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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, in dieser Sache dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.

Wenn Sie zum Jugendschutz Ja sagen - und Sie sagen immer Ja zum Jugendschutz, nur zu den Massnahmen nicht, das habe ich inzwischen verstanden - und die Vorgaben des Zweckartikels einigermassen einhalten wollen, müssen Sie auch Ja zu den Testkäufen sagen, sonst müssen wir dann tatsächlich über eine Umbenennung des Gesetzes nachdenken. Testkäufe braucht es, damit die Beachtung des Abgabealters wirksam kontrolliert werden kann; sonst legen Sie zwar ein Abgabealter fest, schaffen aber keine Möglichkeit, die Einhaltung in einer wirksamen Weise zu überprüfen. Es geht hier um etwas, was man bereits in verschiedenen Kantonen erfolgreich macht. Es geht, Frau Nationalrätin Flückiger, in keiner Weise um verdeckte Ermittlungen; das wissen Sie. Wir schaffen hier, in Kombination mit der Bundesstrafprozessordnung, eine gesetzliche Grundlage, die ganz klar sagt, wo die Grenzen sind, was man machen darf und was nicht. Es geht selbstverständlich nicht um Strafregistereinträge - auch das wissen Sie; ich weiss nicht, warum das immer wieder vorgebracht wird -, vielmehr geht es um die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe.

Das Bundesgericht hat verschiedene Städte darauf hingewiesen, dass Testkäufe keine gesetzliche Grundlage haben. Es hat aber auch klar gesagt, dass Testkäufe aus gesundheits- und sozialpolitischen Gründen etwas Sinnvolles sind. Den Bundesgesetzgeber hat es mehr oder weniger darauf hingewiesen, er solle eine gesetzliche Grundlage schaffen. Das tun wir hier mit Artikel 13.

21 Kantone haben sich in der Vernehmlassung ausdrücklich dafür eingesetzt, dass wir eine solche gesetzliche Grundlage schaffen, weil sie Testkäufe durchführen und dafür eine gute Basis brauchen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich auch der Schweizerische Städteverband bei dieser Vorlage sehr stark eingebracht hat. Auch er hat erklärt, dass die Grundlage für Testkäufe eines der wesentlichen Elemente dieser Vorlage sei. Der Städteverband hat darauf hingewiesen, dass die Festlegung eines Abgabealters zwar eine schöne Deklaration sei, dass sie aber nicht wirksam sei, wenn man keine Testkäufe vorsehe. Ich schliesse mich dieser Meinung an.

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