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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-11-29

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-11-29

Wortprotokoll

Nach der Ablehnung der Mutterschaftsversicherung am 13. Juni 1999 wurden zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht, darunter die Motion Spoerry, die uns heute beschäftigt. Der Bundesrat beantragte damals die Umwandlung dieser, wie auch sämtlicher anderer Motionen in ein Postulat.

In der Zwischenzeit hat sich die Lage in verschiedener Hinsicht geändert. Zum einen wurde während der Debatte über die Motion Spoerry im Ständerat klar, dass diese etwas anders zu verstehen ist, als wir ursprünglich gedacht hatten. Sie will nämlich einen echten Mutterschaftsurlaub in dem Sinne einführen, dass der entsprechende Lohnanspruch nicht gekürzt wird, wenn die Arbeitnehmerin vor der Niederkunft aus einem anderen Grunde, beispielsweise wegen der Schwangerschaft, arbeitsverhindert war. Zum anderen hat mein Departement von Mitte Juni bis Mitte September dieses Jahres ein Vernehmlassungsverfahren über einen Vorentwurf zur Revision des Obligationenrechtes durchgeführt. Die Vorschläge des Bundesrates gingen weiter als jene der Motion Spoerry.

Der Bundesrat hat letzte Woche von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen. Die Vernehmlassungsteilnehmer waren sich grundsätzlich einig, dass in Bezug auf den bezahlten Mutterschaftsurlaub eine adäquate gesetzliche Regelung zu treffen ist. Die vorgeschlagene OR-Lösung wurde aber von fast allen Kantonen und Parteien sowie von den meisten Organisationen verworfen, vor allem mit dem Argument, dass die Kosten allein von den Arbeitgebern getragen werden müssten und die damit verbundene finanzielle Belastung von KMU und Branchen mit hohem Anteil an Frauen im gebärfähigen Alter kaum verkraftet werden könnte.

Zu bemerken ist, dass viele Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich und klar auf andere mögliche Lösungen hingewiesen haben, namentlich auf die im Juni von Herrn Triponez eingereichte und von Frau Meyer Thérèse, Frau Fehr Jacqueline und Frau Haller Ursula mitunterzeichnete Parlamentarische Initiative 01.426 oder auf eine andere Lösung im Sinne der Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (00.3182), die von beiden Räten überwiesen wurde.

Bei dieser Ausgangslage beschloss der Bundesrat, vorerst auf die Ausarbeitung einer Botschaft zu verzichten. Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, die Parlamentarische Initiative Triponez oder ähnliche Lösungen zu unterstützen, sofern der Nationalrat der Initiative Folge geben wird.

Hier möchte ich noch ein Wort zum Votum von Herrn Bortoluzzi sagen: Herr Bortoluzzi, unsere Lösung haben wir bereits vor einem Jahr angekündigt und nicht zum Zeitpunkt, zu dem wir das Vernehmlassungsverfahren eröffnet haben. Sie ist also kein Ausfluss der Parlamentarischen Initiative Triponez.

Ich überlasse es im Übrigen Ihnen, zu beurteilen, wie stark das bestimmte Vorgehen des Bundesrates dazu geführt hat, dass die Parlamentarische Initiative Triponez eingereicht worden ist. Sollte dieser Parlamentarischen Initiative nicht Folge gegeben werden, wird das EJPD die Botschaft zu einer Lösung gemäss Obligationenrecht ausarbeiten, und zwar eine Lösung für einen Mutterschaftsurlaub von zwölf Wochen, der zu hundert Prozent bezahlt wird. Dadurch zeigt der Bundesrat deutlich, dass er sich nach wie vor für eine baldige Beseitigung der gravierenden Mängel einsetzen will, die das geltende Recht auf dem Gebiet des Mutterschaftsschutzes aufweist.

Das Ziel bei unserem Revisionsvorschlag war letztlich auch, mittel- bis langfristig der Bestimmung unserer Bundesverfassung zum Durchbruch zu verhelfen und eine echte Mutterschaftsversicherung einzuführen. Mit unserem Vorschlag wollten wir kurzfristig die Lücken schliessen. Dieses Ziel verfolgen wir weiter, wenn wir im Moment auf eine eigene Botschaft verzichten und bereit sind, eine rasch ausgearbeitete Lösung des Parlamentes zu unterstützen. Wir wollen eine mehrheitsfähige Lösung, und dabei denken wir nicht nur an das Parlament, sondern auch an das Stimmvolk, welches die Lösung in einer Referendumsabstimmung letztlich auch mittragen muss.

Ich komme damit zurück zur Motion Spoerry: Für den Bundesrat ist ein Mutterschaftsurlaub von acht Wochen ungenügend. Da der Bundesrat selber auch eine OR-Lösung vorgeschlagen hat, wären wir an sich bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Wir werden aber keinen entsprechenden Antrag stellen. Wenn es nur darum geht, die Motion anzunehmen oder sie abzulehnen, bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Motion Spoerry nicht zu überweisen.