Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-19

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-19

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den beiden Minderheitsanträgen und somit dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.

Ich spreche zum Verbot von Vergünstigungen und zu den zeitlichen Handelsbeschränkungen, zu den Absätzen 1 und 2 von Artikel 10. Ich bin schon etwas erstaunt, muss ich sagen. Sie wollen ja mit dem, was die Kommissionsmehrheit vorschlägt, hinter das zurückgehen, was wir heute haben. Heute haben wir eine Einschränkung von Happy Hours, das heisst ein Verbot, wenn es um Spirituosen geht. Sie wollen sogar das eliminieren. Das kann es ja wohl nicht sein. Das wäre ja eine Aufweichung der aktuellen Gesetzgebung; das wäre sozusagen ein Aufruf zu einem Flatrate-Saufen, was ja dann nämlich möglich wäre. Man könnte zu jeder Zeit alles beziehen, Spirituosen, Wein, Bier - und alles zu sehr günstigen Preisen. So könnte man beispielsweise für 5 Franken alles haben. Und gleichzeitig reden Sie von Jugendschutz. Ich denke, dass das nicht aufgeht.

Es gibt tatsächlich einen direkten Zusammenhang zwischen Lockvogelangeboten und Rauschtrinken; das ist erwiesen, das kann man anhand von Studien nachweisen. Und es gibt auch Nachweise dafür, dass Jugendliche davon stärker betroffen sind als ältere Personen, und zwar schlicht und einfach darum, weil Jugendliche - das ist heute auch gesagt worden - sensibler auf Preise und Preisveränderungen reagieren und weil Jugendliche weniger oft Alkohol vorrätig zu Hause haben als ältere Personen. Billigangebote sind problematisch, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Darum haben wir ja heute ein Verbot von Happy Hours für Spirituosen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir in diesem Zusammenhang jetzt hingehen und auch das noch eliminieren! Ich möchte Sie wirklich bitten, das jetzt nicht zu machen.

Zu den Handelsbeschränkungen, zum Verbot, zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens Alkohol verkaufen bzw. erwerben zu können: Schauen Sie, man kann immer sagen, etwas bringe nichts oder nicht so viel, wie man gerne möchte. Das gilt für die ganze Gesetzgebung. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man hier ein Verkaufsverbot für die Stunden zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens einführt. Es ist darauf hingewiesen worden: Es gibt Kantone, die Erfahrungen damit gemacht haben. Nicht zuletzt der Kanton Genf hat sehr positive Erfahrungen gemacht und kann aufzeigen, dass bei ihm die Alkoholvergiftungen im Vergleich zu anderen Kantonen weniger stark angestiegen bzw. sogar zurückgegangen sind und dass es ein Delta von 35 Prozent gibt. Ich meine, das sind Erfahrungswerte. Daneben sehen wir bei den SBB und auch bei anderen Unternehmungen, dass es tatsächlich positive Auswirkungen hat. Natürlich können Sie nicht alle Probleme damit lösen. Diesen Anspruch erhebt ja auch niemand.

Ich habe jetzt gehört, dass es Kantone gebe, die kein Problem hätten, und andere, die ein Problem hätten. Tatsache ist, dass 18 Kantone tatsächlich Nachtverkaufsverbote oder zumindest Einschränkungen haben; offensichtlich gibt es 8 Kantone, die keine Probleme haben, aber ich sehe das etwas anders. Das Schwierige ist, dass diese Verbote sehr unterschiedlich sind. Das führt dazu, dass man kurz den Kanton wechselt und im anderen Kanton etwas machen kann, was man in seinem eigenen Kanton nicht machen kann.

Herr Nationalrat Ritter, Sie haben gesagt, der Kanton Graubünden habe keine Probleme. Schön wäre das! Es gibt bei uns auch Regionen, die Probleme haben, darum hat die Stadt Chur ja auch bestimmte Einschränkungen eingeführt. Es ist so, dass sich die Kantone - die Kantone, daran möchte ich Sie wirklich erinnern - für diese Bestimmung einsetzen. Die Kantone wollen, dass man eine allgemeine Regelung hat, die dann überall gilt. Wissen Sie, auch der Föderalismus hat irgendwo seine Grenzen. Natürlich können die Kantone dann noch darüber hinausgehen - das würden sie möglicherweise auch tun -, aber es ist eine minimale Regelung, die überall in der ganzen Schweiz gelten soll.

Es ist der Kernartikel dieses Alkoholhandelsgesetzes, dieses Verbot der Happy Hours und dieses Nachtverkaufsverbot. Man kann nicht darüber sprechen und immer darüber diskutieren, dass man einen gewissen Jugendschutz wolle, und dann gegen alles sein. Ich habe heute wirklich mit einiger Verwunderung gehört, dass immer wieder gesagt worden ist: Wir sind bereit, über Prävention zu sprechen, aber wir sind nicht bereit, irgendwelchen Massnahmen zuzustimmen. Meiner Meinung nach ist das nicht eine glaubwürdige Politik.

Ich möchte Sie wirklich bitten, jetzt diesen wenigen Bestimmungen, die noch einen gewissen Jugendschutz gewährleisten, zuzustimmen.