeckungssumme von rund 30 Milliarden Franken.
Angesichts der Unsicherheiten bezüglich der Finanzmärkte ist diese Situation gefährlich. Der geltende Mindestumwandlungssatz setzt Renditen voraus, die von den Vorsorgeeinrichtungen seit Längerem nicht mehr erwirtschaftet werden können.
Der geltende Mindestumwandlungssatz ist zu hoch. Dieses Ungleichgewicht zwischen den finanziellen Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtungen und den Renditen hat zu einem Substanzverlust geführt. Der Bundesrat wird dem Parlament in seinem Bericht zur Zukunft der zweiten Säule die verschiedenen Lösungsansätze zur Diskussion stellen.
Zum Stichwort elektronische Medien und Gebühren: Frau Rickli möchte in ihren drei Motionen 10.3943, 11.3409 und 11.3839 private Anbieter im Medienbereich stärken und die Gebührenzahler entlasten. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, alle drei Motionen abzulehnen. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz über eine hörbare audiovisuelle Stimme verfügen muss. Dafür ist ein starker und konkurrenzfähiger Veranstalter notwendig. Das Radio- und Fernsehgesetz überträgt diese Rolle der SRG. Die SRG muss alle Sprachregionen mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen in den drei Landessprachen versorgen. Sie hat gegenüber der Schweizer Bevölkerung einen Bildungs- und Kulturauftrag. Sie soll aber auch zur Unterhaltung beitragen, da sie auf eine hohe Publikumsakzeptanz angewiesen ist.
Der Bundesrat versteht das Anliegen von Frau Rickli. Dass Gebührenerträge nicht ausbezahlt werden können, ist tatsächlich problematisch und für die Gebührenpflichtigen unverständlich. Der Bundesrat äusserte sich daher bereits zur Stossrichtung der abgeschriebenen Motion Amstutz 10.3471 positiv. Er war allerdings der Meinung, die damals gemachten Lösungsvorschläge seien aus rechtlichen Gründen nicht ohne Gesetzesrevision realisierbar.
Noch ein Satz zum Wechsel in der Rechnungsstellung bei der Billag: Dieser sorgt für Einsparungen bei Druck- und Versandkosten sowie bei Einzahlungsspesen. Das Sparpotenzial beträgt 9 bis 10 Millionen Franken. Der Bundesrat konnte auf eine Erhöhung der Empfangsgebühren von rund einem Prozent verzichten, die zu einer Mehrbelastung der Gebührenzahler geführt hätte. Die Einsparungen kommen somit indirekt den Gebührenpflichtigen zugute.
So weit meine Ausführungen zur internationalen Lage - sie ist äusserst unsicher - und zur Lage und den Perspektiven der Schweizer Volkswirtschaft. Die Ausgangslage ist in diesem Land ausserordentlich gut, aber es sind der Wolken mehr geworden. Wir könnten rasch handeln, wenn es denn zu einem Konjunktureinbruch käme. Der Bundesrat ist vorbereitet, ganz früh im neuen Jahr, anlässlich der nächsten Lagebeurteilung, zu entscheiden, ob wir dem Parlament in der Frühjahrssession ein Stabilisierungsprogramm, ein Konjunkturstützungsprogramm zur Diskussion vorlegen müssen oder nicht.
Letzte Bemerkung: Die bundesrätliche Politik ist eine Langfristpolitik, eine Politik der administrativen Entlastung, eine Politik der Marktöffnung und eine Politik der Revitalisierung.
So viel aus meiner Sicht.