Jutzet Erwin · Nationalrat · 2001-11-29
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-29
Wortprotokoll
Gegenstand dieser Vorlage ist die Änderung des Gesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG), populär: der Lex Koller. Bekanntlich hat es sich ja eingebürgert, dieses Gesetz nach dem jeweiligen Vorsteher bzw. der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zu benennen. So hatten wir die Lex von Moos, die Lex Furgler, die Lex Friedrich, die Lex Koller; vielleicht haben wir einmal die "Lex Metzler-Arnold".
Ziel der Parlamentarischen Initiative Epiney ist die Lockerung der Kontingentsregelung in dem Sinne, dass Weiterverkäufe unter ausländischen Personen nicht mehr angerechnet werden. Ebenso soll die Veräusserung eines Miteigentumsanteils bei Ferienwohnungen nicht mehr angerechnet werden.
Die Kommission für Rechtsfragen hat gleichsam vorfrageweise folgende Überlegungen angestellt bzw. Feststellungen gemacht:
1. Der Zweck des Gesetzes ist die Verhinderung der Überfremdung des einheimischen Bodens durch Käufe vonseiten ausländischer Personen. Dieses Ziel wird mit der vorliegenden Gesetzesvorlage nicht tangiert, weil nicht mehr Boden an ausländische Personen verkauft wird.
2. Die Immobilienverkäufe an Personen im Ausland sind in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangen, sodass das Kontingent nur selten ausgeschöpft worden ist.
3. Der Zweit- und Ferienwohnungsbau sollte mittelfristig über die Umweltschutz- und die Raumplanungsgesetzgebung und nicht mehr durch diskriminierende Massnahmen gegen Ausländer kontrolliert werden.
Die Kommission für Rechtsfragen hat vom Nationalrat, welcher dieser Initiative am 4. Oktober 1999 ohne Gegenstimme Folge gegeben hat, den Auftrag gefasst, eine Vorlage auszuarbeiten. Sie [PAGE 1619] hat bei der Vorbereitung das EJPD beigezogen. Sie hat sich dann an drei Sitzungen mit dieser Vorlage befasst, hat den vorliegenden Bericht mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und legt Ihnen den entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Die Kommission wollte bei ihren Überlegungen über den Inhalt der Parlamentarischen Initiative hinausgehen. Sie setzte sich auf Anregung des EJPD auch mit der Frage auseinander, ob die Bestimmung über die schrittweise Herabsetzung der Anzahl Bewilligungskontingente überprüft werden sollte, und sie hat diese Frage auch in die Vernehmlassung gestellt. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hat sich positiv zur Vorlage geäussert. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer stimmten auch der von der Kommission als Konsultativfrage formulierten Aufhebung der Herabsetzungspflicht der Bewilligungskontingente zu.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme diese Vorlage positiv aufgenommen und bittet Sie um Zustimmung. Ich tue das Gleiche; ich bitte Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.