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Altherr Hans · Ständerat · 2009-09-08

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-08

Wortprotokoll

Ich kann nicht im Namen der Kommission referieren, weil wir diesen Antrag in der Kommission nicht behandelt haben. Aber ich kann als einfacher Ständerat und ebenfalls überzeugter Demokrat dazu Stellung nehmen und Ihnen die Ablehnung dieses Antrages empfehlen, und zwar mit folgender Begründung: Es ist eine Frage der Stufigkeit. Wenn Sie hier schreiben, dass dieser Beschluss dem Referendum untersteht, dann sagen Sie damit, dass es ein Bundesgesetz ist. Aber es ist eben kein Bundesgesetz, sondern es ist ein einfacher Bundesbeschluss, der sich auf das Militärgesetz bezieht. Dort steht in Artikel 70 Absatz 2, welche Einsatzbeschlüsse des Bundesrates wir genehmigen müssen, und diese Genehmigung hat in der Form des einfachen Bundesbeschlusses zu erfolgen. Der Schluss, den Sie aus dem Umstand ziehen, dass dieser Bundesbeschluss gemäss Artikel 5 nicht dem Referendum untersteht, ist falsch: Sie folgern nämlich, man könne ihn daher dem Referendum unterstellen.

Es handelt sich um eine Folge des einfachen Bundesbeschlusses. Sie können das nicht ändern, es ist ein einfacher Bundesbeschluss. Sonst wäre es, wie wenn Sie sagen würden, man habe hier einen Tisch, und am Schluss sagen Sie, es sei ein Stuhl. Das geht einfach nicht. (Heiterkeit)

Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Reimann Maximilian abzulehnen.