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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-19

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19

Wortprotokoll

Artikel 10 ist das zentrale Element im Alkoholhandelsgesetz. Er hat auch in der Kommission am meisten Diskussionen ausgelöst. Es ist deshalb erstaunlich, dass sich die Kommission bei Artikel 10 Absatz 1 mit 16 zu 6 Stimmen und bei Absatz 2 mit 17 zu 7 Stimmen für die Streichung entschieden hat.

Wir haben die Argumente der Minderheiten gehört. Der Jugendschutz ist ein zentrales Problem. Die Frage ist: Lösen wir das einfach mit einem solchen summarischen Artikel, flächendeckend für die ganze Schweiz, mit einem Verkaufsverbot von 22 Uhr bis morgens 6 Uhr? Wir stellen fest, dass es sehr wenige Verkaufsstellen gibt, die zu diesem Zeitpunkt Alkohol verkaufen - wenn schon, dann sind es eher Shops, in denen der Alkohol und die anderen Produkte sowieso teurer sind. Jugendliche decken sich über Discountläden und über andere Verkaufskanäle billig mit Alkohol ein.

Die Kantone haben Probleme mit solchen Exzessen, aber diese finden an ganz bestimmten Veranstaltungsorten statt, zum Beispiel in der Umgebung von Fussballstadien. Wenn dort ein Geschäft gemacht werden kann, ist es tatsächlich so, dass Alkohol verkauft wird. An anderen Orten gibt es weniger Probleme; ich denke da an das Eidgenössische Schwingfest, wo keine solchen Exzesse festzustellen waren. Soll man jetzt alles über einen Leisten schlagen? Das ist die grosse Frage, die Sie entscheiden müssen.

Wir sind der Meinung, dass den Kantonen mit diesem Alkoholhandelsgesetz weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, für Städte und für Veranstaltungen entsprechende Bestimmungen zu erlassen und dort einzugreifen, wo es eben lokal zu solchen Exzessen kommt. Oder ist es richtig, wenn ein Pizzakurier abends nach 22 Uhr keine Weinflasche mehr mitführen darf? Ich bin der Meinung, und ich vertrete hier die Kommissionsmehrheit, dass Sie abwägen müssen zwischen Freiheiten, die alle betreffen, und vom Bund vorgenommenen generellen Einschränkungen, die aber wahrscheinlich nicht die erhoffte Wirkung haben, weil die Kantone mit den Städten und mit den Gemeinden trotzdem noch ortsspezifische Bestimmungen erlassen werden. Diese Kompetenz haben sie.

Namens der Kommission bitte ich Sie, nicht dem Ständerat zu folgen, sondern die Mehrheit zu unterstützen.