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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-09-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen möchte, dass der Nationalrat auf diese Vorlage nicht eintritt. Nach unserer Auffassung braucht es diese Bestimmungen nicht.

Der Diebstahl und der Verkauf von Bankkundendaten sind nicht erlaubt, so, wie jeder andere Diebstahl und andere Hehlerei mit Diebesgut nicht erlaubt sind. Gemäss Artikel 47 des Bankengesetzes wird der Verkauf von Bankkundendaten strafrechtlich sanktioniert. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt, das heisst, dass es von Amtes wegen verfolgt wird. Wer also diese Vorlage ablehnt, tritt nicht für die Straflosigkeit des Diebstahls von Bankkundendaten ein, sondern will einfach beim geltenden Recht bleiben.

Was spricht für eine stärkere Sanktionierung des Diebstahls von Bankkundendaten im Vergleich zum Diebstahl anderer Daten? Der Bericht der Kommission und die Stellungnahme des Bundesrates stellen diese Frage nicht, entsprechend gibt es auch keine Antworten. Es irritiert, wenn der Datendiebstahl im Finanzbereich einem verschärften Strafregime unterstellt, der Diebstahl anderer Daten aber gar nicht thematisiert wird.

Gesundheitsdaten zum Beispiel sind von grosser Bedeutung. Geraten sie in unbefugte Hände, kann dies zu enormen Nachteilen für die betroffenen Personen führen. Ein grosser Teil des Widerstands gegen elektronische Patientendossiers mit zeit- und ortsunabhängigen Zugriffsmöglichkeiten rührt genau daher. Patientendossiers mit uneingeschränktem Zugriff auf Gesundheitsdaten verdienen sicher nicht weniger Schutz als Bankkundendaten. Doch da stellen wir keine vergleichbaren Aktivitäten fest. Wir denken, das sei vor allem deshalb so, weil die Sanktionsmöglichkeiten genügen. Indessen hat keine derartige Güterabwägung stattgefunden. Genügen diese Sanktionsmöglichkeiten bei den Gesundheitsdaten, dann genügen sie auch bei den Bankkundendaten.

Ein weiterer Widerspruch ist folgender: Einerseits wird der Datendiebstahl stärker sanktioniert, andererseits werden die gleichen Daten bald völlig legal beigebracht, ja müssen beigebracht und übermittelt werden. Die Schweiz arbeitet im Rahmen der OECD aktiv an der Entwicklung eines internationalen Standards für den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten mit. Klar sind wir Grünen daran interessiert, Steuerdelinquenten das Handwerk zu legen. Das bewirkt mehr Steuergerechtigkeit und höhere Steuererträge, gleichzeitig können sich dann die Schweizer Finanzinstitute auf das Erbringen international anerkannter Dienstleistungen in bester Qualität konzentrieren. Das stärkt den Finanzplatz. In diesem Lichte betrachtet, wirkt die härtere Sanktionierung des Datendiebstahls wie ein Ablenkungsmanöver und eher hilflos.

Schliesslich gilt es zu beachten, dass Deutschland gerichtlich beurteilt hat, ob gestohlene und dann verkaufte, also illegal beschaffte Daten von den Steuerbehörden verwendet werden dürfen. Unser Nachbarland hat entschieden, dass dies rechtens ist. Eine stärkere Sanktionierung hat daher im Ausland kaum eine gesteigerte abschreckende Wirkung. Wenn in Zukunft allenfalls weniger Bankkundendaten gestohlen werden, hat das vor allem mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches zu tun.

Zusammengefasst: Die grüne Fraktion widersetzt sich der Vorlage. Es fehlt eine Güterabwägung, die Datenübermittlung wird bald legal erfolgen, und eine Abschreckungswirkung bleibt vor allem eine Wunschvorstellung.

Wir beantragen, nicht auf die Vorlage einzutreten.