Hutter Markus · Nationalrat · 2010-03-04
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-03-04
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Minderheit und damit Bundesrat und Ständerat zuzustimmen. Es geht um die Frage, ob die Verwaltung die Möglichkeit haben soll, im vereinfachten Verfahren Kontrolle und Strafverfolgung an Dritte zu übertragen. Das Ziel ist klar: Wir alle wollen die Missbrauchsquote verringern. Wer für die Mehrheit stimmt, wird dieses Ziel nicht erreichen und der Sache einen Bärendienst erweisen, weil das Zollpersonal zur Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht in der Lage ist, da es schon durch seine angestammten Aufgaben voll ausgelastet ist, sodass für diese Aufgabe zusätzliches teures Personal angestellt werden müsste.
Es geht also darum, eine bescheidene Kompetenz an Private zu übertragen. Es geht nur um die Kompetenz, an Grenzübergängen Kontrollen beim ruhenden Verkehr vorzunehmen und eine Strafverfolgung einzuleiten. Es ist eine effiziente, günstige und sachgerechte Ausgliederung einer Aufgabe. Das Zollpersonal soll weiterhin für die angestammten Aufgaben eingesetzt werden. Solche einfachen Verkehrsüberprüfungen sind keine Aufgaben für qualifizierte Zollbeamte.
Ich möchte noch erwähnen, dass den Gebüssten selbstverständlich weiterhin sämtliche rechtsstaatlichen Verfahren offenstehen. Es wäre in keiner Art und Weise so, dass Dritte, an die die Kompetenz delegiert würde, irgendwie selbstherrlich oder ohne Kontrolle agieren könnten.
Stimmen Sie dieser sinnvollen, günstigen und zweckmässigen Lösung zu. Stimmen Sie für den Antrag der Minderheit und damit für den Entwurf des Bundesrates und für den Beschluss des Ständerates.