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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-09-19

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-19

Wortprotokoll

In den Artikeln 4 und 5 des Alkoholhandelsgesetzes geht es um Werbeverbote für Spirituosen und für die übrigen alkoholischen Getränke. Der Minderheitsantrag Marra will die Unterscheidung aufheben und einen Artikel schaffen, der für alle alkoholischen Getränke gilt. Wir Grünen unterstützen den Antrag. Die Unterscheidung ist nicht angemessen, alle Werbung für alle alkoholischen Getränke dient der Umsatzsteigerung. Wird der Konsum gesteigert, geraten wir in einen Widerspruch zur Absicht dieser Gesetzesbestimmungen. Denn ihr Ziel ist es, den problematischen Alkoholkonsum zu bekämpfen. Mit steigendem Konsum steigt auch die Gefahr von problematischem Konsum.

Vom Bundesrat wird eingewendet, der Antrag der Minderheit Marra unterlaufe das Media-Abkommen. Dieses regelt Radio- und Fernsehwerbung in Europa. Der Antrag würde Schweizer Sender anders stellen als ausländische Sender. Wir sehen die Problematik, müssen aber auch sagen, dass wir mit den Bestimmungen des Abkommens nicht einverstanden waren und sind. Wenn der Antrag erfolgreich ist, muss der Bundesrat das Abkommen neu verhandeln. In unseren Augen ist das Abkommen falsch, nicht der Antrag der Minderheit Marra.

Wir Grünen halten die aktuellen und mit diesem Gesetz bestätigten Werbeeinschränkungen und Werbeverbote nicht für genügend. Die wichtigste Zielgruppe sind immer junge Menschen, sie sollen zum Alkohol verführt werden. Die Wirkung hat sich bei den Alcopops gezeigt. Hier hat aber der Gesetzgeber über den Preis reagiert. Man muss aber sehen, es finden sich immer neue Produkte, immer neue Verführungen. Deshalb ist es richtig, wenn bei der Werbung angesetzt wird. Wenig halten wir dagegen von den autoritären Eingriffen, wie sie von der Minderheit Flückiger Sylvia für einen neuen Artikel 13a verlangt werden. Dazu kommen wir bei einer späteren Diskussion. [PAGE 1523]