Vitali Albert · Nationalrat · 2014-09-16
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Mit diesem Postulat verlange ich die Prüfung einer Zusammenlegung aller Immobilien des Bundes in einer einzigen "Dienststelle Immobilien". Die heutige separate Bewirtschaftung der zivilen und militärischen Immobilien ist für uns Parlamentarier intransparent, und eine einzige Dienststelle bietet einen besseren Überblick. Zudem ist zu prüfen, ob die neue Dienststelle einem Departement unterstellt werden soll.
Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Ablehnung, und zwar mit der Begründung, die Zusammenarbeit der heutigen drei Immobiliendienststellen funktioniere sehr gut. Die 48 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Postulates sind jedoch der Meinung, es gebe durchaus noch Potenzial zur besseren Nutzung von Synergien. In der Beantwortung des Vorstosses wird als positives Beispiel die neue zivile Nutzung des ehemaligen Zeughauses Bern genannt. Eine solche Zusammenarbeit würde mit der Zusammenlegung der Dienststellen noch einfacher.
Die letzte Überprüfung des Bau- und Liegenschaftswesens fand 1997 statt. Der Bundesrat erachtet eine erneute Überprüfung als nicht nötig; wir hingegen finden, dass eine solche nach 17 Jahren durchaus angebracht, legitimiert und nötig wäre. Die Welt steht auch in Bundesbern nicht still. Die Armee hat sich in den letzten Jahren sehr verändert, und dieser Prozess ist noch nicht fertig. Weiter wird das neue Raumplanungsgesetz auch bei den Immobilien des Bundes Auswirkungen haben.
Eine Zusammenlegung der Immobilien gibt eine bessere Übersicht über den Gesamtbestand der Immobilien des Bundes - heute weiss oft die Linke nicht, was die Rechte tut. Es könnten Synergien beim Personal und bei den Gemeinkosten genutzt werden, zudem könnte eine bessere Umnutzung von militärischen in zivile Anlagen resultieren, womit eher einheitliche Bewertungskriterien möglich wären.
Als Letztes verweise ich auf das Postulat 13.4015 der Finanzkommission des Nationalrates. Dieses Postulat verlangte unter anderem dasselbe wie meines. Es wurde ein Jahr später eingereicht und bereits letzten März angenommen. Dieses Postulat hatte der Bundesrat zur Annahme empfohlen. Offensichtlich hat in diesem einen Jahr, das seit der Einreichung meines Postulates verstrichen ist, ein Umdenken stattgefunden.
Dies alles sind gute Gründe, um nach 17 Jahren wieder einmal eine Überprüfung vorzunehmen. Nachdem das Postulat der Finanzkommission angenommen worden ist, ist es nun folgerichtig, auch mein Postulat anzunehmen, zumal beide Postulate dasselbe Ziel haben.
Ich beantrage Ihnen daher, mein Postulat anzunehmen. Herzlichen Dank für die entsprechende Unterstützung.