Graber Konrad · Ständerat · 2013-09-18
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18
Wortprotokoll
Gemäss Parlamentsgesetz kann die vorberatende Kommission dem Rat beantragen, eine Motion zu ändern. Was die SiK-SR hier gemacht hat, ist keine Änderung mehr; sie hat die Motion praktisch neu gefasst - aus meiner Sicht mit gutem Grund.
Ich mag mich noch gut an die Debatte im September 2011 erinnern, als die Planungsvorgaben für die Armee mit einer Hauruck-Übung geändert werden sollten. Aus meiner Sicht wurde damals der Pfad der finanzpolitischen Tugend klar verlassen. Ohne Berücksichtigung der finanzpolitischen Bedenken des Bundesrates, die in der Debatte erwähnt wurden, wurde eine Erhöhung der Planungsvorgabe für die Armee auf 5 Milliarden Franken, ja sogar auf 5,4 Milliarden Franken diskutiert. Dabei wurde immer wieder betont, dass es sich lediglich um eine Planungsvorgabe - um eine Planungsvorgabe! - und nicht um einen Kredit- und schon gar nicht um einen Budgetbeschluss handle. Das führte zu einem Wirrwarr zwischen den beiden Räten. Der Nationalrat ging von einem Kreditbeschluss oder von einem Budgetbeschluss aus und bezog sich auch in seiner sogenannten Durchsetzungsmotion auf Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung. Wir unsererseits bezogen uns - nachdem insbesondere auch der damalige Präsident der SiK-SR und der damalige Präsident der FK-SR klar sagten, dass es sich um eine Planungsvorgabe handle - auf einen Artikel im Parlamentsgesetz. Gemäss Artikel 28 Absatz 4 ist vorgesehen, dass der Bundesrat von einem Planungsbeschluss abweichen kann, er muss es einfach begründen. Die Begründung ist relativ einfach, wenn der Bundesrat gleichzeitig ein KAP auf den Tisch des Parlamentes legt. Es kam dann, wie es kommen musste: Der Bundesrat verfolgte seine Linie, das Parlament, insbesondere die Kommissionen, die eigene. Formeller Konsens besteht aus meiner Sicht immer noch darin - zu diesem Schluss komme ich auch, wenn ich die vorliegende Motion lese -, dass es sich um eine Planungsvorgabe handelt.
Unser Kollege Bieri hat dann mit der Motion 12.3163 etwas Ordnung geschaffen und eine Fondslösung ins Spiel gebracht. Der Bundesrat unterstützt den darin aufgeführten Gedanken, insbesondere bezüglich der Finanzierung der Kampfjets. Wenn wir diesen Gedanken aufnehmen, wird es im Rahmen eines Fonds rund zehn Jahre dauern, die Finanzierung des Tiger-Teilersatzes mit 300 Millionen Franken pro Jahr sicherzustellen. Dies rechtfertigt meines Erachtens dann auch eine Erhöhung des Finanzierungsrahmens von 4,7 auf 5 Milliarden Franken. Aber auch hier handelt es sich nach meinem Verständnis immer noch um eine Planungsvorgabe.
Der Bundesrat hat seinen Ablehnungsantrag zur ursprünglichen Fassung der Motion der SiK-NR inhaltlich wie folgt begründet: Er werde sich erst anlässlich der Verabschiedung der Botschaft zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee, insbesondere des Militärgesetzes, definitiv zum Finanzrahmen der Armee äussern. Ganz nüchtern betrachtet ist das auch das korrekte Vorgehen. Der Zeitpunkt der Behandlung der Motion ist aus meiner Sicht nicht ideal. Wir debattieren heute über einen Finanzrahmen und hätten bis Ende Jahr eine materielle Basis, und zwar in Form einer Botschaft, zu erstellen. Die Motion transportiert deshalb aus meiner Sicht vor allem eine Erwartungshaltung des Ständerates an den Bundesrat, nämlich im Budget 2014 und 2015 für die Finanzierung der Armee 4,7 Milliarden einzustellen und diesen Betrag ab 2016 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen - immer vorausgesetzt, dass die Stimmbevölkerung dem Kampfjet dann auch zustimmt. Das Budget von 4,7 Milliarden Franken für das Jahr 2014 dürfte finanzpolitisch keine allzu grossen Probleme stellen, betrug es doch bereits gemäss Voranschlag 2012 4,7 Milliarden Franken, wurde dann aber in der Folge um 0,3 Milliarden Franken unterschritten. Wenn man dem Nationalrat gefolgt wäre, hätte man im Budget 5 Milliarden Franken eingesetzt. Wir haben 4,7 Milliarden Franken eingesetzt. Gebraucht wurden 4,3 Milliarden Franken. Darüber müssen wir uns auch im Klaren sein.
