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Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-06-10

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Der Herr Bundesrat ist noch nicht da, aber die Mehrheitsverhältnisse sind so eindeutig, dass es hier keine Rolle spielt.

Mit dem Sicherheitskontrollgesetz (SKG) soll der Grundstein für eine neue Sicherheitsphilosophie im UVEK gelegt werden, dies namentlich durch die vermehrte Übertragung von Sicherheitsaufgaben an unabhängige private Unternehmen. Die Vorlage sieht eine neue Regelung betreffend die Standardisierung der Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zur Kontrolle der technischen Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten, Sicherheitssystemen und Komponenten vor. Es sind zahlreiche Änderungen von Spezialgesetzen vorgesehen:

1. Änderung des bisherigen Rechts gemäss Anhang zum SKG.

2. Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe.

Die UREK-SR hat am 2. November 2006 eine erste Eintretensdebatte geführt und beschlossen, im Januar 2007 Anhörungen durchzuführen. Nach den Anhörungen hat die Kommission ihre Arbeiten sistiert und die Verwaltung ersucht, genauere Angaben darüber zu machen, welches Verfahren wann angewendet wird. Die Kommission hat vom UVEK am 15. Januar 2008 ein Arbeitspapier erhalten, in welchem das Departement erläutert, wie es das Gesetz auf Verordnungsebene umzusetzen gedenkt. Darin wird aufgezeigt, welche Fälle von einer Prüfung und Kontrolle der Sicherheit anhand einer Sicherheitserklärung, von einer Prüfung und Kontrolle der Sicherheit anhand einer Sicherheitsbescheinigung oder von einer staatlichen Kontrolle betroffen wären. Die Kommission hat am 12. Februar 2008 von diesen Erläuterungen Kenntnis genommen und daraufhin beschlossen, die Beratung erneut auszusetzen. Sie stellt fest, dass die Vorlage in Bezug auf die Kosten des vorgeschlagenen Systems sehr vage bleibt. Auch bedauert sie, dass die dem Parlament unterbreitete Vorlage nicht Gegenstand einer Vernehmlassung war. Sie hat beschlossen, das UVEK zu beauftragen, bei den Kantonen und den betroffenen Kreisen eine Vernehmlassung durchzuführen.

Am 18. Mai 2009 hat unsere Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die bundesrätliche Vorlage zu einem Sicherheitskontrollgesetz nicht einzutreten; mit dem gleichen Resultat ist sie auch auf das Bundesgesetz über Rohrleitungsanlagen nicht eingetreten. Die Kommission hat von den Ergebnissen eines vom UVEK zu diesem Entwurf durchgeführten Hearings Kenntnis genommen. Die Kommission beantragt Nichteintreten, weil die Vorlagen mit beträchtlichen Mehrkosten für die Wirtschaft verbunden wären und die Verfahren unnötig erschweren würden. Darüber hinaus ist die Kontrolle der technischen Sicherheit in unserem Land bereits heute zufriedenstellend.

Aus all diesen Gründen, mit dieser langen Vorgeschichte und mit den Resultaten der Vernehmlassung beantragt Ihnen die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die beiden Vorlagen nicht einzutreten.

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