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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2010-03-04

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2010-03-04

Wortprotokoll

Die Grünen stimmen der Mehrheit zu. Das heisst, sie wollen Artikel 18 Absatz 3 streichen. Die Kontrolle und vor allem die Strafverfolgung sind eine hoheitliche Aufgabe und können darum nicht an Dritte übertragen werden.

Die Minderheit möchte aufgrund von Personalmangel Aufgaben der Grenzwache auslagern. Auch eine private Firma wird diese Aufgaben nicht gratis übernehmen. Sie braucht dazu gutausgebildetes Personal. Es handelt sich hier nicht um eine untergeordnete Aufgabe, wie es Herr Aeschbacher sagt. Es geht auch nicht nur um den Verkauf der Vignetten, sondern um die Kontrolle und um die Strafverfolgung. Diese werden bei der Ausfahrt oder allenfalls auf einer Autobahnraststätte stattfinden. Wer keine Vignette hat, muss eine Busse bezahlen. Diese - wir haben es bereits gehört - haben wir hier im Rat erhöht. Das ist auch sinnvoll.

Nun kann man sich vorstellen, dass die Bezahlung einer Busse oder das Ausstellen eines Strafzettels nicht immer problemlos abläuft. Die Berechtigung, Bussen einzuziehen und Strafzettel auszufüllen, wird zu Recht eher den Staats- und Bundesangestellten zugesprochen, also den Kantonspolizeien oder der Grenzwache. Dass private Firmen Bussen einziehen können, wäre zumindest auf Bundesebene [PAGE 172] neu; einige Kantone haben bei kleinen Verkehrsbussen eine Auslagerung vorgenommen.

Die Unübersichtlichkeit bei den Sicherheitsorganen nimmt zu: Grenzwache und Kantonspolizeien in unterschiedlicher Erscheinung und dazu noch Sicherheitspersonal in nochmals anderen Uniformen und mit anderen Ausweisen. Wer hat hier noch den Überblick? Gerade Touristen werden ja kaum ohne Weiteres jeder uniformierten Person vertrauen und problemlos ihre Busse von 200 Franken bezahlen. Wird es dann heikel, muss wieder die Grenzwache herhalten, oder die Kantonspolizei muss gerufen werden.

Wir sind für klare Verhältnisse und nicht für einen Wildwuchs von Sicherheits- und Kontrollorganen. Hoheitliche Aufgaben sind Bundes- und Staatsaufgaben. Es kommt günstiger, wenn diese Regel auch beachtet wird.