Wenn ich vorhin dem Bundespräsidenten zugehört habe, bin ich nicht sicher, ob ich das mit den 800 Millionen Franken noch nicht verwendeter Kredite richtig verstanden habe. Wenn ich den Gedanken aufnehme und die Erhöhungen so kompensiert werden könnten, wie von ihm dargestellt, müsste man diese Kredite ins Spiel bringen; man könnte aber [PAGE 796] auch drei Jahre später mit der Finanzierung des Kampfjets beginnen. Ich glaube, Sie haben hier etwas vorweggenommen, das noch nicht Tatsache ist. Sie beziehen sich auf eine Fondslösung, die noch nicht etabliert ist und die erst Zukunftsmusik ist. Wenn es dann Realität sein wird, und ich gehe davon aus, dass wir das erreichen werden, dann ist es möglich, nichtbenötigte Kredite über den Fonds weiterzuverwenden. Aber heute ist das noch nicht der Fall. Das hat mich etwas irritiert. Wenn Sie also die 800 Millionen ins Spiel bringen wollen, müsste man die Motion drei Jahre später greifen lassen oder würde sie bereits nach sieben Jahren wieder auslaufen lassen.
Der Bundesrat hat mit Recht darauf hingewiesen, dass er sich das Recht herausnimmt, gemäss Artikel 28 Absatz 4 ParlG von der statuierten Pflicht Gebrauch zu machen, bei der Budgetierung eine allfällige Abweichung vom Grundsatz- und Planungsbeschluss des Parlamentes zu begründen. Nach meiner Auffassung wird er dies auch nach dem Wortlaut der neugefassten Motion tun können, wenn es die finanzpolitischen Rahmenbedingungen erfordern sollten. Hier ist für mich natürlich der zentrale Punkt, wie dann das Parlament mit dem KAP umgehen wird. Ich schliesse mich der Meinung an: Ohne KAP, das ist vor allem auch eine Aussage an den Nationalrat, wird es sehr schwierig sein, diese Planungsvorgabe einzuhalten. Dann würden wir uns effektiv in einer Phantomdebatte befinden.
Ich komme jetzt noch zurück auf die Motion Bieri 12.3163. Diese sieht in Ziffer 4 Folgendes vor: "Für die Armeeinfrastrukturen und die Rüstungsgüter (inklusive Flugzeuge) ist eine Fondslösung vorzusehen. Der Fonds soll mit Einlagen aus dem Immobilienprogramm, aus dem Rüstungsprogramm sowie aus den Verkäufen von nicht mehr benötigten Immobilien gespeist werden." Die Motion ist zwar zurzeit sistiert. Aus der Motion wird aber ersichtlich, dass der Fonds der Armeeinfrastrukturen und Rüstungsgüter aus drei Elementen gespiesen wird: Immobilienprogramm, Rüstungsprogramm und Verkäufe von nicht mehr benötigten Immobilien. Unabhängig davon, ob ein Fonds für den gesamten Militärbereich geschaffen wird, wie es die Motion Bieri will, oder ein Fonds nur für den Tiger-Teilersatz, wie es der Bundesrat will, wird der Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien einen wesentlichen Einfluss auf die weiteren Beiträge zur Finanzierung des Fonds haben. Bei einem grösseren Erlös aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien ergeben sich für den Bundesrat im Budgetrahmen auch Verschiebungsmöglichkeiten betraglicher und zeitlicher Natur. Deshalb bin ich auch nicht so pessimistisch wie unsere Kollegin Fetz, hier wird der Bundesrat auch Spielraum haben.
Die Meinung der vorliegenden Motion ist aber, dass der Gesamtrahmen sich in den Jahren 2014 und 2015 auf 4,7 und ab 2016 auf 5 Milliarden Franken erhöht. Wenn der Motion weiterhin das Verständnis zugrunde liegt, dass es sich um eine Planungsvorgabe handelt, kann ich dieser zustimmen. Gemäss Artikel 28 Absatz 2 sind Planungsbeschlüsse "Vorentscheidungen, die festlegen, dass bestimmte Ziele anzustreben sind". Dies bedeutet dann auch, dass der Bundesrat von diesen Vorgaben abweichen kann, dies aber gemäss Artikel 28 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes begründen müsste. Wenn die Motion mehr als eine Planungsvorgabe darstellen würde - wenn sie also im Sinne des Nationalrates als Kredit- oder Budgetbeschluss zu interpretieren wäre -, wäre es sinnvoll, wie bei der Motion Bieri zuerst die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee abzuwarten. Bei ihr läuft die Vernehmlassung am 17. Oktober 2013 ab, sodass die definitive Botschaft wohl in Kürze vorliegen wird.
Ich kann die Planungsvorgabe in der Motion unterstützen und warte die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee, den Voranschlag 2014 und den Finanzplan für die kommenden Jahre ab, um mir dann eine definitive Meinung zu bilden.