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David Eugen · Ständerat · 2009-09-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-08

Wortprotokoll

Kollege Marty stellt mit dieser Motion tatsächlich fundamentale Fragen zur Diskussion. Es ist sehr wichtig, dass wir uns sorgfältig überlegen, was wir machen. Die Uno muss ein Sanktionensystem haben, vor allem in Fällen wie 9/11, aber dieses muss vor der Uno-Charta standhalten; das ist das A und O. Jeder Staat und jede staatliche Gemeinschaft brauchen Sanktionen, um die Sicherheit und auch die Ordnung aufrechterhalten zu können, aber - das ist ganz klar - nur im Rahmen des Rechts. Das ist hier nicht der Fall.

Ich kann die Uno-Sanktionen als Notmassnahme oder als Sofortmassnahme verstehen, die damals, als man diese schwarzen Listen gemacht hat, auch notwendig war, um unmittelbar zu reagieren. Aber nachher müssen die rechtsstaatlichen Verfahren durchgeführt werden, so, wie es übrigens die Uno-Charta selbst mit der Menschenrechtsdeklaration vorsieht. Es geht also nicht darum, dass wir mit der Annahme der Motion Marty Dick der Uno das Recht absprechen wollen, Sanktionen vorzusehen und den Mitgliedstaaten auch zu empfehlen oder sogar verbindlich mitzugeben, dass Sanktionen umzusetzen sind. Aber diese müssen den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Uno selbst genügen. Wir haben diese Grundsätze ja auch in unserer Verfassung. Sie sind identisch mit dem, was die Uno-Charta für die Menschenrechte vorsieht, nämlich die allgemeinen Verfahrensgarantien, dass man, wenn man angeklagt ist, auch ein Recht hat, vor einem Gericht angehört zu werden; Kollege Marty hat es erwähnt. Auch Artikel 29a der Bundesverfassung, die Rechtsweggarantie, und die Garantie des [PAGE 821] gerichtlichen Verfahrens sind fundamentale Sachen. Wenn wir das nicht mehr aufrechterhalten, dann fallen wir zurück in totalitäre Praktiken.

Es kann nicht sein, dass die Schweiz, die den Rechtsstaat verteidigt, in internationalen Organisationen solche Praktiken akzeptiert. In dem Sinne müssen wir hier Gegensteuer geben, und ich glaube, die einzige politische Antwort, die hier jetzt notwendig ist, ist die Annahme dieser Motion. Diese Gutheissung interpretiere ich dann als Auftrag an den Bundesrat, denn wir möchten die Anstrengungen des Bundesrates - die der Bundesrat in seiner Antwort auch ausweist und die ich durchaus anerkenne, denn ich sehe, dass die Schweiz aktiv ist - unterstützen, auch im Zusammenhang mit den Staaten, die in der Antwort des Bundesrates erwähnt sind. Ich glaube, wenn wir die Motion ablehnen würden, wäre das gerade das falsche Signal: Wir würden nicht sagen, dass die rechtsstaatlichen Verfahren eingehalten werden müssen. Wenn ich in der Motion Marty Dick Ziffer 1 lese - sie enthält die entscheidenden Punkte -, sehe ich, dass diese Motion durchaus massvoll ist. Die Überlegungen sind massvoll. Herr Marty will drei Jahre Zeit geben, bis eine Anklage vor Gericht erhoben werden muss. Das ist eine lange Zeit.

Ich denke, Herr Marty erhebt eine angemessene Forderung. Daher bitte ich Sie - eigentlich aus den Gründen, die der Bundesrat anführt, obwohl er am Schluss leider zu einem anderen Ergebnis kommt -, diese Motion anzunehmen.