Reimann Maximilian · Ständerat · 2009-09-08
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-08
Wortprotokoll
Ich habe in meinem kurzen Votum zum Ordnungsantrag bereits darauf hingewiesen, was die Beweggründe für meinen Antrag auf Nichteintreten sind. Ich mache mir schlicht und einfach Sorgen darüber, dass unser Rat, der ja immerhin noch als so etwas wie das juristische Gewissen unter der Bundeshauskuppel gilt, sich anschickt, ohne klare Klärung der Rechtsgrundlage einen in breiten Kreisen der Bevölkerung umstrittenen Militäreinsatz im Ausland zu bewilligen. Mindestens im Zuge meines Antrages soll im Plenum nun darüber diskutiert werden. Ich möchte eine klare Antwort auf die Frage erhalten, ob die aktuelle Rechtsgrundlage für diesen militärpolizeilichen Einsatz auf hoher See genüge. Haben wir auch nur den leisesten Zweifel daran, dann müssen wir diese gesetzliche Grundlage zuerst schaffen, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hat.
Als wir das Militärgesetz zum letzten Mal änderten - ein Grossteil von uns war ja parlamentarisch mit dabei -, verstanden wir unter Auslandeinsätzen der Armee etwas anderes als den Kampf gegen Piraten auf hoher See. Damals ging es um friedensunterstützende Truppeneinsätze, wie wir sie beispielsweise nun in Kosovo praktizieren. Hier aber, bei der Operation Atalanta, handelt es sich um etwas anderes; es handelt sich um eine internationale Polizeiaktion. Das ist auch die Terminologie des Bundesrates. Eine bewaffnete Polizeiaktion ist nun meines Erachtens nicht abgedeckt vom bisherigen Wortlaut des vor ein paar Jahren geänderten Militärgesetzes. Deshalb komme ich nicht darum herum, hier für Nichteintreten zu plädieren, bevor wir nicht ganz klar die rechtliche Grundlage für den Einsatz geschaffen haben.
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