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Janiak Claude · Nationalrat · 2001-11-29

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Was die Initiativen verlangen, war wiederholt Gegenstand von Vorstössen und Debatten in diesem Haus. Mit der Abstimmung über die Gründung des Kantons Jura ist in unserem Staatsaufbau etwas in Bewegung gekommen. Es wurde ein Kanton getrennt, ohne dass Halbkantone gebildet wurden, wie das seinerzeit bei Basel der Fall war. Eine grundlegende Diskussion über die künftige Stellung der Halbkantone wurde allerdings damals für nicht opportun gehalten. Der damalige Bundesrat Furgler vertröstete die Baselbieter mit dem Hinweis darauf, die Abstimmung über die Gründung des Kantons Jura nicht gefährden zu wollen.

Im Zusammenhang mit der Behandlung seiner kurz darauf eingereichten Initiative erging es Nationalrat Allgöwer auch nicht besser. Die vorberatende Kommission wollte diese stark diskutierten Themen nicht auf den ungewissen Zeitpunkt einer Totalrevision der Bundesverfassung verschieben und deshalb alle mit einer eventuellen Aufwertung der Halbkantone zu Vollkantonen zusammenhängenden Fragen prüfen. Zwei Jahre später war wiederum nicht der geeignete Zeitpunkt: Am 4. März 1981, als die Parlamentarische Initiative Allgöwer beerdigt wurde, versicherte Bundesrat Furgler, dass das Problem auch im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung sehr sorgfältig weiterbehandelt werde. Sie wissen, dass es nicht zu einer Totalrevision kam, sondern lediglich zu einer Nachführung, bei der eine derart grundlegende Frage wiederum nicht aufs Tapet gebracht werden konnte.

Ich stelle fest, dass es den richtigen Zeitpunkt offenbar nicht gibt bzw. dass man mit diesem Argument jede Diskussion auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben kann.

Zuletzt wurde die Frage der Aufwertung der beiden Basel zu vollwertigen Kantonen in diesem Rat vor sechs Jahren traktandiert. Noch immer trifft zu, was die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission damals festgehalten hat: "Die Kommissionsmehrheit sieht in der Aufwertung der beiden Basel zu Vollkantonen keine Gefährdung des föderalistischen Gleichgewichts der Schweiz. Die beiden Basel gehören zwar zur Deutschschweiz; in politischer und kultureller Hinsicht verbindet sie aber manches mit der Westschweiz." (AB 1995 N 331) Deshalb dürfte jedenfalls die Romandie gegen eine Aufwertung der beiden Basel kaum etwas einzuwenden haben.

Die neue Verfassung geht vom Grundsatz der Gleichstellung und Gleichbehandlung der Kantone aus - dies ist bereits erwähnt worden -, sie kennt den Begriff Halbkanton nicht mehr, sondern behandelt alle Kantone gleich, allerdings mit der einschneidenden Einschränkung bei der Gewichtung der Standesstimme und der Wahl in den Ständerat.

Diese Änderung der Bundesverfassung hätte die SPK eigentlich darin bestärken müssen, dass sie damals bei der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf (92.444) den richtigen Weg eingeschlagen hatte. Der Mehrheit der Kommission liegt das föderalistische Gleichgewicht heute so am Herzen, dass sie eine Diskriminierung in Kauf nimmt. Sie übersieht damit, dass ein Gleichgewicht nie Basis für eine Diskriminierung sein kann. Die Diskussion in der SPK und mit Vertreterinnen und Vertretern grösserer Kantone in meiner eigenen Fraktion haben mich gelehrt, dass die Bereitschaft, über diskriminierende Vorschriften in der Bundesverfassung zu diskutieren, klein ist und dass Grundsatzfragen wie die Gebietsaufteilung der Schweiz keine Hochkonjunktur haben. Es lebe das Bestehende - ja keine Veränderungen. Da verhalten sich solche, die sich für fortschrittlich halten, nicht anders als viele, die am so genannt Bewährten nichts ändern wollen.

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass Baselbieterinnen und Baselbieter kein Verständnis dafür haben, dass ihre Diskriminierung bestehen bleiben soll, obwohl heute unbestritten ist, dass das Gebot der Gleichbehandlung der Kantone verletzt wird. In diesem Stadium des Verfahrens verlangen wir nur eines: dass die seit einem Vierteljahrhundert versprochene Diskussion über den Status unseres Halbkantons und damit auch der übrigen Halbkantone endlich aufgenommen und nicht auf Gesprächsverweigerung gemacht wird.

Seit der Behandlung der beiden Initiativen in der SPK hat sich etwas Grundlegendes geändert: Im Kanton Basel-Stadt wird die Verfassung geändert. Der Verfassungsrat hat das Postulat der Wiedervereinigung der beiden Basel zugunsten einer umfassenden Partnerschaft zwischen den beiden Basel fallen gelassen, wie sie schon heute praktiziert wird, übrigens über die Landesgrenzen hinaus.

Ich bitte Sie, einen Beitrag zu leisten, damit die für meinen Kanton wesentliche Frage endlich vertieft behandelt wird. Ich bin mir bewusst, dass die einen oder anderen unter Ihnen dieser Frage keine Priorität beimessen. Ich habe auch durchaus Verständnis für diejenigen, die einer Grundsatzdiskussion über die Gebietsaufteilung der Schweiz den Vorzug [PAGE 1622] geben. Ich selber würde mir eine solche auch wünschen. Aber Sie haben ja das Schicksal der Parlamentarischen Initiative der Grünen auch mitbekommen.

Deshalb scheinen mir beide Haltungen kein Grund zu sein, um einem Anliegen einer Minderheit die Berechtigung abzusprechen. Es geht um die erste Phase einer Parlamentarischen Initiative, mit anderen Worten nur darum, eine Diskussion nicht abzuklemmen, sondern Bereitschaft zu zeigen, darüber vertieft zu debattieren und ein Versprechen einzulösen, das dieser Rat wiederholt abgegeben hat.