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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2001-11-29

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Parlamentarische Initiative Rechsteiner Paul "Änderung des Obligationenrechtes. Regelung der Überstunden" an ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2001 einlässlich beraten. Die WAK empfiehlt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.

Was will die Initiative? Die Initiative will die Überstundenregelung im Obligationenrecht festschreiben. Überzeit soll mit einem Zuschlag von 25 Prozent kompensiert werden. Kann sie nicht kompensiert werden, so muss sie mit einem Lohnzuschlag von 35 Prozent abgegolten werden. Dabei gelten jene Arbeitsstunden eines Teilzeitpensums als Überstunden, welche vier Wochenstunden dieses Teilzeitpensums überschreiten. Der Initiant führte aus, dass Überstunden nur in Ausnahmefällen zur Meisterung von Arbeitsspitzen herangezogen werden dürften. Er führte aus - er hat es eben gerade wiederholt -, dass immer mehr Überstunden geleistet würden und dafür immer weniger bezahlt werde. Er führte aus, dass zwar niemand - auch er nicht - grundsätzlich die Überstunden in Frage stelle, dass aber diese Überstunden überall dort, wo eine vernünftige Arbeitsplanung stattfinden könnte, nicht zulässig seien. Weiter bemängelte Kollege Rechsteiner Paul, dass die ökonomischen Anreize in die falsche Richtung gingen, die Überstunden würden künstlich verbilligt und kämen die Arbeitgeber günstiger zu stehen als die Normalarbeitsstunden. Der Initiant will seine Forderungen gesetzlich verankern, weil nicht alle Branchen Gesamtarbeitsverträge und entsprechende sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen kennen würden.

Seitens der überwiegenden Mehrheit der bürgerlichen WAK-Mitglieder wurde zwar eingeräumt, dass die Überstundenarbeit da und dort zu extensiv angewendet worden sei. Nur dürften - wie immer - aus einzelnen Fehlleistungen keine allgemein verbindlichen Vorschriften resultieren. Die Gegner der Initiative sehen im Ansinnen Rechsteiner Paul einen massiven Einschnitt in die Flexibilität des Arbeitsmarktes.

Es wird die Einbusse an Konkurrenzfähigkeit und damit an Standortattraktivität angeführt. Auch wird argumentiert, dass die Unternehmen nur mit einer grosszügigen Überstundenregelung die Chance im Aufschwung wahrnehmen könnten und dass bei der von Rechsteiner Paul angestrebten, zu restriktiven Überstundenregelung im Abschwung viel direkter zu Entlassungen geschritten werden müsste. Der Gestaltungsspielraum sei sowohl im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer, wird argumentiert. Die hohe Flexibilität, die zum Teil von Arbeitnehmern selbst erwünschte Zusatzarbeit, das gültige Arbeitsgesetz mit maximal 45 Wochenarbeitsstunden sowie 170 Stunden Überzeit pro Jahr böten genügend Vorsorge gegen einen möglichen Missbrauch. Die Diskussion in der Kommission drehte sich letztlich auch um die Überstundensituation bei Kadern, bei Frauen und besonders in KMU. Es wurden Einzelsituationen dargestellt, die nach Verbesserungen rufen.

Vonseiten der Verwaltung wurde festgestellt, dass die Überstundenproblematik vor allem Sache der Sozialpartner sein müsse und sich diese der Angelegenheit anzunehmen hätten. Dabei wurde richtigerweise angemerkt, dass nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Die Verwaltung stellte ebenfalls fest, dass das Überstundenvolumen in den Jahren 1991 bis 1999 leicht abnahm, nämlich von 169 Millionen auf 163 Millionen Stunden, jedoch pro vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der gleichen Zeitperiode von 49 auf 53 Stunden pro Jahr zugenommen hat.

Lassen Sie mich die Kommissionsdiskussion wie folgt zusammenfassen: Die Arbeitsmarktflexibilität ist ein Standortfaktor für die Schweiz, das war unbestritten. Ginge die Überstundenflexibilität verloren, zählten im Aufschwung die Firmen und ihre Arbeitnehmer zu den Verlierern und im Abschwung die Arbeitnehmer, weil dann schneller Entlassungen vorgenommen werden müssten. Der Initiant will nicht nur die Überstunden mit einem übertriebenen Zuschlag verteuern, sondern vor allem die Arbeitszeit durch die Kompensation mit Zuschlag effektiv reduzieren. Das geltende Arbeitsgesetz sorgt für den angemessenen Gesundheitsschutz. Nebenbei bemerkt: Stress ist wohl vor allem dann vorhanden, wenn man sich der Arbeit nicht mehr sicher ist. Überstunden sind nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit gestattet. Ich rede vom Arbeitsgesetz. Diese Grenze beträgt für die Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels 45 Stunden. Für alle anderen Arbeitnehmer beträgt die Grenze 50 Stunden.

Diese gesetzliche Höchstarbeitszeit darf nur in sehr engen Grenzen überschritten werden. Dies hat das Parlament im März 1998 im Rahmen der Revision des Arbeitsgesetzes [PAGE 1625] festgelegt. Wird die Höchstarbeitszeit in diesen engen Grenzen überschritten, so ist die Überzeit mit 25 Prozent Zuschlag abzugelten. Die private Regelung im OR wäre noch einschränkender als das Arbeitsgesetz. Dies wäre aus der Sicht der Mehrheit der Kommission nicht akzeptabel - weder für die Arbeitnehmer noch für die Arbeitgeber.

Fazit: Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, der Parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul keine Folge zu geben.