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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2001-11-29

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-29

Wortprotokoll

Am 13. Juni 1999 hat das Schweizervolk die Einführung einer Mutterschaftsversicherung abgelehnt. Daraufhin wurden verschiedene Vorstösse eingereicht, um bestehende Lücken beim Mutterschutz zu schliessen oder eine Lohngarantie bei einem Mutterschaftsurlaub einzuführen. Drei dieser Vorstösse sind die Motion Spoerry und die beiden Standesinitiativen Genf und Jura. [PAGE 1612]

Die Motion Spoerry verlangt eine Revision von Artikel 324a des Obligationenrechtes mit dem Ziel, dass erwerbstätigen Frauen während des vom Arbeitsgesetz verlangten Arbeitsverbotes von acht Wochen nach der Geburt eines Kindes der Lohn vom Arbeitgeber entrichtet werden muss. Die beiden Standesinitiativen Genf und Jura verlangen eine Änderung der Artikel 324a und 329b OR, sodass der Arbeitgeber bei Mutterschaft während 14 Wochen den Lohn zu entrichten hat und dieser Mutterschaftsurlaub zu keiner Ferienverkürzung führen darf.

Die Standesinitiative Jura verlangt zudem die Aufnahme eines neuen Artikels 329f OR. Er präzisiert, dass mindestens zwölf Wochen in die Zeit nach der Geburt fallen müssen und dass der Anspruch 80 Prozent des Lohnes zu betragen hat.

Die vorberatende Kommission hat sich mit 12 zu 7 Stimmen gegen die Überweisung der Motion Spoerry ausgesprochen. Die wichtigsten Gründe dafür waren die folgenden:

1. Die Bundesverfassung verlangt schon seit Jahrzehnten die Einführung einer Mutterschaftsversicherung. Dieses Anliegen gilt es nun endlich zu realisieren.

2. Die Motion Spoerry ist inhaltlich mit der Parlamentarischen Initiative Egerszegi 99.429 identisch. Beide Vorstösse fordern eine Minimallösung nach OR von acht Wochen Lohnfortzahlung nach der Geburt. Der Parlamentarischen Initiative Egerszegi 99.429 wurde von unserem Rat im Juni 2000 mit 99 zu 75 Stimmen nicht Folge gegeben. Logischerweise ist daher auch die Motion Spoerry nicht zu überweisen.

3. Unser Rat hat deutlich signalisiert, dass er eine weiter gehende Lösung bevorzugt, indem er die Kommissionsmotion 00.3182 "Mutterschutz und Mischfinanzierung" mit 114 zu 62 Stimmen überwiesen hat. Die Motion verlangt vierzehn Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub für erwerbstätige Mütter. Sie sieht eine Mischfinanzierung durch den Arbeitgeber und die Erwerbsersatzordnung vor.

4. Die Mehrheit der Kommission will auch klare Akzente setzen. Sie lehnt die Minimallösung von acht Wochen Lohnfortzahlung bei Mutterschaft ab. Sie betrachtet einen vierzehnwöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub als angemessen und richtig.

Die vorberatende Kommission hat die Standesinitiativen Genf und Jura mit 10 zu 7 Stimmen abgelehnt. Es führten unterschiedliche Gründe zur Ablehnung der Initiativen. Einerseits wird an der politischen Lösung festgehalten, die unsere Kommission mit der Überweisung der Kommissionsmotion "Mutterschutz und Mischfinanzierung" bereits beschlossen hat. Die Motion wurde sowohl von unserem Rat als auch vom Ständerat überwiesen. Andererseits gilt es auch den Volkswillen zu respektieren. Der Souverän hat eine Mutterschaftsversicherung, wie bereits erwähnt, im Jahre 1999 abgelehnt. Eine reine OR-Lösung, wie sie die Standesinitiativen vorschlagen, belastet einseitig die Arbeitgeber. Gewerbliche Kreise wollen Hand bieten, um eine wirtschaftlich tragbare Lösung zur Verbesserung des Mutterschaftsurlaubes zu erreichen. Aber mehr als acht Wochen Mutterschaftsurlaub, die durch den Arbeitgeber allein bezahlt werden, sind für die KMU nicht tragbar. Sie lehnen daher eine weiter als die Minimallösung von acht Wochen gehende Lösung ab.

Es ist auch festzuhalten, dass in der Zwischenzeit die Diskussion über die Vorschläge für einen bezahlten Mutterschaftsurlaub weitergegangen ist. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat dazu neue Vorschläge gemacht und zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben. Die Parlamentarische Initiative Triponez 01.426 verlangt die Revision des Erwerbsersatzgesetzes mit dem Ziel, selbstständigen und angestellten Müttern während vierzehn Wochen eine Erwerbsersatzentschädigung zu gewähren. Die Finanzierung ist dabei ausschliesslich aus der Kasse der EO vorgesehen. Über diese Parlamentarische Initiative entscheiden wir auch gleich anschliessend.

Zusammenfassend möchte ich nochmals festhalten, dass sich die Kommission mehrheitlich gegen die Überweisung der Motion Spoerry ausgesprochen hat und Ihnen ebenfalls beantragt, den Standesinitiativen Jura und Genf keine Folge zu geben.

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