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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2015-03-03

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-03

Wortprotokoll

Ich bedanke mich beim Bundesrat, dass er dieses Postulat zur Annahme empfiehlt. Der Auslöser für dieses Postulat waren für mich mehrere Zuschriften von sanktgallischen Bauernfamilien, die sich an mich als Standesvertreterin gewandt haben. Denn immerhin ist ja der Kanton St. Gallen der fünftgrösste Agrarkanton. Entgegen gewissen Voten, die zuweilen auch in diesem Rat geäussert werden, ist es so, dass die grosse Mehrheit der Bauernfamilien unternehmerisch denkt und auch unternehmerisch handeln will, sich einen unternehmerischen Spielraum wünscht und eben auch ihrem Hauptauftrag, nämlich der Produktion, nachkommen will.

Bekanntlich haben wir in der Frühjahrssession 2013 die Agrarpolitik mit dem Reformpaket Agrarpolitik 2014-2017 verabschiedet und auf eine neue Basis gestellt. Dabei sollte die Innovationskraft der Landwirtschaft unterstützt werden, die Wettbewerbsfähigkeit und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sollten gefördert werden. Damit waren wir ja mehrheitlich einverstanden. Dies hat aber, und das hat mich jetzt zu diesem Postulat geführt, in der Umsetzung der Agrarpolitik 2014-2017 auch zu einem enormen Mass an zusätzlichem administrativem Aufwand geführt. Wir kennen die Gründe: Es sind insbesondere auch die neuen Fördertatbestände von Direktzahlungen, zum Beispiel Beiträge für eine graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, Ressourceneffizienzbeiträge, Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet und eben auch die berühmten Landschaftsqualitätsbeiträge. Natürlich gibt es insgesamt eine grosse Zunahme der Regelungsdichte. Allein die totalerneuerte Direktzahlungsverordnung weist mit Anhängen, Weisungen und Erläuterungen 107 Seiten auf. Dazu kommen zusätzliche Abrechnungs- und Auszahlungstermine für die Direktzahlungen.

In meinem Kanton, dem Kanton St. Gallen, musste beispielsweise das Landwirtschaftsamt zwei Stellen neu schaffen, um diese Vorgaben umsetzen zu können. Darin nicht eingerechnet sind die Aufwände der Gemeinden, der Kontrollorganisationen und anderer Akteure. All das verursacht natürlich auch eine gewisse Verteuerung der Produkte. Das wird ja immer wieder moniert - es heisst immer, die Landwirtschaft produziere zu teuer. Die Kontrollen führen zuweilen aber auch zu einem geradezu absurden Bürokratieaufwand. Ich möchte hier das Beispiel der neuen Landschaftsqualitätsprojekte erwähnen und einmal illustrativ aufzeigen, was das bedeutet.

Wir beginnen also mit einem Gesetzesartikel. Alle finden diese Landschaftsqualitätsbeiträge und die Projekte eine gute Sache. Wer ist schon gegen die Qualität der Landschaft? Dann gibt es zwei Verordnungsbestimmungen; das geht noch. Aber dann gibt es auch die Richtlinien des Bundes. Hier kommen wir jetzt in den Bereich der [PAGE 41] Agrarverwaltung hinein. Dann müssen kantonale Umsetzungskonzepte erstellt werden, kantonale Einführungsgesetzgebungen werden erarbeitet, und auch die dazugehörigen Verordnungen werden erlassen. Letztlich erstellt jede Projektträgerschaft mit Unterstützung von aus Steuermitteln finanzierten Landschaftsqualitätsbeiträge-Coachs ein Konzept, das definiert, welche Lebhäge wie gepflegt werden sollen.

Schliesslich sieht das Landwirtschaftsgesetz vor, dass bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen Verträge zwischen dem Landwirt und dem Kanton geschlossen werden müssen. Bei uns im Kanton St. Gallen wurden allein im Neckertal 161 solche Verträge abgeschlossen. Bis am Schluss dürften es im ganzen Kanton über 1000 solche Verträge sein, die man aushandeln muss, die man verwalten und jährlich auch mutieren muss. Darin liegt ein wesentlicher Grund für den enormen Aufwand. Letztlich muss die Auszahlung administriert werden. Die Pflege des Lebhags muss ja auch noch kontrolliert werden.

Das tönt jetzt alles etwas übertrieben, aber das ist die Realität, das ist die Praxis. Wenn ich das mit anderen Bereichen vergleiche, habe ich den Eindruck, dass die Mehrwertsteuerverordnung daneben geradezu ein Kinderbuch ist.

Noch etwas Positives: Die Agrarpolitik 2014-2017 ist mit viel Aufwand in den Kantonen installiert worden und befindet sich im zweiten Jahr der Umsetzung. Der Bundesrat hat die Bedeutung der vom Postulat aufgeworfenen Fragen erkannt. Er plant - ich glaube, das ist begrüssenswert - für die Folgevorlage, die Agrarpolitik 2018-2021, keine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes.

Wichtig scheint mir aber, dass eine sorgfältige Wirkungsanalyse zur Agrarpolitik 2014-2017 vorgenommen wird und dass daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse, auch in Sachen administrativer Aufwände, gezogen werden.

Ich danke dem Bundesrat nochmals für die Entgegennahme meines Postulates.