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Altherr Hans · Ständerat · 2009-09-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-08

Wortprotokoll

Ich möchte an das Votum von Herrn Schweiger anknüpfen und ebenfalls drei Vorbemerkungen machen: Erstens komme ich mir langsam so alt vor, wie ich heisse, zweitens bin ich nicht Professor, und drittens möchte ich mich trotzdem noch einmal zur Rechtsfrage äussern. Ich habe diese Debatte mit grossem Interesse verfolgt und möchte Frau Maury Pasquier sagen: Enthusiastisch ist hier niemand; wir halten es für eine Pflicht, für eine Aufgabe der Solidarität, hier mitzumachen; wir machen das nicht aus Enthusiasmus.

Nun aber zur Rechtsfrage: Es wurde von verschiedener Seite gesagt, wir hätten keine klare Rechtsgrundlage. Ich bestreite das. Aber selbst wenn es so wäre: Auch eine unklare Rechtsgrundlage ist eine Rechtsgrundlage. Wir haben eine. Artikel 69 Absatz 1 des Militärgesetzes ist eine klare und völlig unbestrittene für die humanitären Einsätze, und Absatz 2 ist eine genügende Grundlage für den Schutz unserer Handelsschiffe.

Es wurde dann auch gesagt, Herr Professor Schweizer habe Mühe. Unter dem Strich sagt er aber ja, wir hätten eine Rechtsgrundlage, er komme mit Mühe zu diesem Schluss. Ich muss Ihnen sagen, dass ich Herrn Professor Schweizer schätze. Aber ob er Mühe hat oder nicht, interessiert mich in diesem Zusammenhang eigentlich nicht. Ich habe gestern noch eine Master-Arbeit eines Studenten aus Luzern erhalten. Er bemüht sich auf sechzig Seiten und kommt dann auch zum Schluss: Ja, die Gesetzesgrundlage ist genügend. Wir brauchen eine genügende Grundlage, keine klare. Wir müssen wirklich nicht, Herr Maissen, schon bei der Erarbeitung des Gesetzes an alle Eventualitäten gedacht haben. Mir würde auf jeden Fall die Fantasie dazu fehlen; vielleicht hat Herr Maissen diese Fantasie, dann möge er alle Fälle ausbreiten, die in Zukunft vorkommen könnten.

Ich möchte Ihnen doch noch etwas zu bedenken geben: Nehmen wir einmal an, wir würden auf die Militärgesetzrevision eintreten und wir würden so beschliessen, wie der Bundesrat uns dies beantragt. Dann hätten wir eine klare, praktisch eine ausdrückliche Grundlage für diesen Einsatz vor Somalia; das hätten wir dann. Was aber den Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen im Ausland anbetrifft, hätten wir dieselbe Grundlage wie heute. Nehmen wir weiter an - dafür reicht meine Fantasie -, Herr Ghaddafi würde in nächster Zeit einmal unsere Handelsschiffe bedrohen; das hat er bis jetzt nicht gemacht, er hat nur die Zerschlagung der Schweiz gefordert, aber nehmen wir einmal an, er würde unsere Handelsschiffe bedrohen, nur unsere! Ja, würde Herr Maissen dann wieder behaupten, die gesetzliche Grundlage zur Frage, ob wir hier eingreifen könnten, sei unklar? Die Uno würde vielleicht nicht helfen, die EU auch nicht; dann müssten wir uns auf Absatz 2 stützen. Ich wäre heute schon, aber auch nach dem künftigen Recht nach wie vor ohne Weiteres bereit, diesen Einsatz zu leisten, und ich vermute, Herr Maissen wäre dies auch. Deshalb ist es nicht nötig, dass wir zuerst das Militärgesetz revidieren und anschliessend den Einsatz beschliessen.

Eine weitere Bemerkung möchte ich an die Adresse von Herrn Recordon machen: Eine Annäherung an die EU kann ich in diesem Einsatz beim besten Willen nicht erkennen. Den Beitrag zur Solidarität haben Sie ja auch anerkannt, Sie [PAGE 813] haben allerdings dann die Grösse sehr in Zweifel gezogen. Natürlich sind 30 Angehörige der Armee nicht sehr viel, aber es ist ein Solidaritätsbeitrag im Rahmen unserer Möglichkeiten. Es geht aber nicht nur um einen solchen Beitrag, sondern auch um eine Pflicht.

Ich ersuche Sie, auf den Einsatzbeschluss einzutreten, also den Antrag Reimann Maximilian abzulehnen, und auf die Militärgesetzrevision nicht einzutreten.