Lexipedia

Triponez Pierre · Nationalrat · 2001-11-29

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Am 13. Juni 1999 wurde die Vorlage für eine Mutterschaftsversicherung, welche die staatlichen Grundleistungen bei der Geburt jedes Kindes erwerbstätiger und nichterwerbstätiger Frauen und bei Adoptionsleistungen sowie eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer vorsah, vom Souverän klar verworfen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Vor und nach jener denkwürdigen Abstimmung waren sich aber Befürworter und Gegner darin einig, dass in unserer Gesetzgebung beim Mutterschutz für erwerbstätige Frauen eine Lücke besteht, indem den Frauen in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes ein Arbeitsverbot auferlegt wird, dem nicht in jedem Fall eine ebenso lange Lohnauszahlung gegenübersteht. Das war die Ausgangslage.

Es ist denn auch nicht verwunderlich, dass unmittelbar nach jenem 13. Juni 1999 auch von den Gegnerinnen der damaligen Vorlage mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen neue Lösungen vorgeschlagen wurden. Wir haben soeben einen davon behandelt. In der Zwischenzeit ist einiges in Bewegung geraten. Erstens wurde in beiden Räten unseres Parlamentes eine Kommissionsmotion der SGK-NR für einen vierzehnwöchigen Mutterschaftsurlaub überwiesen, der mittels einer gemischten Finanzierung - acht Wochen Arbeitgeber, sechs Wochen EO-Geld - realisiert werden soll. Zweitens hat der Bundesrat - wir haben es gehört - selber eine OR-Lösung mit zwei Varianten ausgearbeitet und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Drittens haben verschiedene Kantone eigene Projekte für einen Mutterschutz für erwerbstätige Frauen auf kantonaler Ebene in Bearbeitung oder, wie im Fall des Kantons Genf, bereits realisiert. Die bisherigen Vorschläge auf eidgenössischer Ebene sind kaum mehrheitsfähig, würden vermutlich schon im Parlament blockiert - Sie haben es heute teilweise schon gesehen - oder würden spätestens in einer Referendumsabstimmung scheitern.

Dies würde aber, davon bin ich fest überzeugt, dieser am 20. Juni 2001 eingereichten Parlamentarischen Initiative nicht passieren. Mit meinem Vorstoss verlange ich, dass der Kreis der entschädigungsberechtigten Personen gemäss Erwerbsersatzgesetz auf sowohl unselbstständig als auch selbstständig erwerbende Mütter auszudehnen ist. Diesen anspruchsberechtigten Müttern soll während vierzehn Wochen eine Erwerbsausfallentschädigung gewährt werden. Die Grundentschädigung der Leistungsempfänger, also nicht nur der Mütter, sondern auch der Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistenden, wird einheitlich auf 80 Prozent des massgebenden Erwerbseinkommens festgelegt.

Diese Parlamentarische Initiative ist nicht einfach ein Einzelvorstoss, sondern sie wurde gemeinsam mit den Kolleginnen Jacqueline Fehr von der sozialdemokratischen Fraktion, Thérèse Meyer von der christlichdemokratischen Fraktion und Ursula Haller von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, denen ich hier meinen grossen Dank aussprechen möchte, ausgearbeitet und auch gemeinsam begründet. Unser Quartett hat intensiv darum gerungen, einen gemeinsamen Nenner zu finden, und wir haben nicht geruht, bis wir vier diese Parlamentarische Initiative inklusive der Begründung bis zum letzten Buchstaben bereinigt hatten. Diese Parlamentarische Initiative ist also - ich sage es nochmals - das Resultat eines gemeinsamen Wirkens dieses Quartetts. Wie die überwältigende Zahl von 108 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in diesem Rat beweist, hat dieser Vorstoss bereits vor seiner Einreichung grossen Anklang gefunden.

Von einer raschen Umsetzung dieser Initiative werden viele profitieren. Zuerst natürlich die Frauen, deren Wunsch nach einem ausreichend langen Mutterschaftsurlaub damit in Erfüllung geht. Dabei kommen nicht nur, wie das bei den Vernehmlassungsvorschlägen des EJPD der Fall gewesen wäre, unselbstständig erwerbende Frauen in den Genuss eines längeren Mutterschaftsurlaubes, sondern auch selbstständig erwerbende Frauen. Ein weiterer grosser Vorteil ist der, dass jüngere Frauen nicht mehr befürchten müssen, als schlechte Risiken abgestempelt zu werden, und bei der Stellensuche deswegen keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Damit wird also ein lästiges Mobilitätshemmnis fallen. Profitieren werden aber auch all jene Männer, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leisten und in den Genuss einer höheren Entschädigung kommen werden. Die EO erhält durch die Einbindung der Frauen ein zweites Standbein und wird dadurch eindeutig gestärkt.

Auch für die Wirtschaft handelt es sich um einen guten Lösungsansatz, da auf alle unnötigen Leistungen konsequent verzichtet wird. Wegen der paritätischen Finanzierung werden die Kosten gerechter verteilt, was vor allem für die kleinen und mittleren Betriebe von Bedeutung ist. Branchen mit hohem Frauenanteil werden sogar mit einer Entlastung rechnen können. Und schlussendlich spricht für den EO-Ansatz, dass er effizient und mit geringem Administrationsaufwand umgesetzt werden kann. Es braucht kein neues Gesetz, und es braucht keine Steuergelder.

Dass das Ganze nicht gratis zu haben ist, liegt auf der Hand. Immerhin darf aber festgestellt werden, dass der Ihnen nun unterbreitete Lösungsansatz geringere Mehrkosten verursacht als die übrigen zur Diskussion gestellten Modelle. Kommt dazu, dass die EO nach wie vor Überschüsse erwirtschaftet. Die notwendige Zusatzfinanzierung hält sich damit in Grenzen. Nötig sind nicht Lohnprozente, sondern lediglich Lohnpromille.

Ich bitte Sie, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.