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Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · 2013-09-19

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Frau Flückiger versucht mit ihrem Minderheitsantrag hier im Bundesgesetz über den Handel mit alkoholischen Getränken das Verursacherprinzip einzuführen. Frau Flückiger will offenbar die Eigenverantwortung der Jugendlichen stärken, damit die Kosten, welche durch den exzessiven Alkoholkonsum der Allgemeinheit angelastet werden, gesenkt werden können. Diese angestrebte Regelung einer Kostenübernahme durch die Jugendlichen, die übermässig Alkohol konsumieren, wird in der Realität keine präventive Wirkung auf Personen haben, die episodisch zu viel konsumieren, die sogenannten Komatrinker. Der gewünschte Effekt wird bereits mit der heutigen Regelung erzielt. Jugendliche, die nach einer durchgefeierten Nacht im Spital erwachen, gehen gemäss den Zahlen der Spitäler anschliessend vorsichtiger mit Alkohol um. Dies zeigt auch eine Studie aus diesem Jahr, die im Auftrag von Sucht Schweiz erarbeitet wurde.

Der Minderheitsantrag wirft aber auch Fragen auf, die hier beantwortet werden sollten. Wie will man mit chronisch konsumierenden, das heisst mit abhängigen Personen sowie mit Personen, die unverschuldet in diese Notsituation geraten, umgehen? Will man mit dieser Regelung erreichen, dass alle zur Kasse gebeten werden, auch Personen, die Krankheiten aufgrund von chronischem Alkoholkonsum entwickeln? Wo ist die Grenze zwischen chronisch konsumierenden, das heisst suchtkranken Personen und sporadischen Komatrinkern zu ziehen? Ist sie nur aufgrund des Alters zu ziehen, weil der Minderheitsantrag die Jugendlichen betrifft?

Wenn dieser Minderheitsantrag angenommen werden sollte, dann würde man im Alkoholhandelsgesetz etwas Fremdes und sehr Gefährliches einführen. Nicht nur für die Sachbeschädigungen sollen Personen, die übermässig Alkohol trinken, bezahlen, sondern auch für die medizinische Behandlung, die durch übermässigen Alkoholkonsum verursacht wird. Diese würde nicht mehr von der Krankenversicherung übernommen, wie dies bis anhin der Fall ist.

Es wäre eine gravierende Änderung, die nichts mit diesem Gesetz zu tun hat. Sie würden vom Solidaritätsprinzip, auf welchem das Krankenversicherungsgesetz basiert, zum Verursacherprinzip übergehen. Auf diese Weise würde auch ein Präzedenzfall geschaffen. Werden wir dann das Gleiche auch für Personen mit anderem gesundheitsschädigendem Verhalten einführen, z. B. für Personen mit Übergewicht, für Personen, die Tabak konsumieren oder Risikosportarten betreiben? Sie können nicht sagen, Frau Flückiger, weil wir hier die Totalrevision des Alkoholgesetzes behandeln, betreffe das nur diese zwei Vorlagen. Denn Sie wissen: Wenn das eingeführt würde, wäre das ein Präzedenzfall, bei dem sich die Frage nach der Ausdehnung stellen würde. Diese Diskussion werden wir auf jeden Fall führen. Die SGK behandelt zurzeit eine parlamentarische Initiative Bortoluzzi - Sie haben selber darauf hingewiesen -, die das Verursacherprinzip und damit die Entsolidarisierung in der Grundversicherung einführen will. Jetzt will man über einen Umweg das Gleiche erreichen.

Das Phänomen des übermässigen Alkoholkonsums kann nicht einfach nur darauf zurückgeführt werden, dass die Jugendlichen zu wenig eigenverantwortlich handeln. Vielmehr gilt es den gesamtgesellschaftlichen Kontext zu beachten. Es ist dieser, der dafür sorgt, dass Alkohol fast zu jeder Zeit und fast überall zu einem sehr günstigen Preis erhältlich ist. Mit den Entscheiden, die gestern und heute die Mehrheit in diesem Parlament getroffen hat, will man diese Verfügbarkeit noch erhöhen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag Flückiger Sylvia abzulehnen.