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Maier Thomas · Nationalrat · 2014-09-16

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Da Daten heute ja praktisch zu hundert Prozent digital versendet und eventuell auch verkauft werden, lege ich gerne meine Interessenbindung offen. Ich arbeite im Informatikbereich der Zürcher Kantonalbank. Entsprechend habe ich täglich mit immer schärferen Sicherheitsvorgaben zu tun, die wir in unserer Branche umsetzen, um eben vertrauliche Daten besser, noch besser, zu schützen. Sollte es doch einmal zu einem Missbrauch kommen, verlangt die vorliegende Gesetzesanpassung, ausgelöst durch eine parlamentarische Initiative, sehr kurz formuliert, dass der Verkauf von Bankkundendaten nicht mehr als blosses Vergehen, sondern als Verbrechen taxiert und entsprechend bestraft wird.

In der WAK-NR stimmten wir Grünliberalen bei der ganzen Erarbeitung immer mit der Mehrheit für diese Anpassung und werden dies auch im Plenum so handhaben.

Die präventive Wirkung von Artikel 47 des Bankengesetzes wird dadurch erhöht, dass ein qualifizierter, als Verbrechen ausgestalteter Tatbestand geschaffen wird. Gemäss diesem [PAGE 1531] sollen Personen, die sich oder einem anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wir Grünliberalen meinen, es sei unbefriedigend, dass Personen, die gestohlene Daten von Kunden eines Finanzinstituts weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden, nicht strafbar sind. Diese im gesamten Finanzmarktbereich bestehende Lücke können wir mit dieser Vorlage schliessen. Zudem soll neu strenger bestraft werden können, wer sich durch die Verletzung des Bankkundengeheimnisses oder der übrigen Berufsgeheimnisse im Finanzmarktbereich einen Vermögensvorteil verschafft.

Der Bundesrat befürwortet im Übrigen diese Vorschläge. Sie verbessern den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Kunden und stärken ihr Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz. Damit tragen sie letztlich auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Auch wenn wir demnächst - was auch immer "demnächst" dann konkret heisst - wohl den sogenannten automatischen Informationsaustausch einführen werden, werden sich die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs nicht erübrigen - selbstverständlich solange wir diesen nicht im Inland einführen. Allerdings wird es natürlich für ausländische Steuerbehörden schon unattraktiver, Daten zu kaufen, da sie ja über den automatischen Informationsaustausch die Daten erhalten und nicht mehr auf illegal beschaffte Daten zurückgreifen müssen. Im Kollektivanlagengesetz und im Börsengesetz gibt es übrigens heute bereits analoge Regeln.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.