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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion anzunehmen. Es geht tatsächlich, wie Herr Ständerat Gutzwiller gesagt hat, um das Signal, das gesetzt wird. Der Bundesrat ist bereit, sämtliche notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sich die Schweiz nicht zu einer Drehscheibe für den Handel mit gestohlenen Kulturgütern entwickeln kann. Seit 2011 sind übrigens keine verbotenen Einfuhren aus Syrien festgestellt worden. Das geltende Kulturgütertransfergesetz ist ein griffiges Instrument, um die Einfuhr von und/oder den Handel mit gestohlenen Kulturgütern zu verhindern. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 die Sanktionen gegenüber Syrien um ein Handelsverbot für Kulturgüter ergänzt. Die Massnahmen der Schweiz entsprechen dem EU-Verbot für den Handel mit Kulturgütern aus Syrien. Was Irak betrifft: Die bestehende Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak verbietet den Handel mit gestohlenen Kulturgütern bereits ganz explizit.

Noch eine Bemerkung zum Stichwort Safe Haven: Am 1. Januar 2015 ist das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen in Kraft getreten. Dieses sieht die Möglichkeit vor, bei Konflikten und Katastrophen geschützte Räumlichkeiten zur temporären Aufbewahrung von Kulturgütern zur Verfügung zu stellen. Ein solcher Standort ist rekognosziert. Er könnte sofort aktiviert werden, dies unter der Schirmherrschaft der Unesco. Für eine Inbetriebnahme bräuchte es allerdings ein Gesuch eines betroffenen Staates.

Zusammenfassend kann man sicherlich sagen, dass die Anliegen der Motion erfüllt sind, dass es aber wichtig ist, dass das Zeichen richtig gesetzt wird. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion anzunehmen.

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